Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.07.2012 - I-6 W 100/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UrhG § 101 Abs. 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 101 Abs. 9
Anforderungen an den Nachweis von Rechtsverletzungen in Internettauschbörsen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Filesharing-Abmahnungen: Zur Beweisfestigkeit der Ermittlungssoftware
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an den Nachweis von Rechtsverletzungen in Internettauschbörsen
Verfahrensgang
- LG Köln, 09.03.2012 - 218 O 28/12
- LG Köln, 09.03.2012 - 227 O 33/12
- OLG Köln, 03.07.2012 - I-6 W 100/12
Papierfundstellen
- GRUR 2013, 67
- MMR 2012, 831
- K&R 2012, 760
- ZUM 2012, 985
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08
Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
Um das Gericht im Rahmen seiner Amtsaufklärung nach § 101 Abs. 9 S.4 UrhG, § 26 FamFG davon zu überzeugen, dass Rechtsverletzungen offensichtlich über Internetanschlüsse mit näher bezeichneten IP-Adressen begangen wurden, kann sich die Antragstellerseite vielmehr auch anderer zulässiger Beweis- und Glaubhaftmachungsmittel (Urkunden, Augenscheinsobjekte, eidesstattliche Versicherungen sachverständiger Zeugen) bedienen, sofern ihre Würdigung im Ergebnis so eindeutig ist, dass eine ungerechtfertigte Belastung der Anschlussinhaber ausgeschlossen erscheint (vgl. Bundestagsdrucks. 16/5048, S. 39 und 56; Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders).Denn es genügt, dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß vorliegt; nicht erforderlich ist es, dass der Antragsteller selbst in diesem Ausmaß in seinen Rechten verletzt ist (Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders).
- OLG Köln, 20.01.2012 - 6 W 242/11
Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG; Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
Rn. 6 Das Landgericht hat sich für seine Zweifel an der Zuverlässigkeit des von der beauftragten W GmbH zu Ermittlungen verwendeten Computerprogramms "CASSIS" auf den Senatsbeschluss vom 20.01.2012 - 6 W 242/11 (WRP 2012, 850) - bezogen, worin im Anschluss an vorangegangene Senatsentscheidungen wie den Beschluss vom 16.12.2010 - 6 W 164/10 - die von den dortigen Antragstellern geltend gemachten Rechtsverletzungen nicht als "offensichtlich" im Sinne von § 101 Abs. 2 UrhG angesehen worden waren, weil die Eignung der dort eingesetzten Ermittlungssoftware nur pauschal behauptet und nicht hinreichend nachvollziehbar vorgetragen worden war. - OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
Die relevante Verwertungsphase, deren Fortdauer nach Auffassung des Senats zur Annahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß erforderlich ist (vgl. Senat GRUR-RR 2011, 85 - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 - Gestattungsanordnung I; GRUR-RR 2012, 227 - IP-Daten-Abfrage; anderer Auffassung OLG München, GRUR-RR 2012, 68 - Die Friseuse; ZUM 2012, 590 - Echoes), war bei der am 13.01.2012 erstmals veröffentlichten Tonaufnahme zur Zeit der geltend gemachten Rechtsverletzungen ersichtlich noch nicht beendet.
- OLG München, 26.07.2011 - 29 W 1268/11
Stets gewerbliches Ausmaß bei Filesharing-Fällen
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
Die relevante Verwertungsphase, deren Fortdauer nach Auffassung des Senats zur Annahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß erforderlich ist (vgl. Senat GRUR-RR 2011, 85 - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 - Gestattungsanordnung I; GRUR-RR 2012, 227 - IP-Daten-Abfrage; anderer Auffassung OLG München, GRUR-RR 2012, 68 - Die Friseuse; ZUM 2012, 590 - Echoes), war bei der am 13.01.2012 erstmals veröffentlichten Tonaufnahme zur Zeit der geltend gemachten Rechtsverletzungen ersichtlich noch nicht beendet. - OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12
Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
Die relevante Verwertungsphase, deren Fortdauer nach Auffassung des Senats zur Annahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß erforderlich ist (vgl. Senat GRUR-RR 2011, 85 - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 - Gestattungsanordnung I; GRUR-RR 2012, 227 - IP-Daten-Abfrage; anderer Auffassung OLG München, GRUR-RR 2012, 68 - Die Friseuse; ZUM 2012, 590 - Echoes), war bei der am 13.01.2012 erstmals veröffentlichten Tonaufnahme zur Zeit der geltend gemachten Rechtsverletzungen ersichtlich noch nicht beendet. - OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10
Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
Die relevante Verwertungsphase, deren Fortdauer nach Auffassung des Senats zur Annahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß erforderlich ist (vgl. Senat GRUR-RR 2011, 85 - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 - Gestattungsanordnung I; GRUR-RR 2012, 227 - IP-Daten-Abfrage; anderer Auffassung OLG München, GRUR-RR 2012, 68 - Die Friseuse; ZUM 2012, 590 - Echoes), war bei der am 13.01.2012 erstmals veröffentlichten Tonaufnahme zur Zeit der geltend gemachten Rechtsverletzungen ersichtlich noch nicht beendet. - OLG München, 12.12.2011 - 29 W 1708/11
Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider: Fristbeginn der Beschwerde des …
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
Die relevante Verwertungsphase, deren Fortdauer nach Auffassung des Senats zur Annahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß erforderlich ist (vgl. Senat GRUR-RR 2011, 85 - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 - Gestattungsanordnung I; GRUR-RR 2012, 227 - IP-Daten-Abfrage; anderer Auffassung OLG München, GRUR-RR 2012, 68 - Die Friseuse; ZUM 2012, 590 - Echoes), war bei der am 13.01.2012 erstmals veröffentlichten Tonaufnahme zur Zeit der geltend gemachten Rechtsverletzungen ersichtlich noch nicht beendet. - OLG Köln, 16.12.2010 - 6 W 164/10
Anforderungen an die Feststellung einer Urheberrechtsverletzung in gewerblichem …
Auszug aus OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12
Rn. 6 Das Landgericht hat sich für seine Zweifel an der Zuverlässigkeit des von der beauftragten W GmbH zu Ermittlungen verwendeten Computerprogramms "CASSIS" auf den Senatsbeschluss vom 20.01.2012 - 6 W 242/11 (WRP 2012, 850) - bezogen, worin im Anschluss an vorangegangene Senatsentscheidungen wie den Beschluss vom 16.12.2010 - 6 W 164/10 - die von den dortigen Antragstellern geltend gemachten Rechtsverletzungen nicht als "offensichtlich" im Sinne von § 101 Abs. 2 UrhG angesehen worden waren, weil die Eignung der dort eingesetzten Ermittlungssoftware nur pauschal behauptet und nicht hinreichend nachvollziehbar vorgetragen worden war.
