Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 U 89/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Mittelbare Patentverletzung durch Angebot von Filtereinsätzen
- Justiz Baden-Württemberg
Art 64 EuPatÜbk, § 10 PatG, § 139 PatG
Mittelbare Patentverletzung durch Angebot von Filtereinsätzen - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 10 ; EuPatÜbk Art. 64
Umfang des Patentschutzes für Filtereinsätze für einen Ölfilter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- eisenfuhr.com
, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)
Ölfilter
Mittelbare Patentverletzung
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 04.06.2013 - 2 O 210/12
- OLG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 U 89/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 27.02.2007 - X ZR 38/06
Pipettensystem
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 U 89/13
Das folgt für das Klagepatent 2 schon aus dem Umstand, dass die Ausgestaltung des Ringfiltereinsatzes Gegenstand mehrerer Merkmale des Hauptanspruchs 1 ist (vgl. BGHZ 159, 76, 86 - Flügelradzähler;… BGH GRUR 2007, 773 juris-Rn. 14 - Rohrschweißverfahren; BGHZ 171, 167 juris-Rn. 18 - Pipettensystem).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist das Ausschließlichkeitsrecht aus einem Patent, das ein Erzeugnis betrifft, hinsichtlich solcher Exemplare des geschützten Erzeugnisses erschöpft, die vom Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht worden sind (vgl. BGHZ 143, 268, 270 f. = GRUR 2000, 299 - Karate; BGHZ 171, 167 = GRUR 2007, 769 juris-Rn. 27 - Pipettensystem).
Von einer Wiederherstellung in diesem Sinne kann jedoch dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die getroffenen Maßnahmen nicht mehr die Identität des in Verkehr gebrachten Exemplars wahren, sondern darauf hinauslaufen, tatsächlich das patentgemäße Erzeugnis erneut herzustellen (BGHZ 159, 76, 89 = GRUR 2004, 758, 762 - Flügelradzähler;… BGH GRUR 2006, 837 juris-Rn. 16 - Laufkranz; BGHZ 171, 167 = GRUR 2007, 769 juris-Rn. 27 - Pipettensystem;… BGH GRUR 2012, 1118 juris-Rn. 18 - Palettenbehälter II).
Die Grenze des bestimmungsgemäßen Gebrauchs kann sachgerecht nicht ohne Berücksichtigung der spezifischen Eigenschaften, Wirkungen und Vorteile der Erfindung festgelegt werden, die aus patentrechtlicher Sicht einerseits die Identität des Erzeugnisses prägen und andererseits Anhaltspunkte dafür liefern, inwieweit bei diesem Erzeugnis die einander widerstreitenden Interessen der Beteiligten zu einem angemessenen Ausgleich des Schutzes bedürfen (BGHZ 171, 167 juris-Rn. 28 - Pipettensystem).
Die Würdigung des Landgerichts, der Ringfiltereinsatz sei bloßes Objekt des verbesserten Einsetzvorgangs und trage zum Leistungsergebnis der Erfindung nichts bei (vgl. dazu BGHZ 171, 167 = GRUR 2007, 769 juris-Rn. 31 - Pipettensystem), vermag der Senat daher nicht zu teilen.
- BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03
Flügelradzähler
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 U 89/13
Das folgt für das Klagepatent 2 schon aus dem Umstand, dass die Ausgestaltung des Ringfiltereinsatzes Gegenstand mehrerer Merkmale des Hauptanspruchs 1 ist (vgl. BGHZ 159, 76, 86 - Flügelradzähler;… BGH GRUR 2007, 773 juris-Rn. 14 - Rohrschweißverfahren;… BGHZ 171, 167 juris-Rn. 18 - Pipettensystem).Von einer Wiederherstellung in diesem Sinne kann jedoch dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die getroffenen Maßnahmen nicht mehr die Identität des in Verkehr gebrachten Exemplars wahren, sondern darauf hinauslaufen, tatsächlich das patentgemäße Erzeugnis erneut herzustellen (BGHZ 159, 76, 89 = GRUR 2004, 758, 762 - Flügelradzähler;… BGH GRUR 2006, 837 juris-Rn. 16 - Laufkranz;… BGHZ 171, 167 = GRUR 2007, 769 juris-Rn. 27 - Pipettensystem;… BGH GRUR 2012, 1118 juris-Rn. 18 - Palettenbehälter II).
