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Rechtsprechung
   KG, 09.04.2021 - 6 W 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,19982
KG, 09.04.2021 - 6 W 1/21 (https://dejure.org/2021,19982)
KG, Entscheidung vom 09.04.2021 - 6 W 1/21 (https://dejure.org/2021,19982)
KG, Entscheidung vom 09. April 2021 - 6 W 1/21 (https://dejure.org/2021,19982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Testamentsauslegung bei Erbeinsetzung von Geschwistern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 390
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge

    Auszug aus KG, 09.04.2021 - 6 W 1/21
    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Erblasser alle noch lebenden Geschwister bedacht hat, ohne sich davon leiten zu lassen, zu welchem seiner Geschwister er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (BayObLG…, Beschluss vom 12.11.1996 - 1Z BR 193/96, RPfleger 1997, 215-216, Rn. 15; BayObLG…, Beschluss vom 25.1.2000 - 1Z BR 181/99, FamRZ 2000, 70-71, Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 8.8.2003 - 1Z BR 16/03, FamRZ 2004, 569-570, Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 1.4.2004 - 1Z BR 001/04, FamRZ 2005, 68-69, Rn 18).
  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung

    Auszug aus KG, 09.04.2021 - 6 W 1/21
    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Erblasser alle noch lebenden Geschwister bedacht hat, ohne sich davon leiten zu lassen, zu welchem seiner Geschwister er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (BayObLG…, Beschluss vom 12.11.1996 - 1Z BR 193/96, RPfleger 1997, 215-216, Rn. 15; BayObLG…, Beschluss vom 25.1.2000 - 1Z BR 181/99, FamRZ 2000, 70-71, Rn. 16; BayObLG…, Beschluss vom 8.8.2003 - 1Z BR 16/03, FamRZ 2004, 569-570, Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 1.4.2004 - 1Z BR 001/04, FamRZ 2005, 68-69, Rn 18).
  • BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus KG, 09.04.2021 - 6 W 1/21
    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Erblasser alle noch lebenden Geschwister bedacht hat, ohne sich davon leiten zu lassen, zu welchem seiner Geschwister er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (BayObLG…, Beschluss vom 12.11.1996 - 1Z BR 193/96, RPfleger 1997, 215-216, Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 25.1.2000 - 1Z BR 181/99, FamRZ 2000, 70-71, Rn. 16; BayObLG…, Beschluss vom 8.8.2003 - 1Z BR 16/03, FamRZ 2004, 569-570, Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 1.4.2004 - 1Z BR 001/04, FamRZ 2005, 68-69, Rn 18).
  • BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments; …

    Auszug aus KG, 09.04.2021 - 6 W 1/21
    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Erblasser alle noch lebenden Geschwister bedacht hat, ohne sich davon leiten zu lassen, zu welchem seiner Geschwister er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (BayObLG, Beschluss vom 12.11.1996 - 1Z BR 193/96, RPfleger 1997, 215-216, Rn. 15; BayObLG…, Beschluss vom 25.1.2000 - 1Z BR 181/99, FamRZ 2000, 70-71, Rn. 16; BayObLG…, Beschluss vom 8.8.2003 - 1Z BR 16/03, FamRZ 2004, 569-570, Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 1.4.2004 - 1Z BR 001/04, FamRZ 2005, 68-69, Rn 18).
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB, …

    Auszug aus KG, 09.04.2021 - 6 W 1/21
    Ohne Bestimmung eines Ersatzerben - wie hier hinsichtlich der eingesetzten Brüder - ist daher durch individuelle Auslegung des Testaments gemäß § 133 BGB zu ermitteln, ob in der Einsetzung des Erben zugleich die Kundgabe des Willens gesehen werden kann, die Abkömmlinge des Bedachten zu Ersatzerben einzusetzen (…RGZ a.a.O.; BGH, Urteil vom 5.7.1972 - IV ZR 125/70, NJW 1973, 240-243, Rn. 43 ff. zitiert nach Juris).
  • KG, 17.01.2020 - 6 W 58/19

    Erbscheinsverfahren: Schließung einer planwidrigen Regelungslücke mittels …

    Auszug aus KG, 09.04.2021 - 6 W 1/21
    Entscheidend ist, ob die Zuwendung dem Bedachten als Ersten seines Stammes oder seiner Familie oder nur ihm persönlich, z.B. wegen der persönlichen Beziehung und Nähe, gegolten hat (KG, Beschluss 17.1.2020 - 6 W 58/19 Rn. 10 ff., ErbR 2020, 410 ;… Palandt-Weidlich, BGB, § 2069 Rn. 9 m.w.N.).
  • RG, 22.04.1920 - IV B 2/20

