Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 02.02.2024 - 6 W 111/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- MIR - Medien Internet und Recht
Streitwertbestimmung bei unlauterer Nachahmung einer Uhr - Für die Nachahmung einer hochpreisigen Uhr kann im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Streitwert von EUR 200.000,00 angemessen sein
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§ 51 GKG, § 4 Nr 3 UWG
Streitwert bei unlauterer Nachahmung einer Uhr - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 51 Abs. 2 bis 4 ; RVG § 15 Abs. 2
Bestimmung des Gebührenstreitwerts in Verfahren über Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ; Bewertung des Interesses am Erlass der einstweiligen Verfügung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Streitwert bei unlauterer Nachahmung einer Uhr
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 24.05.2023 - 10 O 36/23
- OLG Frankfurt, 02.02.2024 - 6 W 111/23
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2024, 359
- MIR 2024, Dok. 035
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 06.06.2019 - I ZR 150/18
Weitervertrieb von Filmen auf DVD trotz Kündigung der Lizenzverträge; Aussprechen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2024 - 6 W 111/23
Dies gilt auch für die Annahme der Antragstellerin, das vorliegende Verfahren und ihr Vorgehen gegen Dritte seien keine einheitliche Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 06.06.2019 - I ZR 150/18, GRUR 2019, 1044 Rn. 18 - Der Novembermann). - BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17
Erstattungsanspruch des Geschädigten hinsichtlich vorgerichtlicher …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2024 - 6 W 111/23
Es ist allenfalls im Kostenfestsetzungsverfahren zu klären, ob der Kostenschuldner nur einen Bruchteil der Kosten aus einem (dann höheren) fiktiven (Gesamt-) Streitwert schuldet (siehe insofern z.B. BGH, Beschluss vom 22.01.2019 - VI ZR 402/17, GRUR 2019, 763 Rn. 24 - Ermittlungen gegen Schauspielerin;… Urteil vom 22.01.2019 - VI ZR 403/17, juris Rn. 24;… Beschluss vom 15.05.2014 - I ZB 71/13,GRUR 2014, 1239 Rn. 15-18 - Deus Ex; dazu, dass die Festsetzung des Streitwerts andererseits nicht zum Prüfungsumfang des Kostenfestsetzungsverfahrens nach §§ 104 ff. ZPO gehört, vgl. BGH…, Beschluss vom 26.09.2018 - VII ZB 54/16, NJW 2018, 3586 Rn. 13 mwN). - BGH, 15.05.2014 - I ZB 71/13
Deus Ex - Urheberrechtsverletzung im Internet: Erstattungsfähigkeit der Kosten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2024 - 6 W 111/23
Es ist allenfalls im Kostenfestsetzungsverfahren zu klären, ob der Kostenschuldner nur einen Bruchteil der Kosten aus einem (dann höheren) fiktiven (Gesamt-) Streitwert schuldet (siehe insofern z.B. BGH…, Beschluss vom 22.01.2019 - VI ZR 402/17, GRUR 2019, 763 Rn. 24 - Ermittlungen gegen Schauspielerin;… Urteil vom 22.01.2019 - VI ZR 403/17, juris Rn. 24; Beschluss vom 15.05.2014 - I ZB 71/13,GRUR 2014, 1239 Rn. 15-18 - Deus Ex; dazu, dass die Festsetzung des Streitwerts andererseits nicht zum Prüfungsumfang des Kostenfestsetzungsverfahrens nach §§ 104 ff. ZPO gehört, vgl. BGH…, Beschluss vom 26.09.2018 - VII ZB 54/16, NJW 2018, 3586 Rn. 13 mwN).
- BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16
Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2024 - 6 W 111/23
Dieses wird maßgeblich durch die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit und Schädlichkeit für die Träger der maßgeblichen Interessen, bestimmt (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 15.09.2016 - I ZR 24/16,GRUR 2017, 212 Rn. 8 mwN - Finanzsanierung). - OLG Frankfurt, 21.07.2021 - 6 W 53/21
Grundsätze für die Streitwertfestsetzung im Verfahren des unlauteren Wettbewerbs
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2024 - 6 W 111/23
Diese Vorschrift ist nur anwendbar, wenn sich dem Sach- und Streitstand keine genügenden Anhaltspunkte für die Wertbemessung entnehmen lassen (vgl. z.B. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.07.2021 - 6 W 53/21, WRP 2021, 1338 Rn. 9 mwN - Streitwert bei fehlender Grundpreisangabe). - OLG Frankfurt, 18.07.2023 - 6 W 40/23
Streitwert in "Scraping"-Verfahren in der Regel 6.000 EUR
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2024 - 6 W 111/23
(2) Andererseits besteht keine Veranlassung, den Streitwert noch höher zu bewerten (dazu, dass bei Streitwertbeschwerden kein Verschlechterungsverbot besteht, vgl. z.B. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.07.2023 - 6 W 40/23, WRP 2023, 1250 Rn. 24 mwN). - BGH, 22.01.2019 - VI ZR 403/17
Anspruch des Klägers auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2024 - 6 W 111/23
Es ist allenfalls im Kostenfestsetzungsverfahren zu klären, ob der Kostenschuldner nur einen Bruchteil der Kosten aus einem (dann höheren) fiktiven (Gesamt-) Streitwert schuldet (siehe insofern z.B. BGH…, Beschluss vom 22.01.2019 - VI ZR 402/17, GRUR 2019, 763 Rn. 24 - Ermittlungen gegen Schauspielerin; Urteil vom 22.01.2019 - VI ZR 403/17, juris Rn. 24;… Beschluss vom 15.05.2014 - I ZB 71/13,GRUR 2014, 1239 Rn. 15-18 - Deus Ex; dazu, dass die Festsetzung des Streitwerts andererseits nicht zum Prüfungsumfang des Kostenfestsetzungsverfahrens nach §§ 104 ff. ZPO gehört, vgl. BGH…, Beschluss vom 26.09.2018 - VII ZB 54/16, NJW 2018, 3586 Rn. 13 mwN). - BGH, 26.09.2018 - VII ZB 54/16
Rechtsanwaltsgebühren: Anwaltliche Vertretung in einem Verfahren über …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2024 - 6 W 111/23
Es ist allenfalls im Kostenfestsetzungsverfahren zu klären, ob der Kostenschuldner nur einen Bruchteil der Kosten aus einem (dann höheren) fiktiven (Gesamt-) Streitwert schuldet (siehe insofern z.B. BGH…, Beschluss vom 22.01.2019 - VI ZR 402/17, GRUR 2019, 763 Rn. 24 - Ermittlungen gegen Schauspielerin;… Urteil vom 22.01.2019 - VI ZR 403/17, juris Rn. 24;… Beschluss vom 15.05.2014 - I ZB 71/13,GRUR 2014, 1239 Rn. 15-18 - Deus Ex; dazu, dass die Festsetzung des Streitwerts andererseits nicht zum Prüfungsumfang des Kostenfestsetzungsverfahrens nach §§ 104 ff. ZPO gehört, vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2018 - VII ZB 54/16, NJW 2018, 3586 Rn. 13 mwN). - BGH, 08.11.2022 - I ZR 62/22
Beschränkungen bei der Wahl von Berufsbezeichnungen für Steuerberater
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2024 - 6 W 111/23
Die Festsetzung des Streitwerts kann nicht anhand von Regelstreitwerten erfolgen, weil dies mit den Vorschriften des § 3 ZPO und des § 51 Abs. 2 GKG nicht vereinbar ist, die eine Ermessensausübung des Gerichts vorsehen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 08.11.2022 - I ZR 62/22, juris Rn. 6 mwN). - OLG Frankfurt, 14.12.2022 - 6 W 77/22
Streitwert für Verstoß gegen Informationspflichten des § 87 Abs. 1 GEG
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2024 - 6 W 111/23
Dies gilt insbesondere im Anwendungsbereich von § 51 Abs. 2 GKG, da nach dieser Norm auf die sich aus dem Antrag des Klägers für diesen ergebende Bedeutung abzustellen ist (vgl. z.B. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14.12.2022 - 6 W 77/22, WRP 2023, 358 Rn. 4 mwN - Penthouse in Erstbezug). - OLG Frankfurt, 30.11.2021 - 6 W 89/21