Dabei kann auch von Bedeutung sein, ob es sich um Teile handelt, mit deren Austausch während der Lebensdauer der Vorrichtung üblicherweise zu rechnen ist, und inwieweit sich gerade in den ausgetauschten Teilen die technischen Wirkungen der Erfindung widerspiegeln (…BGH GRUR 2012, 1118 juris-Rn. 23, 28 - Palettenbehälter II; BGH GRUR 2004, 758, 762 - Flügelradzähler).
Bei der wertenden Betrachtung im Rahmen der zu treffenden Interessenabwägung entspricht der Streitfall demjenigen, der der Entscheidung "Flügelradzähler" des Bundesgerichtshofs (BGHZ 159, 76, 92 f. = GRUR 2004, 758, 762 f.) zugrundelag; dort wirkte die austauschbare Messkapsel eines Flügelradzählers zur Erfassung der Durchflussmenge von Flüssigkeiten mit dem erfindungsgemäßen Gehäuse des Zählers so zusammen, dass das in der Messkapsel enthaltene Flügelrad gleichmäßig und wirbelfrei beaufschlagt und deshalb die Gefahr eines Aneinanderfestbackens von Messkapsel und Gehäuse verringert wurde (…vgl. auch BGH GRUR 2012, 1118 juris-Rn. 44 - Palettenbehälter II).
- BGH, 17.07.2012 - X ZR 97/11
Palettenbehälter II
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 U 89/13
Rn. 38 Die angegriffene Entscheidung erweise sich insbesondere im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2012, 1118 - Palettenbehälter II) als zutreffend.Von einer Wiederherstellung in diesem Sinne kann jedoch dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die getroffenen Maßnahmen nicht mehr die Identität des in Verkehr gebrachten Exemplars wahren, sondern darauf hinauslaufen, tatsächlich das patentgemäße Erzeugnis erneut herzustellen (BGHZ 159, 76, 89 = GRUR 2004, 758, 762 - Flügelradzähler;… BGH GRUR 2006, 837 juris-Rn. 16 - Laufkranz;… BGHZ 171, 167 = GRUR 2007, 769 juris-Rn. 27 - Pipettensystem; BGH GRUR 2012, 1118 juris-Rn. 18 - Palettenbehälter II).
Dabei kann auch von Bedeutung sein, ob es sich um Teile handelt, mit deren Austausch während der Lebensdauer der Vorrichtung üblicherweise zu rechnen ist, und inwieweit sich gerade in den ausgetauschten Teilen die technischen Wirkungen der Erfindung widerspiegeln (BGH GRUR 2012, 1118 juris-Rn. 23, 28 - Palettenbehälter II; BGH GRUR 2004, 758, 762 - Flügelradzähler).
Bei der wertenden Betrachtung im Rahmen der zu treffenden Interessenabwägung entspricht der Streitfall demjenigen, der der Entscheidung "Flügelradzähler" des Bundesgerichtshofs (BGHZ 159, 76, 92 f. = GRUR 2004, 758, 762 f.) zugrundelag; dort wirkte die austauschbare Messkapsel eines Flügelradzählers zur Erfassung der Durchflussmenge von Flüssigkeiten mit dem erfindungsgemäßen Gehäuse des Zählers so zusammen, dass das in der Messkapsel enthaltene Flügelrad gleichmäßig und wirbelfrei beaufschlagt und deshalb die Gefahr eines Aneinanderfestbackens von Messkapsel und Gehäuse verringert wurde (vgl. auch BGH GRUR 2012, 1118 juris-Rn. 44 - Palettenbehälter II).
- OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 72/12
Patentstreit um Nespresso-Kapseln
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 U 89/13
Die technischen Wirkungen der Erfindung treten in dem ausgetauschten Teil in Erscheinung, entweder wenn das Teil selbst wesentliche Elemente des Erfindungsgedankens verkörpert, indem speziell dieses Teil aufgrund seiner Sacheigenschaften oder seiner Funktionsweise für die patentgemäßen Vorteile maßgeblich (mit-)verantwortlich ist, mithin einen entscheidenden Lösungsbeitrag für den Erfindungserfolg liefert, oder wenn gerade an oder in dem Austauschteil die Vorteile der erfindungsgemäßen Lösung verwirklicht werden, mithin sich die Vorteile der Erfindung speziell im ausgetauschten Teil niederschlagen, etwa weil die Erfindung die Funktionsweise oder die Lebensdauer des Austauschteils beeinflusst (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 185 juris-Rn. 116 m.w.N. - Nespressokapseln).Anders als in der oben zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (GRUR-RR 2013, 185 juris-Rn. 119 ff. - Nespressokapseln) ist der auszutauschende Teil der Vorrichtung (Ringfiltereinsatz) zentraler Bestandteil der unter Schutz gestellten technischen Lehre; er steht insoweit gleichwertig neben den anderen, auf das Filtergehäuse bzw. den Funktionsträgereinsatz bezogenen Teilen der Erfindung.
- BGH, 03.05.2006 - X ZR 45/05
Laufkranz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 U 89/13
Von einer Wiederherstellung in diesem Sinne kann jedoch dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die getroffenen Maßnahmen nicht mehr die Identität des in Verkehr gebrachten Exemplars wahren, sondern darauf hinauslaufen, tatsächlich das patentgemäße Erzeugnis erneut herzustellen (BGHZ 159, 76, 89 = GRUR 2004, 758, 762 - Flügelradzähler; BGH GRUR 2006, 837 juris-Rn. 16 - Laufkranz;… BGHZ 171, 167 = GRUR 2007, 769 juris-Rn. 27 - Pipettensystem;… BGH GRUR 2012, 1118 juris-Rn. 18 - Palettenbehälter II).Rn. 77 Wegen der anspruchsgemäßen wechselseitigen Anpassung von Ringfiltereinsatz und Filtergehäuse / Funktionsträgereinsatz wird der Ringfiltereinsatz in seiner Funktion durch die Lehre der Klagepatente maßgeblich beeinflusst (vgl. dazu BGH GRUR 2006, 837 juris-Rn. 22 - Laufkranz).
- BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04
Rohrschweißverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 U 89/13
Das folgt für das Klagepatent 2 schon aus dem Umstand, dass die Ausgestaltung des Ringfiltereinsatzes Gegenstand mehrerer Merkmale des Hauptanspruchs 1 ist (vgl. BGHZ 159, 76, 86 - Flügelradzähler; BGH GRUR 2007, 773 juris-Rn. 14 - Rohrschweißverfahren;… BGHZ 171, 167 juris-Rn. 18 - Pipettensystem). - BGH, 14.12.1999 - X ZR 61/98
Karate; Erschöpfung der Rechte aus einem Patent
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 U 89/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist das Ausschließlichkeitsrecht aus einem Patent, das ein Erzeugnis betrifft, hinsichtlich solcher Exemplare des geschützten Erzeugnisses erschöpft, die vom Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht worden sind (vgl. BGHZ 143, 268, 270 f. = GRUR 2000, 299 - Karate;… BGHZ 171, 167 = GRUR 2007, 769 juris-Rn. 27 - Pipettensystem). - BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08
Maschinensatz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 U 89/13
Die Klägerin ist dementsprechend nicht gehindert, den Gegenstand einer Kombination der Ansprüche 1 und 8 geltend zu machen (vgl. BGH GRUR 2010, 904 juris-Rn. 48 - Maschinensatz); das gilt für die unmittelbare Benutzung der technischen Lehre ebenso wie für die mittelbare. - BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90
Patentrechtliche Bedeutung bestimmter Merkmale Mittelbare Patentnutzung
- BGH, 08.11.2022 - X ZR 10/20
Scheibenbremse II - Mittelbare Patentverletzung: Voraussetzung einer die …
Darüber hinausgehende Wirkungen wie etwa ein besonders einfacher Einbau (dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. Juli 2014 - 6 U 89/13, juris Rn. 72 ff.;… Urteil vom 11. November 2015 - 6 U 151/14, juris Rn. 73 ff.) kommen den angegriffenen Verschleißblechen hingegen auch bei Berücksichtigung der Vorgaben zu deren Formgebung nicht zu. - OLG Karlsruhe, 11.11.2015 - 6 U 151/14
Gebrauchsmusterverletzung: Erschöpfung der Rechte aus einem Gebrauchsmuster durch …
In dem Austausch eines Verschleißteils, das während der zu erwartenden Lebensdauer einer Maschine - gegebenenfalls mehrfach - ersetzt zu werden pflegt, liegt regelmäßig keine Neuherstellung (…vgl. BGHZ 171, 167 juris-Rn. 29 - Pipettensystem;… BGH GRUR 2006, 837 juris-Rn. 17 - Laufkranz; Senat Urt. v. 23.07.2014 - 6 U 89/13 juris- Rn. 73 ).Denn wenn gerade durch den Austausch dieses Teils der technische oder wirtschaftliche Vorteil der Erfindung erneut verwirklicht wird, kann nicht gesagt werden, dass der Schutzrechtsinhaber bereits durch das erstmalige Inverkehrbringen der Gesamtvorrichtung den ihm zustehenden Nutzen aus der Erfindung gezogen hätte (BGHZ 159, 76, 92 - Flügelradzähler;… BGH GRUR 2006, 837 Juris.Rn. 17 - Laufkranz; Senat Urt. v. 23.07.2014 - 6 U 89/13 juris- Rn. 73 ).
