Rechtsprechung
| OLG Köln, 14.03.2025 - 6 U 82/24 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Aufnahmen mit Smarten Brillen kein taugliches Beweismittel
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Pay-TV-Sender kontrolliert Kneipe: Durch die Brille des Urheberrechts
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Smart-Glasses mit Aufnahmefunktion als Beweismittel
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Heimliche Videoaufnahmen mit getarnter Brillenkamera gerichtlich nicht verwertbar
Verfahrensgang
- OLG Köln, 14.03.2015 - 6 U 82/24
- LG Köln, 11.07.2024 - 14 O 184/22
- OLG Köln, 14.03.2025 - 6 U 82/24
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2026, 56
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 12.03.2024 - VI ZR 1370/20
Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verwertung einer unzulässigen …
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2025 - 6 U 82/24
Sie sind darüber hinaus auch personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO, denn das von einer Kamera aufgezeichnete Bild enthält Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (vgl. zur Vorgängerregelung im BDSG BGH NJW 2024, 2836 Rn. 16 m.w.N. aus der EuGH-Rechtsprechung).Zwar muss der Einzelne außerhalb des besonders geschützten Bereichs seiner verschlossenen Wohnung damit rechnen, Gegenstand von Wahrnehmungen Dritter zu werden (vgl. BGH NJW 2024, 2836, 2839 Rn. 25).
Insofern steht ihr ein milderes Mittel zu Gebote (vgl. zu diesem Abwägungsfaktor BGH NJW 2024, 2836, 2839 Rn. 28 f.).
Denn zwar ist umstritten, ob aus einem solchen Verbot auch ein Verbot der Verwertung des anspruchsbegründenden Sachvortrags folgt (vgl. zum Meinungsstand BGH NJW 2024, 2836, 2842 Rn. 44).
- BGH, 18.06.2020 - I ZR 171/19
Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2025 - 6 U 82/24
Insbesondere lässt sich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen" (GRUR 2020, 1297) nicht entnehmen, dass es für die Annahme einer öffentlichen Wiedergabe erforderlich wäre, dass eine hohe Anzahl von Personen dauerhaften Zugang zu bestimmten Werken erhält; eine solche Einschränkung wäre mit dem hohen Schutzniveau, das die Richtlinie 2001/29/EG für Urheber bieten will (BGH GRUR 2020, 1297, 1299 Rn. 26 - Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen), auch nicht zu vereinbaren. - BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17
Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2025 - 6 U 82/24
Ob sich dieses Interesse in Konstellationen wie dem Streitfall stets gegenüber den Rechten des Beklagten durchsetzt, erscheint dem Senat zweifelhaft: Denn anders als in der sog. Dashcam-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2018, 2883) geht es im Streitfall nicht um ein schnell ablaufendes Geschehen, welches durch Zeugen nur zufällig wahrgenommen wird und das sich gerade hierdurch einer nachträglichen Rekonstruktion vor Gericht vielfach entzieht.
