Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.01.2020 - 6 U 74/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Art. 95 Abs. 3 VO (EU) Nr. 528/2012;; UWG § 3 a
- Europäischer Gerichtshof
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- rechtsportal.de
Inverkehrbringen eines Produkt zur Schädlingsbekämpfung mit Kieselgur als Wirkstoff Vorlage einer Frage zur Vorabentscheidung an den EuGH Eigenschaft eines Produkts als Biozid
- rechtsportal.de
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3
Verkauf von Produkten mit dem Wirkstoff Kieselgur zur Bekämpfung von Geflügelmilben; Vertrieb ohne Bezug über eingetragene Lieferanten; Einordnung eines Produkts als "Biozidprodukt"
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.03.2019 - 31 O 131/16
- OLG Köln, 10.01.2020 - 6 U 74/19
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-29/20
- EuGH, 14.10.2021 - C-29/20
Papierfundstellen
- GRUR 2022, 1078
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 19.12.2019 - C-592/18
Darie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 3 …
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2020 - 6 U 74/19
Rn. 84 Der Gerichtshof hat insoweit entschieden, dass ein Produkt, sofern seine Wirkung "auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung" im Sinne dieser Bestimmung eintritt und die übrigen darin vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, unbestreitbar in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fällt (Urteil vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C:2019:1140, Rn. 38).In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, das bloße Vorhandensein eines Wirkstoffs als solchem in einem Produkt eine Gefahr für die Umwelt darstellen kann (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2012, Söll, C-420/10, EU:C:2012:111, Rn. 27, und vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C: 2019:1140, Rn. 44).
- EuGH, 14.10.2021 - C-29/20
Biofa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 3 …
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2020 - 6 U 74/19
Rn. 58 Der EuGH hat mit Urteil vom 14.10.2021(Az. C-29/20, GRUR 2022, 96 - D) die Vorlagefrage wie folgt beantwortet:.Rn. 79 aa) Der EuGH hat in dem Urteil vom 14.10.2021 (GRUR 2022, 96 - D) folgendes zur Beantwortung der Vorlagefrage ausgeführt:.
- LG Köln, 19.03.2019 - 31 O 131/16
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2020 - 6 U 74/19
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 19.03.2019, Az. 31 O 131/16 teilweise abgeändert und insgesamt unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:.Rn. 41 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 22.01.2019, Az. 31 O 131/16,.
- BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18
Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen …
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2020 - 6 U 74/19
Rn. 75 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 06.06.2019 - I ZR 67/18, GRUR 2019, 970 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater) erfordert die Eigenschaft als Mitbewerber gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG. - BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97
Falsche Herstellerpreisempfehlung
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2020 - 6 U 74/19
Insoweit ist auch zu berücksichtigen, ob die Parteien dieselben Kunden ansprechen und wie sich die Darstellung auf diese auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 24.05.2000 - I ZR 222/97, GRUR 2001, 78 - Falsche Herstellerpreisempfehlung). - EuGH, 01.03.2012 - C-420/10
Söll - Inverkehrbringen von Biozid-Produkten - Richtlinie 98/8/EG - Art. 2 Abs. 1 …
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2020 - 6 U 74/19
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, das bloße Vorhandensein eines Wirkstoffs als solchem in einem Produkt eine Gefahr für die Umwelt darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 2012, Söll, C-420/10, EU:C:2012:111, Rn. 27, …und vom 19. Dezember 2019, Darie, C-592/18, EU:C: 2019:1140, Rn. 44). - BGH, 11.07.2002 - I ZR 273/99
Zulässigkeit des Vertriebs nicht als Arzneimittel zugelassener Sportlernahrung
Auszug aus OLG Köln, 10.01.2020 - 6 U 74/19
In diesem Zusammenhang ist die Zweckbestimmung maßgebend, wie sie im Verkehr bei natürlicher Betrachtungsweise für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen Rezipienten erkennbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.2002 - I ZR 273/99, ZLR 2002, 660 - Sportlernahrung I;… Rathke in Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, Stand: 179. EL, März 2021, Art. 2 EG-Lebensmittel-Basisverordnung Rn. 23).
