Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 12.01.2004 - 6 W 112/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 57 Abs. 2 S. 4 AuslG; § 64 Abs. 3 AuslG; § 839 Abs. 1 BGB; Art. 5 Abs. 1 EMRK; Art. 5 Abs. 5 EMRK; § 8 Abs. 1 S. 3 FrhEntzG
Vorliegen eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als Grundlage für eine hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Verstoßes gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) als Grundlage für eine hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 03.09.2003 - 5 O 1704/02
- LG Oldenburg, 20.10.2003 - 5 O 1704/02
- OLG Oldenburg, 12.01.2004 - 6 W 112/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.04.1988 - III ZR 255/86
Amtshaftung wegen Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.01.2004 - 6 W 112/03
Der BGH hat in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, dass staatsanwaltschaftliche Entscheidungen im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Strafverfahren, bei denen dem Staatsanwalt ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist, im Amtshaftungsprozess nur auf ihre Vertretbarkeit zu überprüfen sind (BGH NJW 1989, 96). - BGH, 10.01.1966 - III ZR 70/64
Menschenrechtskonvention ("Zonenhaft")
- BGH, 29.05.1958 - III ZR 38/57
Staatsanwaltschaftliche Pressemitteilungen und Amtspflichten bei Haftbefehl
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.01.2004 - 6 W 112/03
Diese Grundsätze hat der BGH auch auf Entscheidungen von Richtern für anwendbar erklärt, die über die Anordnung oder Fortdauer von Untersuchungshaft zu entscheiden haben (vgl. BGHZ 27, 338 (346)). - BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das …
Auszug aus OLG Oldenburg, 12.01.2004 - 6 W 112/03
Der Senat schließt sich den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts (unter Bezugnahme auf BGHZ 57, 33) in dem angefochtenen Beschluss vom 07. Juli 2003 an, wonach die Freiheitsentziehung aufgrund eines unanfechtbaren Beschlusses nicht rechtswidrig ist.
- OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 71/05
Asylrecht: Anspruch eines Asylbewerbers auf Haftentschädigung bei Anordnung von …
Ein Verstoß gegen das nationale Recht ist auch ein Verstoß gegen Art. 5 EMRK (BGHZ 57, 33 [41 f.] = NJW 1971, 1986 [1988]: "Gewiss knüpft grundsätzlich die Menschenrechtskonvention die Schadenersatzpflicht in Art. 5 MRK an objektiv rechtswidriges Verhalten, ..."; EGMR EuGRZ 1979, 653 f.; KG StV 1992, 584; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.01.2004, 6 W 112/03 {n.v.};… Peukert, a.a.O, Rdnr. 24, 29; Seebode, NStZ 1989, 328 [329]).Für ein weitergehendes Verständnis spricht auch der (nicht veröffentlichte) Beschluss des OLG Oldenburg vom 12.01.2004 (6 W 112/03), das Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage wegen ungerechtfertigter Inhaftierung bewilligt hat, weil trotz eines bestehenden Abschiebungshindernisses - Nichtbeschaffbarkeit von Passersatzpapieren - Abschiebehaft angeordnet blieb.
- OLG Naumburg, 27.12.2011 - 10 W 14/11
Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für eine Schmerzensgeldklage wegen zu …
Ungeachtet der Notwendigkeit einer richterlichen Haftanordnung bleibt die Vollziehung der Sicherungshaft in der Verantwortung der Ausländerbehörde (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.01.2004, Aktenzeichen: 6 W 112/03, InfAuslR 2004, 216, 217; OLG Celle, Beschluss 15.04.2002, Aktenzeichen: 16 W 22/02, zitiert nach juris).
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