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2025 - 6 U 82/24
Denn ein heimliches und überrumpelndes Vorgehen begründet einen besonderen Schutzbedarf der gefilmten Person (vgl. zu heimlichen Aufnahmen mittels Smartphone bereits BVerfG, Beschluss vom 26.02.2008, 1 BvR 1626/07, BeckRS 2008, 33387 Rn. 46; speziell zu sog. "Smartglasses" mit Videofunktion Schwenke, Private Nutzung von Smartglasses im öffentlichen Raum, 2016, S. 160), was besonders für die Nutzung von in Alltagsgegenständen versteckten Mikrofonen und Kameras gilt (vgl. die Gesetzesbegründung zur hier mangels Sendefunktion der Brille nicht einschlägigen Vorschrift des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten, BR-Drs. 162/21, S. 34). - BGH, 27.05.2021 - I ZR 119/20
Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Zugänglichmachung eines …
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2025 - 6 U 82/24
Der Begriff der Öffentlichkeit ist hiernach zwar nur bei einer unbestimmten Zahl potenzieller Adressaten und recht vielen Personen erfüllt (vgl. nur BGH GRUR 2021, 1286, 1287 Rn. 14 - Lautsprecherfoto). - EuGH, 31.05.2016 - C-117/15
Reha Training - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht …
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2025 - 6 U 82/24
Der EuGH hat in der Entscheidung "Reha Training" (GRUR 2016, 684, 686 Rn. 47) bereits ausgeführt, dass der Begriff der öffentlichen Wiedergabe bereits dann erfüllt ist, wenn die Betreiber einer Gastwirtschaft geschützte Werke absichtlich dadurch übertragen, dass sie willentlich ein Signal über Fernseh- oder Radioempfänger, die sie in ihrer Einrichtung installiert haben, verbreiten. - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2025 - 6 U 82/24
Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat, das Berufungsgericht das Ergebnis der erstinstanzlichen Beweisaufnahme ebenso würdigt wie das Gericht der Vorinstanz und sich mithin von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung zu überzeugen vermag (BGH NJW 2005, 1583, 1584). - OLG Köln, 11.10.2024 - 6 U 48/24
Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der …
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2025 - 6 U 82/24
Dass es in diesen Fallgestaltungen häufig dazu kommt, dass "Aussage gegen Aussage" steht, ist, wie der Senat aus eigener Anschauung beurteilen kann, noch kein hinreichender Anlass, um generalisierend eine Beweisnot des Verletzten anzunehmen (vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 11.10.2024, 6 U 48/24, nicht veröffentlicht, betreffend ein Anbieten auf einer Messe). - OLG Köln, 18.04.2011 - 4 U 30/10
Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorrades
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2025 - 6 U 82/24
Um die Rüge einer falschen Beweiswürdigung zu rechtfertigen, reicht es demnach nicht aus, wenn der Berufungsführer an die Stelle der überzeugenden Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts eine andere - aus seiner Sicht überzeugendere - Beweiswürdigung setzt, ohne dass hierdurch die Beweisführung des erstinstanzlichen Gerichts widerlegt werden könnte (OLG Köln, Beschluss vom 18.04.2011, 4 U 30/10).
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| OLG Köln, 14.03.2015 - 6 U 82/24 |
Volltextveröffentlichung
- aufrecht.de
Smartbrillen als Beweismittel und Öffentlichkeit allein in der Kneipe
Verfahrensgang
- OLG Köln, 14.03.2015 - 6 U 82/24
- LG Köln, 11.07.2024 - 14 O 184/22
- OLG Köln, 14.03.2025 - 6 U 82/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 12.03.2024 - VI ZR 1370/20
Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verwertung einer unzulässigen …
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2015 - 6 U 82/24
Sie sind darüber hinaus auch personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO, denn das von einer Kamera aufgezeichnete Bild enthält Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (vgl. zur Vorgängerregelung im BDSG BGH NJW 2024, 2836 Rn. 16 m.w.N. aus der EuGH-Rechtsprechung).Zwar muss der Einzelne außerhalb des besonders geschützten Bereichs seiner verschlossenen Wohnung damit rechnen, Gegenstand von Wahrnehmungen Dritter zu werden (vgl. BGH NJW 2024, 2836, 2839 Rn. 25).
Insofern steht ihr ein milderes Mittel zu Gebote (vgl. zu diesem Abwägungsfaktor BGH NJW 2024, 2836, 2839 Rn. 28 f.).
Denn zwar ist umstritten, ob aus einem solchen Verbot auch ein Verbot der Verwertung des anspruchsbegründenden Sachvortrags folgt (vgl. zum Meinungsstand BGH NJW 2024, 2836, 2842 Rn. 44).
