Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 6 W 153/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 91 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a; RVG -VV 3104
Festsetzung einer Terminsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entstehung einer anwaltlichen Terminsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ; Mitwirkung der Parteien an einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung als Voraussetzung für die Auslösung einer Terminsgebühr; Verteilung der Beweislast in einem ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 18.07.2007 - 6 O 306/06
- OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 6 W 153/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.02.2007 - XI ZB 38/05
Voraussetzungen der Terminsgebühr
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 6 W 153/07
Es kommt im Kostenfestfetzungsverfahren die Festsetzung einer Terminsgebühr allerdings auch in Betracht, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen für den Anfall der Gebühr streitig sind (BGH, MDR 2007, 862 und 1160). - OLG Koblenz, 08.06.2005 - 14 W 366/05
Rechtsanwaltsgebühren: Beweislast für das Entstehen einer Terminsgebühr
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 6 W 153/07
Im Kostenfestsetzungsverfahren trifft die Beweislast bzw. die Pflicht zur Glaubhaftmachung (§ 294 Abs. 1 ZPO) diejenige Partei, die die Auslösung eines Gebührentatbestandes behauptet (OLG Koblenz, Beschluss vom 08.06.2005, Az. 14 W 366/05).
- FG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 3 KO 987/13
Voraussetzungen der Entstehung einer Terminsgebühr - Darlegungslast und …
Rn. 38 (b) Die konkreten Umstände des Austauschs der mündlichen Erklärungen, die eine Terminsgebühr entstehen lassen, hat derjenige substantiiert vorzutragen und ggf. zu beweisen, der die Terminsgebühr zur Erstattung geltend macht; er trägt die Darlegungs- und Beweislast (OLG Naumburg, Beschluss vom 19. Dezember 2006 6 W 78/06, JurBüro 2007, 483; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12. Februar 2008 6 W 153/07, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 08. Juni 2005 14 W 366/05, NJW 2005, 2162; OLG Koblenz, Beschluss vom 14. September 2010 14 W 510/10, JurBüro 2011, 589). - FG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 3 KO 986/13
Nachweis des Entstehens einer Terminsgebühr
Rn. 36 (b) Die konkreten Umstände des Austauschs der mündlichen Erklärungen, die eine Terminsgebühr entstehen lassen, hat derjenige substantiiert vorzutragen und ggf. zu beweisen, der die Terminsgebühr zur Erstattung geltend macht; er trägt die Darlegungs- und Beweislast (OLG Naumburg, Beschluss vom 19. Dezember 2006 6 W 78/06, JurBüro 2007, 483; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12. Februar 2008 6 W 153/07, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 08. Juni 2005 14 W 366/05, NJW 2005, 2162; OLG Koblenz, Beschluss vom 14. September 2010 14 W 510/10, JurBüro 2011, 589). - OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 6 W 73/08
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall einer Terminsgebühr für telefonische Verhandlung …
Auch genügt ein einseitiges Aufdrängen oder Einreden seitens einer Partei grundsätzlich nicht für eine Besprechung (OLG Brandenburg v. 12.2.2008, 6 W 153/07, zitiert nach juris).
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