Rechtsprechung
| OLG Celle, 11.07.2013 - 6 W 106/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berechtigung des Betreuers zur Vertretung des Betreuten im Ehescheidungsverfahren im Rahmen des Aufgabenkreises "Rechtsangelegenheiten"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vertretung des Betreuten im Ehescheidungsverfahren im Rahmen des Aufgabenkreises Rechtsangelegenheiten
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Zustimmung zur Scheidung lässt Erbrecht des Ehegatten entfallen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Betreuer kann den Betreuten unter Umständen im Ehescheidungsverfahren vertreten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vollmacht für "Rechtsangelegenheiten" berechtigt Betreuer zur Zustimmung einer Scheidung - Wirksame Scheidung schließt Erbrecht des überlebenden Ehegatten aus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Elze - 6 VI 13/13
- OLG Celle, 11.07.2013 - 6 W 106/13
Papierfundstellen
- NJW 2013, 2912
- FamRZ 2014, 156
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 20.12.2011 - 10 UF 217/10
Aufgaben des Betreuers: Vertretungsberechtigung in einem Ehescheidungsverfahren …
Auszug aus OLG Celle, 11.07.2013 - 6 W 106/13
Der Aufgabenkreis "Rechtsangelegenheiten" berechtigt den Betreuer, den Betreuten im Ehescheidungsverfahren zu vertreten, jedenfalls dann, wenn der Betreute schon geschäftsunfähig war, als das Gericht den Betreuer bestellte (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 1814 und OLG Braunschweig FamRZ 2012, 1166).Die Annahme des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Beschl. v. 20. Dez. 2011, 10 UF 217/10, zit. n. juris: Rn. 17), die Bestimmung "Vertretung im Ehescheidungsverfahren" als Aufgabenkreis sei erforderlich, steht dem nicht entgegen.
- OLG Zweibrücken, 12.04.2011 - 2 WF 166/10
Auszug aus OLG Celle, 11.07.2013 - 6 W 106/13
Sie stützt sich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Beschl. v. 12. Apr. 2011, 2 WF 166/10, zit. n. juris: Rn. 6), welche diese Aussage nur in dem auf den vorliegenden Fall nicht passenden Kontext trifft, die Personensorge reiche zur Vertretung im Ehescheidungsverfahren ebenso wenig aus wie der Aufgabenkreis "Vertretung gegenüber Behörden".
- OLG Brandenburg, 09.08.2022 - 3 W 17/22
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Einziehung eines Erbscheins …
Keiner dieser Aufgabenkreise hat auch nur ansatzweise Bezug zu der Vertretung in einem gerichtlichen Ehescheidungsverfahren, so dass die Vertretungsbefugnis der Betreuerin davon nicht umfasst war (vgl. zu den - engen - Voraussetzungen einer wirksamen Vertretung in Scheidungsangelegenheiten und zur notwendigen Konkretisierung des Aufgabenkreises insbesondere OLG Celle, Beschl. v. 11.07.2013 - 6 W 106/13, BeckRS 2013, 201343; OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.12.2011 - 10 UF 217/10, BeckRS 2012, 15562; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 12.04.2011 - 2 WF 166/10, BeckRS 20). - OLG Frankfurt, 07.10.2024 - 20 W 197/23
Gesonderte Genehmigung nach § 125 Abs. 2 S. 2 FamFG
Diese Genehmigung ist als Voraussetzung der rechtswirksamen Äußerung des Scheidungswillens Voraussetzung eines wirksamen Scheidungsantrags (OLG Celle NJW 2013, 2912; OLG Brandenburg FamRZ 2023, 1156, 1157;… Leipold, in: Münchener Kommentar BGB, 9. Aufl. 2022, § 1933 Rn. 6).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 6 W 106/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Streitwert des Aufhebungsverfahrens nach § 927 ZPO
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.09.2013 - 6 O 39/13
- OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 6 W 106/13
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OLG München, 15.01.2013 - 6 W 86/13
Für einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG ist nicht erforderlich, dass …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 6 W 106/13
Rn. 3 Der Senat hat den Streitwert für das Anordnungsverfahren auf 35.000,-- EUR festgesetzt (Entscheidung vom 21.08.2013 - 6 W 86/13, Bl. 107 d. A.). - OLG Saarbrücken, 04.03.2010 - 5 W 12/10
Streitwertfestsetzung: Aufhebung einer Arrestanordnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 6 W 106/13
Bis zum Zeitpunkt der Erledigung ist somit eine Minderung des Streitwerts nicht eingetreten, denn er hat für die Antragstellerin das ursprüngliche Interesse behalten und die Antragsgegnerin musste mit entsprechenden Vollstreckungsmaßnahmen rechnen (vgl. dazu auch OLG Saarbrücken vom 04.03.2010, Aktenzeichen 5 W 12/10, Tz. 15 bei Juris). - KG, 24.03.2010 - 8 W 10/10
Streitwertfestsetzung: Wert für die Terminsgebühr nach Ablauf eines befristeten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 6 W 106/13
In der Regel entspricht der Streitwert des Verfahrens, das die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände zum Gegenstand hat, dem des Anordnungsverfahrens (KG Berlin vom 24.03.2010, 8 W 10/10, Tz. 6 bei Juris).
- LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17
Einstweilige Verfügung: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Übersendung einer …
Der Streitwert des Aufhebungsverfahrens entspricht - soweit das Verfügungsbegehren erfolgreich war - demjenigen des Anordnungsverfahrens, da nicht nur über den formalen Fortbestand der einstweiligen Verfügung gestritten wurde (OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.01.2014, Az.: 6 W 106/13). - LG Traunstein, 27.07.2018 - 1 HKO 1118/17
Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, die aufgrund eines Anerkenntnisses …
Rn. 30 3. Die Streitwertfestsetzung folgt hier dem Hauptsachewert von 33.333,33 EUR, da es nicht nur um den formalen Bestand des Anerkenntnisurteils geht (…Zöller wie oben § 3 Rn. 16, Stichwort: Einstweilige Verfügung; OLG Frankfurt Beschluss vom 28.1.2014, Az. 6 W 106/13, zitiert nach iuris). - LG Frankfurt/Main, 28.02.2024 - 8 O 550/23 Jedoch ist er herabzusetzen, wenn die Parteien lediglich über den formalen Fortbestand der einstweiligen Verfügung (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.01.2014 - 6 W 106/13 , beck-online).
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