    Kann in der Erbeinsetzung eines Geschwisterkindes unter Umständen eine …

    Auszug aus KG, 09.04.2021 - 6 W 1/21
    Denn der Gesetzgeber wollte, wie sich dem Protokoll der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs ergibt, dem Antrag der Kommission, die Vorschrift des § 2069 auch auf letztwillige Zuwendungen an die Abkömmlinge einer anderen Person als des Erblassers auszudehnen, deshalb nicht folgen, weil er zwar der Auffassung war, dass sich die Willensrichtung des Erblassers auf eine Ersatzberufung der Abkömmlinge des Bedachten vielleicht auch in solchen Fällen unterstellen lasse, in denen es sich um die Kinder einer dem Erblasser nahestehenden Person, wie etwa eines Bruders, handle; bei der Zweifelhaftigkeit der Sache und der Unmöglichkeit, eine Grenze zu ziehen, empfehle es sich aber, hier ohne einengende gesetzliche Vorschriften alles der freien richterlichen Auslegung zu überlassen (Wiedergabe in RGZ 99, 82, 84).
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Rechtsprechung
   KG, 26.03.2021 - 6 W 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20356
KG, 26.03.2021 - 6 W 1/21 (https://dejure.org/2021,20356)
KG, Entscheidung vom 26.03.2021 - 6 W 1/21 (https://dejure.org/2021,20356)
KG, Entscheidung vom 26. März 2021 - 6 W 1/21 (https://dejure.org/2021,20356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 2069 BGB, § 133 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für vorverstorbene Geschwister

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für vorverstorbene Geschwister

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge

    Auszug aus KG, 26.03.2021 - 6 W 1/21
    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Erblasser alle noch lebenden Geschwister bedacht hat, ohne sich davon leiten zu lassen, zu welchem seiner Geschwister er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (BayObLG…, Beschluss vom 12.11.1996 - 1Z BR 193/96, RPfleger 1997, 215-216, Rn. 15; BayObLG…, Beschluss vom 25.1.2000 - 1Z BR 181/99, FamRZ 2000, 70 -71, Rn. 16; BayObLG, Beschluss vom 8.8.2003 - 1Z BR 16/03, FamRZ 2004, 569 -570, Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 1.4.2004 - 1Z BR 001/04, FamRZ 2005, 68 -69, Rn 18).
  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung

    Auszug aus KG, 26.03.2021 - 6 W 1/21
    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Erblasser alle noch lebenden Geschwister bedacht hat, ohne sich davon leiten zu lassen, zu welchem seiner Geschwister er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (BayObLG…, Beschluss vom 12.11.1996 - 1Z BR 193/96, RPfleger 1997, 215-216, Rn. 15; BayObLG…, Beschluss vom 25.1.2000 - 1Z BR 181/99, FamRZ 2000, 70 -71, Rn. 16; BayObLG…, Beschluss vom 8.8.2003 - 1Z BR 16/03, FamRZ 2004, 569 -570, Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 1.4.2004 - 1Z BR 001/04, FamRZ 2005, 68 -69, Rn 18).
  • BayObLG, 25.01.2000 - 1Z BR 181/99

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus KG, 26.03.2021 - 6 W 1/21
    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Erblasser alle noch lebenden Geschwister bedacht hat, ohne sich davon leiten zu lassen, zu welchem seiner Geschwister er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (BayObLG…, Beschluss vom 12.11.1996 - 1Z BR 193/96, RPfleger 1997, 215-216, Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 25.1.2000 - 1Z BR 181/99, FamRZ 2000, 70 -71, Rn. 16; BayObLG…, Beschluss vom 8.8.2003 - 1Z BR 16/03, FamRZ 2004, 569 -570, Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 1.4.2004 - 1Z BR 001/04, FamRZ 2005, 68 -69, Rn 18).
  • BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments; …

    Auszug aus KG, 26.03.2021 - 6 W 1/21
    Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Erblasser alle noch lebenden Geschwister bedacht hat, ohne sich davon leiten zu lassen, zu welchem seiner Geschwister er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (BayObLG, Beschluss vom 12.11.1996 - 1Z BR 193/96, RPfleger 1997, 215-216, Rn. 15; BayObLG…, Beschluss vom 25.1.2000 - 1Z BR 181/99, FamRZ 2000, 70 -71, Rn. 16; BayObLG…, Beschluss vom 8.8.2003 - 1Z BR 16/03, FamRZ 2004, 569 -570, Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 1.4.2004 - 1Z BR 001/04, FamRZ 2005, 68 -69, Rn 18).
  • BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70

    Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB, …

    Auszug aus KG, 26.03.2021 - 6 W 1/21
    Ohne Bestimmung eines Ersatzerben - wie hier hinsichtlich der eingesetzten Brüder - ist daher durch individuelle Auslegung des Testaments gemäß § 133 BGB zu ermitteln, ob in der Einsetzung des Erben zugleich die Kundgabe des Willens gesehen werden kann, die Abkömmlinge des Bedachten zu Ersatzerben einzusetzen (…RGZ a.a.O.; BGH, Urteil vom 5.7.1972 - IV ZR 125/70, NJW 1973, 240 -243, Rn. 43 ff. zitiert nach Juris).
  • KG, 17.01.2020 - 6 W 58/19

    Erbscheinsverfahren: Schließung einer planwidrigen Regelungslücke mittels …

    Auszug aus KG, 26.03.2021 - 6 W 1/21
    Entscheidend ist, ob die Zuwendung dem Bedachten als Ersten seines Stammes oder seiner Familie oder nur ihm persönlich, z.B. wegen der persönlichen Beziehung und Nähe, gegolten hat (KG, Beschluss 17.1.2020 - 6 W 58/19 Rn. 10 ff., ErbR 2020, 410;… Palandt-Weidlich, BGB , § 2069 Rn. 9 m.w.N.).
  • RG, 22.04.1920 - IV B 2/20

    Kann in der Erbeinsetzung eines Geschwisterkindes unter Umständen eine …

    Auszug aus KG, 26.03.2021 - 6 W 1/21
    Denn der Gesetzgeber wollte, wie sich dem Protokoll der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs ergibt, dem Antrag der Kommission, die Vorschrift des § 2069 auch auf letztwillige Zuwendungen an die Abkömmlinge einer anderen Person als des Erblassers auszudehnen, deshalb nicht folgen, weil er zwar der Auffassung war, dass sich die Willensrichtung des Erblassers auf eine Ersatzberufung der Abkömmlinge des Bedachten vielleicht auch in solchen Fällen unterstellen lasse, in denen es sich um die Kinder einer dem Erblasser nahestehenden Person, wie etwa eines Bruders, handle; bei der Zweifelhaftigkeit der Sache und der Unmöglichkeit, eine Grenze zu ziehen, empfehle es sich aber, hier ohne einengende gesetzliche Vorschriften alles der freien richterlichen Auslegung zu überlassen (Wiedergabe in RGZ 99, 82, 84).
  • KG, 16.08.2024 - 6 W 39/23

    Zum Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins; Zu den Voraussetzungen der Annahme …

    Ist eine Person zum Erben eingesetzt, die - wie Frau xx - nicht Abkömmling des Erblassers ist, so kann grundsätzlich die gesetzliche Auslegungsregel § 2069 BGB weder direkt noch analog angewendet werden (siehe etwa Senat, Beschluss vom 26. März 2021, 6 W 1/21, BeckRS 2021, 16980, Rn. 8 m.w.N.;… Beschluss vom 17. Januar 2020, 6 W 58/19, juris Rn. 10 m.w.N.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 30. Juli 2012, 3 Wx 247/11, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 20 W 70/22

    Testamentauslegung im Hinblick auf stillschweigende Berufung eines Ersatzerben …

    (1) Zwar findet die Vermutungsvorschrift des § 2069 BGB, nach der bei einer Zuwendung an einen Abkömmling im Zweifel gilt, dass der Erblasser für den Fall des Wegfalls des Abkömmlings dessen Abkömmlinge insoweit bedacht hat, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an dessen Stelle treten würden, für die Einsetzung anderer dem Erblasser nahestehender Personen nach ganz überwiegender Auffassung (u. a. BGH, Urteil vom 05.07.1972, IV ZR 125/70, Tz. 43; BayObLG, Beschluss vom 25.01.2000, 1Z BR 181/99, Tz. 14; OLG München, Beschluss vom 06.07.2006, 31 Wx 35/06, Tz. 16; KG, Beschluss vom 26.03.2021, 6 W 1/21, Tz. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 19.03.2025, 10 W 40/25, Tz. 41; jeweils juris;… Leipold in Münchener Kommentar BGB, 9. Aufl., § 2069 BGB, Rn. 37) keine entsprechende Anwendung.
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