Rn. 69 Die technischen Wirkungen der Erfindung treten in dem ausgetauschten Teil in Erscheinung, entweder wenn das Teil selbst wesentliche Elemente des Erfindungsgedankens verkörpert, indem speziell dieses Teil aufgrund seiner Sacheigenschaften oder seiner Funktionsweise für die patentgemäßen Vorteile maßgeblich (mit-)verantwortlich ist, mithin einen entscheidenden Lösungsbeitrag für den Erfindungserfolg liefert, oder wenn gerade an oder in dem Austauschteil die Vorteile der erfindungsgemäßen Lösung verwirklicht werden, mithin sich die Vorteile der Erfindung speziell im ausgetauschten Teil niederschlagen, etwa weil die Erfindung die Funktionsweise oder die Lebensdauer des Austauschteils beeinflusst (…OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 185 juris-Rn. 116 m.w.N. - Nespressokapseln; Senat Urt. v. 23.07.2014 - 6 U 89/13 juris- Rn. 73 ).
Das auszutauschende Teil der Gesamtvorrichtung, der Bremspad, ist damit zentraler Bestandteil der unter Schutz gestellten technischen Lehre (vgl. Senat, Urteil vom 23.07.2014 - 6 U 89/13 JurisRn.
- LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 4c O 3/17
Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach wegen Verletzung des …
Es ist dann Sache des Beklagten konkrete Nutzungsmöglichkeiten außerhalb des Patents zu benennen (…vgl. Kühnen, a.a.O., Kap. A., Rn. 415; OLG Karlsruhe, Urt. v. 23. Juli 2014, Az. 6 U 89/13 - zitiert nach juris). - OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 15 U 1/20
Ansprüche wegen Patentverletzung; Vorrichtung zur Filtration von Flüssigkeiten
Eine Neuherstellung ist jedoch ausnahmsweise gegeben, wenn sich gerade in dem ausgetauschten Teil die technischen Wirkungen der Erfindung widerspiegeln und deshalb durch den Austausch dieses Teile der technische oder wirtschaftliche Vorteil der Erfindung erneut verwirklicht wird (BGH, GRUR 2004, 758, 762 - Flügelradzähler;… GRUR 2006, 837 Rn. 17 - Laufkranz;… GRUR 2007, 769 Rn. 30 - Pipettensystem;… GRUR 2012, 1118 Rn. 28 - Palettenbehälter II; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 185, 191 - Nespressokapseln;… Urt. v. 13.02.2014 - I-2 U 90/12, BeckRS 2014, 5734; OLG Karlsruhe, Urt. v. 23.07.2014 - 6 U 89/13, GRUR-RS 2014, 17799;… Urt. v. 11.11.2015 - 6 U 151/14, GRUR-RS 2016, 05661 Rn. 31).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 22.11.2013 - 6 U 89/13 |
Verfahrensgang
- LG Aurich, 19.04.2013 - 3 O 912/12
- OLG Oldenburg, 22.11.2013 - 6 U 89/13
- BGH, 02.10.2015 - V ZR 307/13
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