Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 29.12.2016 - 6 U 61/13 (Kart) |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 19.04.2013 - 7 O 228/12
- OLG Karlsruhe, 29.12.2016 - 6 U 61/13 (Kart)
- BGH, 18.02.2020 - KZR 7/17
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - U (Kart) 16/13
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen für Übertragung im Kabelnetz …
Rn. 122 (1) Eine wettbewerbswidrige Ungleichbehandlung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Vergleich mit privaten Programmveranstaltern ist - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht darin zu erkennen, dass die Klägerin Privatveranstalter im Rahmen des sogenannten "CPS-Modells" an solchen Entgelten beteiligt, die sie von ihren Kabelnetzkunden für die Freischaltung von verschlüsselt übermittelten HD-Programmsignalen verlangt (im Ergebnis ebenso OLG Karlsruhe, Urteil v. 29. Dezember 2016 - 6 U 61/13 (Kart), Umdruck S. 38 f. = Anl. B 79 zum Schriftsatz der Beklagten v. 24.2.2017). - BGH, 18.02.2020 - KZR 6/17
Kartellrechtsverstoß: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines entgeltlichen …
Dies alles spreche gegen eine unabhängige Kündigungsmöglichkeit des Vertrags durch jeden Programmveranstalter (anders zu vergleichbaren Einspeiseverträgen OLG Düsseldorf…, Urteil vom 12. Juli 2017 - VI-U (Kart) 20/14, juris Rn. 169; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Dezember 2016 - 6 U 61/13, juris Rn. 70). - OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - U (Kart) 20/14
Wirksamkeit des zwischen den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern und den …
Rn. 126 Eine wettbewerbswidrige Ungleichbehandlung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Vergleich mit privaten Programmveranstaltern ist - entgegen der Auffassung der Beklagten - nicht darin zu erkennen, dass die Klägerinnen Privatveranstalter im Rahmen des sogenannten "Revenue-Share-Modells" an solchen Entgelten beteiligen, die sie von ihren Kabelnetzkunden für die Freischaltung von verschlüsselt übermittelten HD-Programmsignalen verlangen (im Ergebnis ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Dezember 2016 - 6 U 61/13 (Kart), Anl. B 111 zum Schriftsatz der Landesrundfunkanstalten vom 17. März 2017; Urteil vom 29. Dezember 2016 - 6 U 4/14 (Kart), Anl. B 109 zum Schriftsatz der Landesrundfunkanstalten vom 17. März 2017). - OLG Hamburg, 29.03.2018 - 3 U 132/14
Einspeisevergütung - Schadenersatzklage eines Kabelnetzbetreibers wegen der …
In der obergerichtlichen Rechtsprechung werden dazu unterschiedliche Ansätze verfolgt (…vgl. OLG Stuttgart, Grund- und Teil-Urt. v. 16.06.2016, 2 U 46/13;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.12.2016, 6 U 4/14 (Kart) - Anlage B 47; Urt. v. 29.12.2016, 6 U 61/13 (Kart), NZKart 2017, 485 - Einspeisung von Fernsehprogrammsignalen III;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.03.2017, VI- U (Kart) 15/13, CR 2017, 553).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.01.2014 - 6 U 61/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Herstellung und Vertrieb von hölzernen Spielgeräten für den Außenbereich für private Abnehmer; Vertrieb eines nachahmenden Erzeugnisses; Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes; Hervorrufen einer Herkunftstäuschung; Annahme wettbewerblicher ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.03.2013 - 33 O 50/12
- OLG Köln, 10.01.2014 - 6 U 61/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (35)
- BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06
LIKEaBIKE
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 6 U 61/13
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE; GRUR 2012, 1155 Tz. 16 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 951 Tz. 14 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 Tz. 15 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2014, 25, 26 f. - Kinderhochstuhl "Sit up", jeweils m. w. N.).Derartige Gestaltungsmerkmale können in ihrem Zusammenwirken eine wettbewerbliche Eigenart verstärken oder begründen, da diese von dem Gesamteindruck abhängt, den die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des jeweiligen Erzeugnisses vermitteln (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 34 - LIKEaBIKE; GRUR 2013, 951 = WRP 2013, 1188 Tz. 19 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 Tz. 20 - Einkaufswagen III).