- OLG Köln, 17.11.2023 - 6 U 105/23
Einordnung des den Wirkstoff Kieselgur enthaltenen Produkts "Mikrogur Plus" als …
Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt: Bei dem Produkt der Antragsgegner mit dem Namen "Mikrogur Plus" handele es sich um ein Biozidprodukt, weil die von dem EuGH hierfür aufgestellten drei Voraussetzungen unter Berücksichtigung des Senatsurteils vom 20.05.2022 (6 U 74/19 - HS Microgur II) erfüllt seien, insbesondere die dritte Voraussetzung, nämlich die Wirkung "auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung".Rn. 23 Auch stellen sowohl Art. 95 Abs. 2 BPR als auch Art. 72 Abs. 1 BPR Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG dar, wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 20.05.2022, 6 U 74/19 Rn. 44 - HS Microgur II = GRUR 2022, 1078).
Rn. 32 Diese Eigenschaft als Biozidprodukt folgt aus im Wesentlichen gleichen Erwägungen, wie der Senat sie bereits in dem Urteil "HS Microgur II" (GRUR 2022, 1078) angestellt hat.
Drittens muss das Produkt "auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung" wirken (EuGH GRUR 2022, 1078, 1080 Rn. 50 - Biofa/Sikma).
Rn. 38 Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 20.05.2022 ausgeführt, dass es für die Annahme einer solchen Identität ausreichend, aber auch erforderlich ist, dass die Wirkstoffe vollständig übereinstimmen (GRUR 2022, 1078, 1081 Rn. 65 - HS Microgur II), wobei klarzustellen ist (…wie auch in Rn. 67 dieser Entscheidung ausgeführt ist), dass diese Wirkstoffidentität nicht gleichzusetzen ist mit einer völligen Übereinstimmung in der Zusammensetzung.
Bereits in seiner Entscheidung vom 20.05.2022 hat der Senat ausgeführt, dass die Nutzung von unterschiedlichen Hilfsstoffen in kleinsten Mengen (hier 2 %), die unstreitig keinen Einfluss auf die Wirkungen des Produkts entfalten, nicht dazu führt, dass eine erneute Prüfungskompetenz im Hinblick auf die bereits im Genehmigungsverfahren geprüften Fragen begründet wird (Senat GRUR 2022, 1078, 1081 Rn. 68 - HS Microgur II).
- LG Trier, 25.10.2024 - 7 HKO 44/24
Anspruch auf Unterlassung der Bereitstellung eines Biozid-Produkts sowie der …
Das ist der Fall, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (OLG Köln, Urteil vom 20. Mai 2022 - I-6 U 74/19 -, Rn. 69, juris).Rn. 46 Entgegen der Ansicht der Beklagten kommt es vor dem Hintergrund nicht darauf an, dass sich die Wirkstoffe - je nachdem aus welcher Quelle sie stammen - in Einzelheiten unterscheiden können (OLG Köln, Urteil vom 20. Mai 2022 - I-6 U 74/19 -, Rn. 96, juris).
Rn. 48 (a) Die Kammer teilt zwar die Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg (Beschluss vom 24.03.2022, 15 W 7/22, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht, Anlage AG 4 zum Schriftsatz vom 02.10.2024), wonach der EuGH in seiner zitierten Entscheidung nicht auch diese Tatbestandsvoraussetzung für den Fall festschreiben wollte, dass die Inhaltsstoffe gleich sind (anders: OLG Köln, Urteil vom 20. Mai 2022 - I-6 U 74/19 -, Rn. 85f, juris; LG Bochum, Beschluss vom 05.08.2024, Anlage AS 15 zur Antragsschrift).
- OLG Karlsruhe, 27.09.2022 - 4 U 204/22
Spielhallen - Anspruch eines Spielhallenbetreibers auf Untersagung des Betriebs …
Der Einwand scheidet aus, wenn durch die in Rede stehende Rechtsverletzung auch die Interessen Dritter oder der Allgemeinheit betroffen sind (OLG Karlsruhe…, Urteil vom 9. April 2008 - 6 U 20/08 -, juris Rn. 12; OLG Köln, Urteil vom 20. Mai 2022 - I-6 U 74/19 -, HS Microgur II, juris Rn. 66;… Köhler/Bornkamm/Feddersen/Köhler, UWG, 40. Auflage 2022, § 11 Rn. 2.39;… Seichter in: jurisPK-UWG, 5. Aufl., § 8c UWG, Stand: 03.01.2022, Rn. 80).
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