Streitwertfestsetzung für Unterlassungsanspruch nach UWG wegen nicht zugelassener …
- LG Berlin II, 14.10.2025 - 27 S 8/25
Gegenstandswert bei einer Abmahnung wegen der Veröffentlichung von Bildnissen in …
Es kann ebenfalls dahinstehen, ob bei einem auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichteten einstweiligen Verfügungsverfahren äußerungsrechtlicher Natur überhaupt eine Reduzierung des Hauptsachenstreitwertes gerechtfertigt oder stattdessen der volle Wert der Hauptsache anzusetzen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 2.2.2024 - 6 W 111/23, GRUR-RR 2024, 359 Rn. 16;… OLG Karlsruhe Beschluss vom 01.02.2021 - 6 W 55/20 GRUR-Prax 2021, 187 Rn. 7).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 6 W 111/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de
Sofortige Beschwerde Kostenfestsetzungsbeschluss Voraussetzungen für Entstehung Einigungsgebühr bei Rechtsanwalt Wirkung der Erklärung des Prozessbevollmächtigten des Streithelfers bezüglich Entstehung der Einigungsgebühr
- rechtsportal.de
Sofortige Beschwerde Kostenfestsetzungsbeschluss Voraussetzungen für Entstehung Einigungsgebühr bei Rechtsanwalt Wirkung der Erklärung des Prozessbevollmächtigten des Streithelfers bezüglich Entstehung der Einigungsgebühr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 30.08.2023 - 3 O 238/19
- OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 6 W 111/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 342
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.09.2011 - VII ZB 24/09
Kostenverteilung bei einem ohne Beteiligung des Nebenintervenienten geschlossenen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 6 W 111/23
Geht der Inhalt einer Kostenregelung nicht über die gesetzliche Regelung der §§ 101, 98 ZPO hinaus, wonach die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen sind, soweit er nach den Vorschriften der §§ 91 bis 98 ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, liegt eine Einigung im gebührenrechtlichen Sinne hingegen nicht vor (OLG Hamm…, Beschluss vom 11.01.1993 - 23 W 504/92, juris Rn. 15; KG…, Beschluss vom 26.02.2007 - 1 W 469/06, juris Rn. 2), denn ein solcher Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers würde auch dann bestehen, wenn die Hauptparteien keine Kostenregelung bezüglich des Nebenintervenienten in den Vergleich aufgenommen hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 08.09.2011 - VII ZB 24/09, juris Rn. 5 mwN). - BGH, 11.12.2019 - XII ZB 276/19
Zur Vergütung des berufsmäßig bestellten Verfahrenspflegers für den Aufgabenkreis …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 6 W 111/23
a) Nach § 2 Abs. 2 RVG bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach dem Vergütungsverzeichnis (VV) der Anlage 1. Gemäß VV Nr. 1003, 1000 Abs. 1 Satz 1 RVG entsteht die Einigungsgebühr in einem Rechtsstreit, wenn der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis durch Abschluss eines Vertrags unter Mitwirkung des Rechtsanwalts beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht (siehe nur BGH, Beschluss vom 11.12.2019 - XII ZB 276/19, juris Rn. 22). - OLG Köln, 15.08.2005 - 4 WF 110/05
Keine Einigungsgebühr bei übereinstimmender Hauptsacheerledigung
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 6 W 111/23
bb) Anderes würde nur dann gelten, wenn in dem Vergleich zugleich sachlich-inhaltlich eine rechtliche Einigung über Ansprüche des Streithelfers erzielt worden wäre; denn die bloße Beteiligung des Streithelfervertreters an einem Vergleichsabschluss, der allein die Hauptparteien betreffende Rechtsverhältnisse regelt, genügt für die Entstehung einer eigenen Einigungsgebühr nicht (vgl. OVG - Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 13.02.2019 - 15 E 1130/18, juris Rn. 5; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 05.04.2017 - 19 C 15.1844, juris, Rn. 22; OLG Köln, Beschluss vom 15.08.2005 - 4 WF 110/05, juris, Rn. 3 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2019 - 15 E 1130/18
