Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 29.07.1980 - 6 U 591/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1981, 91
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 6 U 167/16
Irreführung durch Angebot eines Produktschlüssels ohne Recht zur …
- OLG Köln, 19.12.1986 - 6 U 141/86
Vollziehungsfrist; Einstweilige Verfügung; Versäumung der Vollziehungsfrist
Rn. 20 OLG Koblenz GRUR 1981, 91 f.; OLG Düsseldorf GRUR 1984, 385; OLG Hamm Anwaltsblatt 1986, 35 f.; Baumbach-Hartmann, ZPO, 45. Aufl., § 929 Anm. 2 - jeweils m.N.).Rn. 22 Der Antragstellerin sind gemäß § 91 Abs. 1 ZPO auch die Kosten des gesamten Verfahrens aufzuerlegen (vgl. OLG Koblenz GRUR 1981, 91/93 m.N.).
- OLG Koblenz, 13.02.1997 - 6 U 1500/96
Sicherung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche mittels einstweiliger …
Sie hat zur Folge, daß die vom Landgericht erlassene einstweilige Verfügung ihre Wirkung verloren hat und schon aus diesem Grunde auf die Berufung des Antragsgegners im Umfang der erklärten Anfechtung aufzuheben ist (vgl. Senat GRUR 1981, 91, 92;… siehe auch Baumbach/Hefermehl aaO. § 25 UWG Rn. 63 mwN.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 TaBVGa 2/22
Einsichtnahme in Wahlakten zur Betriebsratswahl - Einstweilige Verfügung
Eine Anschlussbeschwerde mit dem Ziel, die einstweilige Verfügung neu zu erlassen, wäre unzulässig gewesen (…vgl. OLG Düsseldorf 24. Mai 2005 - 9 U 4/04, 9 U 4/04 - Rn. 9 f., zitiert nach juris mwN; OLG Frankfurt 4. November 1982 - 6 U 99/82, JurBüro 1983, 784; OLG Koblenz 29. Juli 1980 - 6 U 591/80, LS, zitiert nach juris;… Zöller - Vollkommer ZPO 34. Aufl. § 929 Rn. 26).. - OLG Hamburg, 08.07.1993 - 3 U 68/93
Anforderungen an die Zustellung einer Unterlassungsverfügung
Zwar steht die ganz h.M. auf dem Standpunkt, bei einer Aufhebung wegen Versäumung der Vollziehungsfrist sei zu Lasten des Gläubigers auch über die Kosten des Anordnungsverfahrens neu zu entscheiden, weil sich aus der Versäumung ergebe, dass es an einem Verfügungsgrund, also an der Eilbedürftigkeit, gefehlt habe (so u.a. die Entscheidung des Senats, NJW 1964, 600, 601; ferner OLG Hamm, NJW-RR 1990, 1214; GRUR 1985, 84; KG, WRP 1990, 330, 333; OLG Koblenz, GRUR 1981, 91, 93; OLG Köln, GRUR 1985, 458, 460; Rpfleger 1982, 154;… Baumbach/Hefermehl, aaO., § 25 UWG Rdn. 92;… Teplitzky, aaO., Kap. 56 Rdn. 31/32). - OLG Naumburg, 10.10.2025 - 7 U 23/25
Rechtsfolgen einer versäumten Vollziehungsfrist?
Rn. 31 Dahingestellt bleiben kann in diesem Zusammenhang, ob man die Vollziehung nach § 929 Abs. 2 ZPO als eine besondere Prozessvoraussetzung (vgl. OLG Koblenz, GRUR 1981, 91, 92) oder als Frage des Fortbestehens des ursprünglichen Verfügungsgrundes (Gesichtspunkt der Dringlichkeit, so: OLG Köln WRP 1983, 702, 703 m.w.N.) wertet, denn sie ist in jedem Fall vorrangig von Amts wegen zu prüfen mit der Folge, dass die einstweilige Verfügung als von Anfang an unberechtigt ohne weitere Sachprüfung aufgehoben und zurückgewiesen werden muss, wenn die Versäumung der Frist des § 929 ZPO aufgrund unstreitigen Sachverhalts festgestellt werden muss (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.1987 - 2 U 77/87, WRP 1987, 676; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.1992 - 20 U 140/92, jeweils zitiert nach juris). - LAG Schleswig-Holstein, 18.10.1991 - 6 Sa 44/91
Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; Verstoß gegen die vertraglichen …
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