Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 04.03.2010 - 6 W 168/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Überprüfung der Erforderlichkeit der berechneten Zeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sachverständige: Überprüfung der Erforderlichkeit der berechneten Zeit (IBR 2010, 1153)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 30.07.2009 - 6 OH 4/06
- OLG Brandenburg, 04.03.2010 - 6 W 168/09
Papierfundstellen
- BauR 2011, 730
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 19.02.2008 - 6 W 154/07
Voraussetzungen der Versagung einer Sachverständigenvergütung nach dem Gesetz …
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2010 - 6 W 168/09
Der Entschädigungsanspruch kann auch versagt werden, wenn das Gutachten zeigt, dass der Sachverständige nicht über die zur Beurteilung der Beweisfrage erforderlichen Sachkenntnisse verfügt (Senat, Beschluss vom 19.2.2008, 6 W 154/07, zitiert nach Juris). - VGH Bayern, 22.11.2007 - 8 C 07.1535
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2010 - 6 W 168/09
Auch die Unvollständigkeit bzw. die Notwendigkeit der Korrektur und Ergänzung eines Gutachtens reichen noch nicht aus, um den Vergütungsanspruch zu verwirken (BayVGH, Beschluss vom 22.11.2007, 8 C 07.1535, zitiert nach Juris). - OLG Düsseldorf, 27.06.1995 - 10 WF 5/95
Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2010 - 6 W 168/09
30 Zwar gehen die Gerichte davon aus, dass grundsätzlich die Angaben des Sachverständigen zu der für die Gutachtenerstellung benötigten Zeit richtig sind und dass diese damit auch erforderlich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.6.1995, 10 WF 5/95, JurBüro 1996, 43, zitiert nach Juris).
- OLG Hamm, 08.08.2022 - 22 U 125/15
Festsetzung der Vergütung; Sachverständiger
Vielmehr hat eine Plausibilitätsprüfung der Rechnung zu erfolgen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2008 - 10 W 60/08; OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.03.2010, 6 W 168/09; OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.03.2016 - 8 Wx 1657/15, BeckRS 2016, 5292; OLG Braunschweig, Beschluss vom 10.04.2017 - 4 W 1/16, BeckRS 2017, 121169;… Toussaint/Weber, 52. Aufl. 2022, JVEG § 8 Rn. 27).Anlass zur Nachprüfung besteht insbesondere dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.03.2010, 6 W 168/09), die vorgelegte Zeiterfassung widersprüchlich oder unzureichend ist oder der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint und greifbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er außer jedem Verhältnis zu der tatsächlich erbrachten Leistung steht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.07.2016, 6 WF 336/15, juris;… BDZ/Binz, 5. Aufl. 2021, JVEG § 8 Rn. 12).
- OLG Hamburg, 30.10.2018 - 2 W 13/18
Vergütungsfestsetzung für den Sachverständigen in einer Betreuungssache: …
Zu prüfen ist daher lediglich, ob der vom Sachverständigen angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (OLG Düsseldorf, DS 2009, 198; OLG Hamm, JurBüro 2000, 62; OLG Brandenburg, NJOZ 2011, 457;… Pannen/Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl. 2017, § 8 JVEG Rn. 4;… Bleutge in: BeckOK/Kostenrecht § 4 JVEG Rn. 8). - OLG Saarbrücken, 08.08.2022 - 4 W 12/22
Auch die gedankliche Vorbereitung des Gutachtens ist zu vergüten!
Für den Zeitumfang muss vielmehr darauf abgestellt werden, ob der angesetzte Aufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung nachvollziehbar ist oder als ungewöhnlich hoch erscheint (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.09.2008 - 10 W 60/08, OLGR Düsseldorf 2009, 219 - 220; OLG Brandenburg, Beschl. v. 04.03.2010 - 6 W 168/09, HLBS-Report 2010, 213;… Toussaint-Weber, Kostenrecht, 52. Auflage, § 8 JVEG, Rdn. 27 m. w. N.). - LG Dortmund, 24.04.2025 - 4 O 284/21 Rn. 15 Ein Anlass zur Nachprüfung besteht insbesondere dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint, die vorgelegte Zeiterfassung widersprüchlich oder unzureichend ist oder der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint und greifbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er außer jedem Verhältnis zu der tatsächlich erbrachten Leistung steht (OLG Brandenburg v. 04.03.2010, 6 W 168/09; OLG Hamm v. 08.07.2016, 6 WF 336/15).
- VG München, 20.03.2020 - M 10 M 20.336
Erinnerung gegen Kostenansatz für Sachverständigen
Die dabei vorzunehmende Prüfung kann nur eine grobe Plausibilitätsprüfung sein (vgl. hierzu: OLG Brandenburg, B.v. 4.3.2010 - 6 W 168/09 - NJOZ 2011, 457).
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