- OLG Köln, 20.04.2016 - 6 W 37/16
Begriff der offensichtlichen Rechtsverletzung; Verletzung des Urheberrechts durch …
Die Zuordnung der Rechtsverletzung zu den Verkehrsdaten muss dabei nicht nachträglich durch einen Sachverständigen überprüft werden; auch andere Beweismittel wie eidesstattliche Versicherungen der Ermittler können (im Freibeweisverfahren nach § 29 FamFG) ausreichen (Senat, GRUR 2013, 67 - The Disco Boys; WRP 2013, 1568 - Life of Pi). - OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 307/13
Höhe der Kosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG
Sorgfältiger Prüfung bedarf auch, ob die Verletzung der Rechte an den jeweiligen Werken unter Verwendung der von dem jeweiligen Antragsteller genannten IP-Adressen begangen wurde (vgl. dazu jetzt auch OLG Köln, GRUR 2013, 67).Anzuwenden ist hier deshalb auch der Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG (vgl. Senat, GRUR-RR 2013, 353; OLG Köln, GRUR-RR 2011, 86 [87]; OLG Köln, GRUR 2013, 67).
- OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12
Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an …
Sorgfältiger Prüfung bedarf auch, ob die Verletzung der Rechte an den jeweiligen Werken unter Verwendung der von dem jeweiligen Antragsteller genannten IP-Adressen begangen wurde (vgl. dazu jetzt auch OLG Köln, GRUR 2013, 67).Anzuwenden ist hier deshalb auch der Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2011, 86 [87]; OLG Köln, GRUR 2013, 67).
- OLG Köln, 07.10.2013 - 6 W 84/13
Begriff und Ermittlung der offensichtlichen Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. …
Die Zuordnung der Rechtsverletzung zu den Verkehrsdaten muss dabei nicht nachträglich durch einen Sachverständigen überprüft werden; auch andere Mittel der Glaubhaftmachung wie die hier vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen der Ermittler können ausreichen (Senat, Beschl. vom 3.7. 2012 - 6 W 100/12 - GRUR 2013, 67 - The Disco Boys). - OLG Köln, 18.07.2014 - 6 W 54/14
Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG auf Erteilung einer …
Die Zuordnung der Rechtsverletzung zu den Verkehrsdaten muss dabei nicht nachträglich durch einen Sachverständigen überprüft werden; auch andere Mittel der Glaubhaftmachung wie die hier vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen der Ermittler können ausreichen (Senat, GRUR 2013, 67 - The Disco Boys). - OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12
Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen …
Sorgfältiger Prüfung bedarf auch, ob die Verletzung der Rechte an den jeweiligen Werken unter Verwendung der von dem jeweiligen Antragsteller genannten IP-Adressen begangen wurde (vgl. dazu jetzt auch OLG Köln, GRUR 2013, 67). - OLG Köln, 19.10.2015 - 6 W 111/15
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Aktivlegitimation im Auskunftsverfahren …
Die Zuordnung der Rechtsverletzung zu den Verkehrsdaten ist nicht nachträglich durch einen Sachverständigen zu überprüfen, auch Mittel der Glaubhaftmachung - wie die hier vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen der Ermittler Dr. Q und T vom 13.08.2015 - reichen aus, wenn ihre Würdigung im Ergebnis so eindeutig ist, dass eine ungerechtfertigte Belastung der Anschlussinhaber ausgeschlossen erscheint (s. Senat, GRUR 2013, 67 - The Disco Boys. Juris-Tz. 4). - OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12
Höhe der Gerichtskosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG
Sorgfältiger Prüfung bedarf auch, ob die Verletzung der Rechte an den jeweiligen Werken unter Verwendung der von dem jeweiligen Antragsteller genannten IP-Adressen begangen wurde (vgl. dazu jetzt auch OLG Köln, GRUR 2013, 67).
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