Rechtsprechung
| FG Hessen, 12.05.2006 - 6 V 898/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG § 14 § 15 Abs. 1
Vorsteuerabzug; Scheingeschäft; Strohmann - Kein Vorsteuerabzug bei Vorliegen eines Scheingeschäfts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Kein Vorsteuerabzug bei Vorliegen eines Scheingeschäfts
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN, …
Auszug aus FG Hessen, 12.05.2006 - 6 V 898/06
Nach dem EuGH-Urteil vom 12.01.2006 (C-354/03 und C-355/03) sind Umsätze, die nicht selbst mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet sind, Lieferungen von Gegenständen und damit eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie, die den Vorsteuerabzug eröffnen. - BFH, 31.01.2002 - V B 108/01
Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes …
Auszug aus FG Hessen, 12.05.2006 - 6 V 898/06
Dementsprechend kommt umsatzsteuerrechtlich eine von den vertraglichen Vereinbarungen abweichende Bestimmung der Person des leistenden Unternehmers in Betracht, wenn das Rechtsgeschäft zwischen dem Leistungsempfänger und dem Strohmann nur zum Schein abgeschlossen worden ist und der Leistungsempfänger weiß oder davon ausgehen muss, dass der Strohmann keine eigene Verpflichtung aus dem Rechtsgeschäft übernehmen und dementsprechend auch keine eigenen Leistungen versteuern will (BFH-Beschluss vom 31.01.2002 V B 108/01 BStBl II 2004, 622). - BFH, 17.05.1978 - I R 50/77
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden …
Auszug aus FG Hessen, 12.05.2006 - 6 V 898/06
Die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides ist ernstlich zweifelhaft, wenn die Prüfung der Sach- und Rechtslage auf Grund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhaltes in entscheidungserheblicher Weise zu Unsicherheiten in der Beurteilung der Rechtslage oder zu Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen führt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423 , BStBl II 1978, 579 ;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung , 5. Aufl., § 69 Anm. 86 ff. m.w.N.).
- BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66
Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und …
Auszug aus FG Hessen, 12.05.2006 - 6 V 898/06
Abgesehen davon, dass der Antragsteller hierzu nichts vorgetragen hat, ist die Aussetzung der Vollziehung wegen Unbilligkeit nicht völlig unabhängig von den Erfolgsaussichten des Verfahrens in der Hauptsache (BFH-Beschluss vom 19.4.1968, BStBl II 1968, 538). - BFH, 01.07.2003 - VIII R 29/02
Wahrung der Festsetzungsfrist, Bekanntgabe gegenüber dem Stpfl.
Auszug aus FG Hessen, 12.05.2006 - 6 V 898/06
Die Bekanntgabe gegenüber dem Antragsteller persönlich war zwar wegen der Zustellungsvollmacht des Prozessbevollmächtigten fehlerhaft, ein derartiger Mangel wird jedoch nach ständiger Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, durch Weitergabe an den Prozessbevollmächtigten geheilt (BFH-Urteil vom 1.7.2003 VIII R 29/02, BFH/NV 2003, 1397 m.w.N.). - BFH, 24.11.1988 - IV S 1/86
Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus …
Auszug aus FG Hessen, 12.05.2006 - 6 V 898/06
Eine unbillige Härte im Sinne des § 69 Abs. 2 FGO ist anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheides wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Steuerzahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 24.11.1988 IV S 1/86, BFH/NV 1990, 295). - EuGH, 12.01.2006 - C-355/03
Recht auf Vorsteuerabzug bei Mehrwertsteuerbetrug an anderer Stelle der …
Auszug aus FG Hessen, 12.05.2006 - 6 V 898/06
Nach dem EuGH-Urteil vom 12.01.2006 (C-354/03 und C-355/03) sind Umsätze, die nicht selbst mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet sind, Lieferungen von Gegenständen und damit eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie, die den Vorsteuerabzug eröffnen.
- OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15
Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien
Demzufolge ist die Vorschrift auch im Umsatzsteuerrecht anwendbar (vgl. nur BGH NStZ-RR 2014, 310; NJW 2002, 1963; Hessisches Finanzgericht, BEluss vom 12.05.2006 - 6 V 898/06, zitiert nach juris;… Bunjes/Korn, UStG, 14. Auflage 2015, § 2, Rn. 42) und gelten im Bereich des § 15 UStG keine anderen Grundsätze für die Behandlung von Strohmann- bzw. Scheingeschäften (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 310;… Bunjes/Korn a.a.O., § 15, Rn. 60ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".