Abzustellen ist dabei nicht auf einzelne Gestaltungsmerkmale, sondern auf den durch seine prägenden Merkmale hervorgerufenen Gesamteindruck des jeweiligen Produkts (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 32 - LIKEaBIKE; Senat, WRP 2013, 1500 Tz. 9 - PANDAS).
Dagegen können Merkmale, die zwar technisch bedingt, aber frei wählbar oder austauschbar sind, ohne dass damit Qualitätseinbußen verbunden sind, wettbewerbliche Eigenart (mit-) begründen (BGH, GRUR 2008, 790 Tz. 36 - Baugruppe; GRUR 2009, 1073 Tz. 13 - Ausbeinmesser; GRUR 2010, 80 Tz. 27 - LIKEaBIKE; GRUR 2010, 1125 Tz. 22 - Femur-Teil; GRUR 2012, 1155 Tz. 29 - Sandmalkasten).
Maßgeblich ist der Gesamteindruck des jeweiligen Produkts (BGH GRUR 2010, 80 Tz. 32 - LIKEaBIKE; Senat, WRP 2013, 1500 Tz. 9 - PANDAS).
Dieser kann auch durch Merkmale bestimmt werden, die für sich genommen nicht geeignet sind, eine herkunftshinweisende Funktion auszuüben (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 34 - LIKEaBIKE; GRUR 2013, 951 = WRP 2013, 1188 Tz. 19 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 Tz. 20 - Einkaufswagen III).
Der Umstand, dass die Leiter bei dem Produkt der Beklagten auf der linken Seite weniger Stufen aufweist als die bei dem der Klägerin, fällt einem Betrachter, der die Produkte nicht unmittelbar miteinander vergleicht (vgl. BGH, GRUR 2010, 80 Tz 41 - LIKEaBIKE), nicht ins Auge.
Dabei treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor, so dass es mehr auf die Übereinstimmungen als die Unterschiede ankommt (BGH GRUR 2007, 795 Tz. 34 - Handtaschen; GRUR 2010, 80 Tz. 41 - LIKEaBIKE;… Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 Rn. 9.43).
- BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02
Jeans
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 6 U 61/13
Dabei kann auch die als neu empfundene Kombination bekannter Gestaltungselemente eine wettbewerbliche Eigenart begründen (BGH, GRUR 2006, 79 Tz. 26 - Jeans I; GRUR 2008, 1115 Tz. 22 - ICON).Entsprechendes gilt für ästhetische Merkmale der Formgestaltung, die allein oder in Kombination mit technisch bedingten Merkmalen geeignet sind, als Herkunftshinweis zu dienen (vgl. BGH, GRUR 2006, 79 Tz. 24 - Jeans).
Auch die als neu empfundene Kombination bekannter Gestaltungselemente kann die wettbewerbliche Eigenart begründen (BGH, GRUR 2006, 79 Tz. 26 - Jeans I; GRUR 2008, 1115 Tz. 22 - ICON).
Das Erzeugnis muss bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise eine solche Bekanntheit erreicht haben, dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH GRUR 2005, 166, 167 - Puppenausstattungen; GRUR 2006, 79 Tz. 35 - Jeans I; GRUR 2007, 339 Tz. 39 - Stufenleitern; GRUR 2007, 984 Tz. 34 - Gartenliege;… Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 Rn. 9.41a).
Die Kenntnis des Namens des konkreten Herstellers ist nicht erforderlich; es genügt vielmehr, dass der Verkehr die Vorstellung hat, die Ware sei von einem bestimmten Hersteller, wie auch immer dieser heißen möge, oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen in den Verkehr gebracht worden (BGH, GRUR 2006, 79 Tz. 36 - Jeans I; GRUR 2007, 339 Tz. 40 - Stufenleitern; GRUR 2007, 984 Tz. 32 - Gartenliege; GRUR 2009, 79 Tz. 31 - Gebäckpresse).
- BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08
Femur-Teil
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 6 U 61/13
Dagegen können Merkmale, die zwar technisch bedingt, aber frei wählbar oder austauschbar sind, ohne dass damit Qualitätseinbußen verbunden sind, wettbewerbliche Eigenart (mit-) begründen (BGH, GRUR 2008, 790 Tz. 36 - Baugruppe; GRUR 2009, 1073 Tz. 13 - Ausbeinmesser; GRUR 2010, 80 Tz. 27 - LIKEaBIKE; GRUR 2010, 1125 Tz. 22 - Femur-Teil; GRUR 2012, 1155 Tz. 29 - Sandmalkasten).Eine nahezu identische Übernahme ist gegeben, wenn nach dem Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Erzeugnisse die Nachahmung nur geringfügige Abweichungen vom Original aufweist (BGH, GRUR 2000, 521, 524 - Modulgerüst I; GRUR 2010, 1125 Tz. 25 - Femur-Teil).
