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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.10.2023 - 6 W 103/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,31362
OLG Brandenburg, 17.10.2023 - 6 W 103/23 (https://dejure.org/2023,31362)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2023 - 6 W 103/23 (https://dejure.org/2023,31362)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2023 - 6 W 103/23 (https://dejure.org/2023,31362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung gegenüber Kostenschuldner bei mehreren Auftraggebern eines Rechtsanwalts Einzel- oder Gesamtgläubigerschaft bei mehreren Auftraggebern Kostenfestsetzungsantrag zugunsten Streitgenosse Kostenfestsetzung Umsatzsteuer Rechtsanwaltsgebühren bei ...

  • rechtsportal.de

    Kostenfestsetzung gegenüber Kostenschuldner bei mehreren Auftraggebern eines Rechtsanwalts Einzel- oder Gesamtgläubigerschaft bei mehreren Auftraggebern Kostenfestsetzungsantrag zugunsten Streitgenosse Kostenfestsetzung Umsatzsteuer Rechtsanwaltsgebühren bei ...

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 14.04.2011 - 18 W 68/11

    Anforderungen an den Kostenfestsetzungsantrag bei Streitgenossen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2023 - 6 W 103/23
    Der prozessuale Erstattungsanspruch gegen den Prozessgegner steht aufgrund des Prozessrechtsverhältnisses dem einzelnen Mandanten und nicht dem Rechtsanwalt als einheitliche Forderung zu (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2009 - 17 W 39/09, NJW-Spezial 2009, 749; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 14.04.2011 - 18 W 68/11, juris Rn. 4 ff.;… Zöller/Herget, ZPO, 34. Auflage, § 104 Rn. 21.85).
  • OLG Köln, 09.03.2009 - 17 W 39/09

    Berechnung der Anwaltsgebühren bei einem Vergleich unter Einbeziehung nicht …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.10.2023 - 6 W 103/23
    Der prozessuale Erstattungsanspruch gegen den Prozessgegner steht aufgrund des Prozessrechtsverhältnisses dem einzelnen Mandanten und nicht dem Rechtsanwalt als einheitliche Forderung zu (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2009 - 17 W 39/09, NJW-Spezial 2009, 749; OLG Frankfurt/Main…, Beschluss vom 14.04.2011 - 18 W 68/11, juris Rn. 4 ff.;… Zöller/Herget, ZPO, 34. Auflage, § 104 Rn. 21.85).
  • OLG Köln, 13.07.2026 - 17 W 92/26
    Die Festsetzung hat entsprechend separiert zu erfolgen (…vgl. Zöller/Herget, ZPO, 36. Aufl. 10/25, § 104 Rn. 21.85; für obsiegende Streitgenossen OLG Brandenburg, BeckRS 2023, 31784 Rn. 3; OLG Köln, ZfSch 2024, 585, 586 mit Anm. Hansens).

    Rn. 11 cc) Der Beklagten stand es indes frei, im Nachgang einen ordnungsgemäß aufgeschlüsselten Kostenfestsetzungsantrag beim Landgericht anzubringen (OLG Brandenburg, BeckRS 2023, 31784 Rn. 5).

  • LG Arnsberg, 18.09.2025 - 5 O 27/17

    Kostenfestsetzung, Verzinsungsbeginn, Gläubigermehrheit, Streitgenossen

    Rn. 16 Sind - wie hier - mehrere Streitgenossen nach der Kostengrundentscheidung Kostengläubiger, ohne dass besondere Beteiligungsverhältnisse angegeben sind, ist zu beachten, dass sie - mangels einer dies festlegenden gesetzlichen Bestimmung - in der Regel keine Gesamtgläubiger, sondern Anteilsgläubiger gem. § 420 BGB sind (…BGH BeckRS 2022, 39616 Rn. 16 f.;… NJW 2017, 3788 Rn. 20; OLG Bamberg, Beschluss vom 17.10.2023 - 6 W 103/23; OLG Bremen BeckRS 2023, 34668; OLG Düsseldorf BeckRS 2012, 5976).

    Bereits im Festsetzungsantrag sind entsprechend § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO das Beteiligungsverhältnis und die anteiligen Kosten für jeden Streitgenossen bezüglich gemeinsamer Kostenpositionen (z.B. Kosten eines gemeinsam beauftragten Verfahrensbevollmächtigten) anzugeben (OLG Brandenburg BeckRS 2023, 31784; OLG Bamberg, Beschluss vom 17.10.2023 - 6 W 103/23; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2020, 4927; 2012, 19187; OLG Köln BeckRS 2009, 15801; KG NJW-RR 2001, 1435;… BeckOK ZPO/Jaspersen, 57. Ed. 1.7.2025, ZPO § 103 Rn. 30; vgl. auch BGH, BeckRS 2017, 116549;… Musielak/Voit/Flockenhaus, 22. Aufl. 2025, ZPO § 103 Rn. 7a, beck-online).

  • OLG Köln, 22.02.2024 - 17 W 218/23

    Aufhebung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

    Für eine pauschale Festsetzung ist daher kein Raum (Senat, Beschl. v. 09.03.2009 - 17 W 39/09, OLGR 2009, 526; OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.03.2020 - 18 W 32/20, JurBüro 2020, 254; Beschl. v. 05.03.2012 - 18 W 48/12, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17.10.2023 - 6 W 103/23, juris;… Herget in Zöller, ZPO, 35. Aufl., § 104 Rn. 21.85).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2025 - 26 Ta 6075/24

    Kostenfestsetzung bei Antrag durch Streitgenossen - gemeinsamer Rechtsanwalt - …

    Im Ergebnis konnte es hier offenbleiben, ob Kostenfestsetzungsanträge der obsiegenden Streitgenossen durch dies gesondert zu stellen sind, wie es teilweise mit durchaus beachtenswerten Argumenten vertreten wird (vgl. Brandenburgisches OLG 17. Oktober 2023 - 6 W 103/23, mwN).
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