- BGH, 18.06.2020 - I ZR 171/19
Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2015 - 6 U 82/24
Insbesondere lässt sich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen" (GRUR 2020, 1297) nicht entnehmen, dass es für die Annahme einer öffentlichen Wiedergabe erforderlich wäre, dass eine hohe Anzahl von Personen dauerhaften Zugang zu bestimmten Werken erhält; eine solche Einschränkung wäre mit dem hohen Schutzniveau, das die Richtlinie 2001/29/EG für Urheber bieten will (BGH GRUR 2020, 1297, 1299 Rn. 26 - Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen), auch nicht zu vereinbaren. - BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17
Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2015 - 6 U 82/24
Ob sich dieses Interesse in Konstellationen wie dem Streitfall stets gegenüber den Rechten des Beklagten durchsetzt, erscheint dem Senat zweifelhaft: Denn anders als in der sog. Dashcam-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2018, 2883) geht es im Streitfall nicht um ein schnell ablaufendes Geschehen, welches durch Zeugen nur zufällig wahrgenommen wird und das sich gerade hierdurch einer nachträglichen Rekonstruktion vor Gericht vielfach entzieht.
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2015 - 6 U 82/24
Denn ein heimliches und überrumpelndes Vorgehen begründet einen besonderen Schutzbedarf der gefilmten Person (vgl. zu heimlichen Aufnahmen mittels Smartphone bereits BVerfG, Beschluss vom 26.02.2008, 1 BvR 1626/07, BeckRS 2008, 33387 Rn. 46;… speziell zu sog. "Smartglasses" mit Videofunktion Schwenke, Private Nutzung von Smartglasses im öffentlichen Raum, 2016, S. 160), was besonders für die Nutzung von in Alltagsgegenständen versteckten Mikrofonen und Kameras gilt (…vgl. die Gesetzesbegründung zur hier mangels Sendefunktion der Brille nicht einschlägigen Vorschrift des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei digitalen Diensten, BR-Drs. 162/21, S. 34). - BGH, 27.05.2021 - I ZR 119/20
Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Zugänglichmachung eines …
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2015 - 6 U 82/24
Der Begriff der Öffentlichkeit ist hiernach zwar nur bei einer unbestimmten Zahl potenzieller Adressaten und recht vielen Personen erfüllt (vgl. nur BGH GRUR 2021, 1286, 1287 Rn. 14 - Lautsprecherfoto). - EuGH, 31.05.2016 - C-117/15
Reha Training - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht …
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2015 - 6 U 82/24
Der EuGH hat in der Entscheidung "Reha Training" (GRUR 2016, 684, 686 Rn. 47) bereits ausgeführt, dass der Begriff der öffentlichen Wiedergabe bereits dann erfüllt ist, wenn die Betreiber einer Gastwirtschaft geschützte Werke absichtlich dadurch übertragen, dass sie willentlich ein Signal über Fernseh- oder Radioempfänger, die sie in ihrer Einrichtung installiert haben, verbreiten. - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2015 - 6 U 82/24
Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat, das Berufungsgericht das Ergebnis der erstinstanzlichen Beweisaufnahme ebenso würdigt wie das Gericht der Vorinstanz und sich mithin von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung zu überzeugen vermag (BGH NJW 2005, 1583, 1584). - OLG Köln, 11.10.2024 - 6 U 48/24
Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der …
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2015 - 6 U 82/24
Dass es in diesen Fallgestaltungen häufig dazu kommt, dass "Aussage gegen Aussage" steht, ist, wie der Senat aus eigener Anschauung beurteilen kann, noch kein hinreichender Anlass, um generalisierend eine Beweisnot des Verletzten anzunehmen (vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 11.10.2024, 6 U 48/24, nicht veröffentlicht, betreffend ein Anbieten auf einer Messe). - OLG Köln, 18.04.2011 - 4 U 30/10
Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorrades
Auszug aus OLG Köln, 14.03.2015 - 6 U 82/24
Um die Rüge einer falschen Beweiswürdigung zu rechtfertigen, reicht es demnach nicht aus, wenn der Berufungsführer an die Stelle der überzeugenden Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts eine andere - aus seiner Sicht überzeugendere - Beweiswürdigung setzt, ohne dass hierdurch die Beweisführung des erstinstanzlichen Gerichts widerlegt werden könnte (OLG Köln, Beschluss vom 18.04.2011, 4 U 30/10).
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