Rechtsprechung
| OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 99/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
UWG § 1; ; BO § 20 Abs. 1; ; BO § 18 Abs. 1; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BO Zahnärztekammer Nordrhein § 20 ; GG Art. 12
Tätigkeitsschwerpunkt auf Praxisschild eines Zahnarztes - "Implantologie" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Zahnarzt; Praxisschild; Tätigkeitsschwerpunkt; Berufungserwiderung
Verfahrensgang
- LG Aachen, 04.04.2000 - 1 O 481/99
- OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 99/00
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99
Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen
Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 99/00
Der Senat sieht sich in seiner Entscheidung durch den inzwischen ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes im Verfahren 1 BvR 547/99 (MDR 00, 1262 f) vom 4.7.2000 bestätigt. - BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot
Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 99/00
Es entspricht gefestigter verfassungsrechtlicher Rechtsprechung, dass vor dem Hintergrund des durch das Grundgesetz gewährleisteten Berufsausübungsrechtes nicht jeder Hinweis auf besondere berufliche Qualifikationen eine unzulässige Werbung darstellt (vgl. die umfangreichen Nachweise in der Entscheidung BVerfG NJW 95, 712). - OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 167/99
Tätigkeitsschwerpunkt auf Praxisschild eines Zahnarztes - "Implantologie"
Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 99/00
Der Senat hat in der Parallelsache 6 U 167/99, in der ebenfalls ein Praxisschild eines Zahnarztes mit der Angabe "Tätigkeitsschwerpunkt-Implantologie" Streitgegenstand war, in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 26.5.2000 zur Abweisung der dortigen Klage folgendes ausgeführt:. - OLG Düsseldorf, 04.06.1996 - 20 U 133/95
Werbung einer "zahnärztlichen Privatpraxis"
Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 99/00
Dieses hat in der Entscheidung NJW 97, 1644 f zwar den Hinweis 'Implantologie' untersagt, dem lag aber die bloße Angabe dieses Begriffes ohne den Zusatz 'Tätigkeitsschwerpunkt' zugrunde, worauf das Gericht auch ausdrücklich abgestellt hat.
- BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00
Zum Praxisschild des Zahnarztes
Sofern die Angaben über die Qualifikation des Zahnarztes in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind, sind sie nach den oben genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erlaubt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 25.00 - ebenso LG Aachen, Urteil vom 4. April 2000 - 1 O 481/99 -, Umdruck S. 8; OLG Köln, Urteil vom 26. Mai 2000 - 6 U 167/99 -, Umdruck S. 5 ff.; Urteil vom 1. Dezember 2000 - 6 U 99/00 -, Umdruck S. 8; alle Entscheidungen unveröffentlicht).Denn durch den Zusatz "Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie", ergänzt um BDIZ, wird schon deutlich gemacht, dass es sich lediglich um einen Tätigkeitsschwerpunkt handelt und nicht um eine Gebietsbezeichnung im Sinne der Weiterbildungsordnung (ebenso OLG Köln, Urteil vom 26. Mai 2000 - 6 U 167/99 -, Umdruck S. 8 f.; Urteil vom 1. Dezember 2000 - 6 U 99/00 -, Umdruck S. 9 f.).
- OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 20/08
Vorliegen einer irreführenden Werbung aufgrund des Inserats eines Arztes in den …
Das Ziel der Vermeidung einer gesundheitspolitisch unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufs rechtfertigt es nicht, Angaben über Zusatzqualifikationen ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck oder ihren Informationswert für Dritte schlechthin zu verbieten, sofern sie in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind (BVerfG, NJW 2001, 2788 [2789];… vgl. Senat, Urt. v. 26.5.2000 - 6 U 167/99 [MD 2000, 1000 Ls.]; Urt. v. 1.12.2000 - 6 U 99/00).
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