Einigungsgebühr
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 6 W 111/23
bb) Anderes würde nur dann gelten, wenn in dem Vergleich zugleich sachlich-inhaltlich eine rechtliche Einigung über Ansprüche des Streithelfers erzielt worden wäre; denn die bloße Beteiligung des Streithelfervertreters an einem Vergleichsabschluss, der allein die Hauptparteien betreffende Rechtsverhältnisse regelt, genügt für die Entstehung einer eigenen Einigungsgebühr nicht (vgl. OVG - Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.02.2019 - 15 E 1130/18, juris Rn. 5; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 05.04.2017 - 19 C 15.1844, juris, Rn. 22; OLG Köln…, Beschluss vom 15.08.2005 - 4 WF 110/05, juris, Rn. 3 f.). - VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.1844
Erledigungs- und Einigungsgebühr
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 6 W 111/23
bb) Anderes würde nur dann gelten, wenn in dem Vergleich zugleich sachlich-inhaltlich eine rechtliche Einigung über Ansprüche des Streithelfers erzielt worden wäre; denn die bloße Beteiligung des Streithelfervertreters an einem Vergleichsabschluss, der allein die Hauptparteien betreffende Rechtsverhältnisse regelt, genügt für die Entstehung einer eigenen Einigungsgebühr nicht (vgl. OVG - Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 13.02.2019 - 15 E 1130/18, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.04.2017 - 19 C 15.1844, juris, Rn. 22; OLG Köln…, Beschluss vom 15.08.2005 - 4 WF 110/05, juris, Rn. 3 f.). - KG, 26.02.2007 - 1 W 469/06
Rechtsanwaltsgebühren: Anspruch des Prozessbevollmächtigten eines Streithelfers …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 6 W 111/23
Geht der Inhalt einer Kostenregelung nicht über die gesetzliche Regelung der §§ 101, 98 ZPO hinaus, wonach die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen sind, soweit er nach den Vorschriften der §§ 91 bis 98 ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, liegt eine Einigung im gebührenrechtlichen Sinne hingegen nicht vor (OLG Hamm…, Beschluss vom 11.01.1993 - 23 W 504/92, juris Rn. 15; KG, Beschluss vom 26.02.2007 - 1 W 469/06, juris Rn. 2), denn ein solcher Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers würde auch dann bestehen, wenn die Hauptparteien keine Kostenregelung bezüglich des Nebenintervenienten in den Vergleich aufgenommen hätten (vgl. BGH…, Beschluss vom 08.09.2011 - VII ZB 24/09, juris Rn. 5 mwN). - OLG Karlsruhe, 24.11.1995 - 11 W 185/95
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 6 W 111/23
Das ist dann der Fall, wenn der Vergleich eine Kostenregelung enthält, die dem Streithelfer einen Erstattungsanspruch gegen die von ihm unterstützte Hauptpartei einräumt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.1.1995 - 11 W 185/95, AnwBl 1996, 290 f.), oder sonst einen von der zwischen den Hauptparteien vereinbarten Kostenquote abweichenden Kostenerstattungsanspruch. - OLG Hamm, 11.01.1993 - 23 W 504/92
Entstehen der Vergleichsgebühr bei den Prozessbevollmächtigten des Streithelfers …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.11.2023 - 6 W 111/23
Geht der Inhalt einer Kostenregelung nicht über die gesetzliche Regelung der §§ 101, 98 ZPO hinaus, wonach die durch eine Nebenintervention verursachten Kosten dem Gegner der Hauptpartei aufzuerlegen sind, soweit er nach den Vorschriften der §§ 91 bis 98 ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, liegt eine Einigung im gebührenrechtlichen Sinne hingegen nicht vor (OLG Hamm, Beschluss vom 11.01.1993 - 23 W 504/92, juris Rn. 15; KG…, Beschluss vom 26.02.2007 - 1 W 469/06, juris Rn. 2), denn ein solcher Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers würde auch dann bestehen, wenn die Hauptparteien keine Kostenregelung bezüglich des Nebenintervenienten in den Vergleich aufgenommen hätten (vgl. BGH…, Beschluss vom 08.09.2011 - VII ZB 24/09, juris Rn. 5 mwN).
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