Dabei kommt es darauf an, ob gerade die übernommenen Gestaltungsmittel die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts begründen (BGH, GRUR 2010, 1125 Tz. 25 - Femur-Teil).
Rn. 99 Ob die angesprochenen Verkehrskreise über die betriebliche Herkunft der nachgeahmten Produkte getäuscht werden, bestimmt sich aus der Sichtweise des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (oder sonstigen Marktteilnehmers), der sich für das Produkt interessiert (BGH, GRUR 2010, 1125 Tz. 32 - Femur-Teil).
- OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07
"Bigfoot" - Schutz eines Holztisches gegen fast identische Nachahmung
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 6 U 61/13
Andernfalls könnte sich jeder Nachahmer auf die allgemeine Verbreitung der Gestaltungsform durch die anderen Nachahmer berufen und dem betroffenen Hersteller des Originals würde die Möglichkeit der rechtlichen Gegenwehr genommen (BGH, GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex I; GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; Senat, GRUR-RR 2003, 183, 185 - Designerbrille; GRUR-RR 2008, 166, 168 - Bigfoot;… vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 Rn. 9.26).Insbesondere muss er dabei die Marktbedeutung von Produkten darlegen, mit denen er die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts in Frage stellen will (BGH, GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; Senat, GRUR-RR 2008, 166, 168 - Bigfoot).
Gerade dann besteht in besonderem Maße die Gefahr, dass der Verkehr einer Herkunftstäuschung unterliegt, weil er annehmen muss, zwischen dem Hersteller des von ihm ausgewählten Erzeugnisses - hier der Spielgeräte der Beklagten - und dem ihm nicht namentlich bekannten Hersteller des von ihm wegen geschätzten Originalprodukts - hier der Spielgeräte der Klägerin - bestehe Identität oder jedenfalls eine gesellschafts- oder lizenzvertragliche Beziehung (Senat, GRUR-RR 2008, 166, 169 - Bigfoot;… Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 Rn. 9.41a).
Im Ausgangspunkt ist zwar zutreffend, dass gemäß § 4 Nr. 9 UWG nur das Anbieten, nicht aber das Herstellen nachgeahmter Produkte untersagt werden kann (Senat, GRUR-RR 2008, 166, 169 - Bigfoot).
- BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11
Regalsystem
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 6 U 61/13
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE; GRUR 2012, 1155 Tz. 16 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 951 Tz. 14 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 Tz. 15 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2014, 25, 26 f. - Kinderhochstuhl "Sit up", jeweils m. w. N.).Derartige Gestaltungsmerkmale können in ihrem Zusammenwirken eine wettbewerbliche Eigenart verstärken oder begründen, da diese von dem Gesamteindruck abhängt, den die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des jeweiligen Erzeugnisses vermitteln (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 34 - LIKEaBIKE; GRUR 2013, 951 = WRP 2013, 1188 Tz. 19 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 Tz. 20 - Einkaufswagen III).
Auch unter dem Gesichtspunkt, den freien Stand der Technik für den Wettbewerb offenzuhalten, besteht kein Anlass, beliebig kombinier- und austauschbaren Merkmalen eine herkunftshinweisende Eignung im Sinne des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes von vornherein abzusprechen (BGH, GRUR 2013, 951 = WRP 2013, 1188 Tz. 19 f. - Regalsystem).
Dieser kann auch durch Merkmale bestimmt werden, die für sich genommen nicht geeignet sind, eine herkunftshinweisende Funktion auszuüben (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 34 - LIKEaBIKE; GRUR 2013, 951 = WRP 2013, 1188 Tz. 19 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 Tz. 20 - Einkaufswagen III).
- BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12
Einkaufswagen
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 6 U 61/13
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE; GRUR 2012, 1155 Tz. 16 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 951 Tz. 14 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 Tz. 15 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2014, 25, 26 f. - Kinderhochstuhl "Sit up", jeweils m. w. N.).Dafür wiederum ist maßgeblich, ob sich das unter Rückgriff auf vorhandene Formen und Stilelemente entwickelte Leistungsergebnis von anderen vergleichbaren Erzeugnissen in einem Maß abhebt, dass hierdurch im angesprochenen Verkehr die Vorstellung ausgelöst wird, dieses Produkt stamme aus einem bestimmten Betrieb (BGH, GRUR 2012, 1155 Tz. 19 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 1052 Tz. 18 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2013, 24, 25 - Gute Laune Drops, jeweils m. w. N.).
Derartige Gestaltungsmerkmale können in ihrem Zusammenwirken eine wettbewerbliche Eigenart verstärken oder begründen, da diese von dem Gesamteindruck abhängt, den die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des jeweiligen Erzeugnisses vermitteln (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 34 - LIKEaBIKE; GRUR 2013, 951 = WRP 2013, 1188 Tz. 19 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 Tz. 20 - Einkaufswagen III).
Dieser kann auch durch Merkmale bestimmt werden, die für sich genommen nicht geeignet sind, eine herkunftshinweisende Funktion auszuüben (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 34 - LIKEaBIKE; GRUR 2013, 951 = WRP 2013, 1188 Tz. 19 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 Tz. 20 - Einkaufswagen III).
- BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11
Sandmalkasten
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 6 U 61/13
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 21 - LIKEaBIKE; GRUR 2012, 1155 Tz. 16 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 951 Tz. 14 - Regalsystem; GRUR 2013, 1052 Tz. 15 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2014, 25, 26 f. - Kinderhochstuhl "Sit up", jeweils m. w. N.).Dafür wiederum ist maßgeblich, ob sich das unter Rückgriff auf vorhandene Formen und Stilelemente entwickelte Leistungsergebnis von anderen vergleichbaren Erzeugnissen in einem Maß abhebt, dass hierdurch im angesprochenen Verkehr die Vorstellung ausgelöst wird, dieses Produkt stamme aus einem bestimmten Betrieb (BGH, GRUR 2012, 1155 Tz. 19 - Sandmalkasten; GRUR 2013, 1052 Tz. 18 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2013, 24, 25 - Gute Laune Drops, jeweils m. w. N.).
Dagegen können Merkmale, die zwar technisch bedingt, aber frei wählbar oder austauschbar sind, ohne dass damit Qualitätseinbußen verbunden sind, wettbewerbliche Eigenart (mit-) begründen (BGH, GRUR 2008, 790 Tz. 36 - Baugruppe; GRUR 2009, 1073 Tz. 13 - Ausbeinmesser; GRUR 2010, 80 Tz. 27 - LIKEaBIKE; GRUR 2010, 1125 Tz. 22 - Femur-Teil; GRUR 2012, 1155 Tz. 29 - Sandmalkasten).
Auch eine Kombination einzelner technischer Gestaltungsmerkmale kann wettbewerbliche Eigenart begründen, selbst wenn die einzelnen Merkmale für sich genommen nicht geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (BGH, GRUR 2012, 1155 Tz. 31 - Sandmalkasten).
- BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04
Gartenliege
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 6 U 61/13
Rn. 62 cc) Die wettbewerbliche Eigenart eines Produkts kann allerdings verloren gehen, wenn seine konkrete Ausgestaltung oder seine Merkmale auf Grund der Entwicklung der Verhältnisse auf dem Markt, beispielsweise durch eine Vielzahl von Nachahmungen, nicht mehr geeignet sind, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (BGH, GRUR 2007, 984 Tz. 24 - Gartenliege).Das Erzeugnis muss bei nicht unerheblichen Teilen der angesprochenen Verkehrskreise eine solche Bekanntheit erreicht haben, dass sich in relevantem Umfang die Gefahr der Herkunftstäuschung ergeben kann, wenn Nachahmungen vertrieben werden (BGH GRUR 2005, 166, 167 - Puppenausstattungen; GRUR 2006, 79 Tz. 35 - Jeans I; GRUR 2007, 339 Tz. 39 - Stufenleitern; GRUR 2007, 984 Tz. 34 - Gartenliege;… Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 Rn. 9.41a).
