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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 12.03.1999 - 6 V 5207/98 A (K)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9314
FG Düsseldorf, 12.03.1999 - 6 V 5207/98 A (K) (https://dejure.org/1999,9314)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.03.1999 - 6 V 5207/98 A (K) (https://dejure.org/1999,9314)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 1999 - 6 V 5207/98 A (K) (https://dejure.org/1999,9314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herstellung der Ausschüttungsbelastung für eine "Mehrabführung" im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses ; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheides über die Festsetzung des Solidaritätszuschlags ; Beruhen einer Mehrabführung auf vororganschaftlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 579
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.09.1989 - I R 110/88

    Zum Begriff der wirtschaftlichen Eingliederung bei Organschaft

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  • FG Düsseldorf, 20.03.2001 - 6 K 5206/98

    Organschaft; Mehrabführung; Herstellung der Ausschüttungsbelastung; Zeitpunkt der …

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  • BFH, 05.07.1990 - I B 38/90

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - …

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  • BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvL 7/13

    Körperschaftsteuerliche Regelungen zur Behandlung vororganschaftlicher …

    Demgegenüber qualifizierte das Finanzgericht Düsseldorf sie grundsätzlich als "andere Ausschüttungen" im Sinne des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG a.F. (Beschluss vom 12. März 1999 - 6 V 5207/98 A (K) -, juris, Rn. 17;… Urteil vom 20. März 2001 - 6 K 5206/98 K -, juris, Rn. 21), wich davon allerdings für vororganschaftliche Mehrabführungen, die ihre Ursache in der Teilwertaufstockung der ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen nach § 13 Abs. 2 und 3 KStG hatten, ab (…Urteil vom 6. März 2001 - 6 K 332/98 K, F, AO -, juris, Rn. 46).
  • FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 6 K 332/98

    Organschaft; Mehrabführung; Herstellung der Ausschüttungsbelastung; Andere …

    Der Senat ist jedoch in seinem Beschluss vom 12. März 1999 (6 V 5207/98, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 1999, 579), zu der Auffassung gelangt, dass eine Verdrängung der allgemeinen Regel des § 27 KStG nicht gegeben ist, wenn die handelsrechtliche Mehrabführung ihre Ursache letztlich in einem Geschäftsvorfall hat, der sich steuerlich bereits in einem Veranlagungszeitraum gewinnerhöhend ausgewirkt hat, für den eine steuerlich anzuerkennende Organschaft noch nicht bestanden hat.

    Da es somit an einem steuerlich in vororganschaftlicher Zeit entstandenen Gewinn, der lediglich in organschaftlicher Zeit handelsrechtlich abgeführt wird, fehlt (vergleiche FG Düsseldorf vom 12. März 1999, EFG 1999, 579, 580), kann nicht davon ausgegangen werden, dass zuvor steuerlich entstandener Gewinn über das Institut der Gewinnabführung ausgeschüttet wird (…im Ergebnis ebenso: Fuchs, DB, Beilage 12/1995, S. 7).

  • BFH, 24.01.2001 - I R 103/99

    GmbH - Ergebnisabführungsvertrag - Verschmelzung - Umwandlungssteuer - …

    Davon geht zwischenzeitlich auch das FA aus (vgl. ebenso zu vororganschaftlich verursachten Mehrabführungen FG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 1999 6 V 5207/98, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 1999, 476; demgegenüber insoweit anderer Ansicht BMF-Schreiben vom 28. Oktober 1997, BStBl I 1997, 939, unter 1. b).
  • FG Düsseldorf, 20.03.2001 - 6 K 5206/98

    Organschaft; Mehrabführung; Herstellung der Ausschüttungsbelastung; Zeitpunkt der …

    Einem von der Klägerin gestellten gerichtlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung unter anderem des Körperschaftsteuerbescheides 1996 hat der erkennende Senat durch Beschluss vom 12. März 1998 (6 V 5207/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1999, 579) im Wesentlichen stattgegeben.
  • FG Hamburg, 14.09.1999 - VI 103/98

    Herstellung der Ausschüttungsbelastung; Gewinnausschüttung durch die Abführung …

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