Die Kenntnis des Namens des konkreten Herstellers ist nicht erforderlich; es genügt vielmehr, dass der Verkehr die Vorstellung hat, die Ware sei von einem bestimmten Hersteller, wie auch immer dieser heißen möge, oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen in den Verkehr gebracht worden (BGH, GRUR 2006, 79 Tz. 36 - Jeans I; GRUR 2007, 339 Tz. 40 - Stufenleitern; GRUR 2007, 984 Tz. 32 - Gartenliege; GRUR 2009, 79 Tz. 31 - Gebäckpresse).
- BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02
Handtuchklemmen
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 6 U 61/13
Andernfalls könnte sich jeder Nachahmer auf die allgemeine Verbreitung der Gestaltungsform durch die anderen Nachahmer berufen und dem betroffenen Hersteller des Originals würde die Möglichkeit der rechtlichen Gegenwehr genommen (BGH, GRUR 1985, 876, 878 - Tchibo/Rolex I; GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; Senat, GRUR-RR 2003, 183, 185 - Designerbrille; GRUR-RR 2008, 166, 168 - Bigfoot;… vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 Rn. 9.26).Insbesondere muss er dabei die Marktbedeutung von Produkten darlegen, mit denen er die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts in Frage stellen will (BGH, GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; Senat, GRUR-RR 2008, 166, 168 - Bigfoot).
Rn. 98 bb) Bei der Beurteilung der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit von Produkten ist auf den Gesamteindruck abzustellen, den Original und Nachahmung bei ihrer bestimmungsgemäßen Benutzung dem Betrachter vermitteln (BGH, GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; GRUR 2007, 795 Tz. 32 - Handtaschen; GRUR 2009, 1069 Tz. 20 - Knoblauchwürste).
- BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04
Handtaschen
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 6 U 61/13
Rn. 98 bb) Bei der Beurteilung der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit von Produkten ist auf den Gesamteindruck abzustellen, den Original und Nachahmung bei ihrer bestimmungsgemäßen Benutzung dem Betrachter vermitteln (BGH, GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; GRUR 2007, 795 Tz. 32 - Handtaschen; GRUR 2009, 1069 Tz. 20 - Knoblauchwürste).Dabei treten regelmäßig die übereinstimmenden Merkmale mehr hervor, so dass es mehr auf die Übereinstimmungen als die Unterschiede ankommt (BGH GRUR 2007, 795 Tz. 34 - Handtaschen; GRUR 2010, 80 Tz. 41 - LIKEaBIKE;… Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 4 Rn. 9.43).
- BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03
Stufenleitern
- BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
Monumenta Germaniae Historica
- BGH, 13.02.1976 - I ZR 1/75
Anspruch auf Rechnungslegung bei der Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs …
- BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05
ICON
- OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13
Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines Produkts
- LG Köln, 12.03.2013 - 33 O 50/12
- BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08
Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines …
- BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06
Gebäckpresse
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06
Knoblauchwürste
- BGH, 18.03.2010 - I ZR 158/07
Modulgerüst II
- BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01
Puppenausstattungen
- BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97
Modulgerüst
- BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99
Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher …
- BGH, 18.03.1992 - IV ZR 101/91
Substantiierter Berufungsangriff bei geltendgemachtem Verzugsschaden - …
- BGH, 13.02.1981 - I ZR 111/78
Geschmacksmuster - Wirtschaftsprüfvorbehalt - Darlegungslast - Beweislast - …
- KG, 02.02.1967 - 1 W 3122/66
- BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09
Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden …
- BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82
Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem …
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 199/06
Ausbeinmesser
- BGH, 06.11.1997 - I ZR 102/95
Trachtenjanker
- BGH, 10.01.2008 - I ZR 67/05
Baugruppe
- BGH, 14.06.2012 - IX ZR 150/11
Berufungsentscheidung: Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung bei anderer …
- OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12
Gute Laune Drops
- OLG Köln, 10.07.2013 - 6 U 209/12
Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung fremder Produkte; Anforderungen an die …
- OLG Köln, 14.06.2002 - 6 U 175/01
UWG -Recht; Verbraucherrecht
- OLG Köln, 20.12.2017 - 6 U 110/17
Auch Spieltürme bzw. Spielgerüste können wettbewerbsrechtlich vor Nachahmungen …
Rn. 80 Dies entspricht auch den Feststellungen des Senats in dem Urteil vom 10.01.2014 (6 U 61/13) für ähnliche Produkte der Antragstellerin.
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