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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 11.04.2022

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 W 19/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13942
OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 W 19/22 (https://dejure.org/2022,13942)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.2022 - 6 W 19/22 (https://dejure.org/2022,13942)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - 6 W 19/22 (https://dejure.org/2022,13942)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Interessenkonflikt nach der BRAO

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11

    Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 W 19/22
    Maßgeblich ist, ob der in den anzuwendenden Rechtsvorschriften typisierte Interessenkonflikt im konkreten Fall tatsächlich auftritt (BGH NJW 2012, 3039 Rn 14, beck-online).
  • BGH, 10.01.2019 - IX ZR 89/18

    Anspruch eines Rechtsanwalts gegen eine Haftpflichtversicherung wegen seiner …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 W 19/22
    Grundlage der Regelungen sind das Vertrauensverhältnis zum Mandanten, die Wahrung der Unabhängigkeit des Rechtsanwalts und die im Interesse der Rechtspflege gebotene Geradlinigkeit der anwaltlichen Berufsausübung (BT-Drs. 12/4993, 27 f.; BGH NJW 2019, 1147 Rn 20, beck-online).
  • BGH, 18.12.2014 - IX ZB 65/13

    ZPO § 41 Nr. 6, § 42 Abs. 2

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 W 19/22
    Insoweit liegt kein Fall des § 41 Nr. 6 ZPO vor (BGH NJW-RR 2015, 444, beck-online;… Zöller/Vollkommer ZPO, 34. Aufl. § 41 Rn 11).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 106/11

    VOODOO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 W 19/22
    Die Aussetzung nach Art. 104 Abs. 1 UMV a.F. setzt aber voraus, dass der Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit oder des Verfalls vor Erhebung der Klage gestellt worden ist (BGH, Urteil vom 6.2.2013 - I ZR 106/11, Rn 17, juris).
  • BGH, 14.07.1999 - VIII ZR 70/99

    Abgrenzung von Primär-und Hilfsaufrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 6 W 19/22
    Eine Hilfswiderklage führt nach § 45 Abs. 1 S. 1, S. 2 GKG nur unter der Voraussetzung zu einer Streitwerterhöhung, dass das Gericht, bei dem sie anhängig war, über sie entschieden hat (vgl. BGH, NJW 1973, 98; BGH, NJW-RR 1999, 1736).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 6 W 19/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,9592
OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 6 W 19/22 (https://dejure.org/2022,9592)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.04.2022 - 6 W 19/22 (https://dejure.org/2022,9592)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. April 2022 - 6 W 19/22 (https://dejure.org/2022,9592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • IWW

    § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO
    Zivilprozessrecht, Kostenfestsetzung

  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten; Fehlendes Spezialwissen für eine komplizierte und fremde Materie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten; Fehlendes Spezialwissen für eine komplizierte und fremde Materie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachverständige Stellungnahme erforderlich: Privatgutachterkosten erstattungsfähig!

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05

    Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 6 W 19/22
    Maßstab dafür ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26.01.2006 - III ZB 63/05, juris Rn. 20;… vom 04.04.2006 - VI ZB 66/04, juris Rn. 6;… vom 20.10.2005 - VII ZB 53/05, juris Rn. 12 …und vom 23.03.2004 - VIII ZB 145/03, juris Rn. 27 mwN).
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZB 53/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 6 W 19/22
    Maßstab dafür ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme als sachdienlich ansehen durfte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26.01.2006 - III ZB 63/05, juris Rn. 20;… vom 04.04.2006 - VI ZB 66/04, juris Rn. 6; vom 20.10.2005 - VII ZB 53/05, juris Rn. 12 …und vom 23.03.2004 - VIII ZB 145/03, juris Rn. 27 mwN).
  • BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer eingeschalteter Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 6 W 19/22
    Maßstab dafür ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme als sachdienlich ansehen durfte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26.01.2006 - III ZB 63/05, juris Rn. 20;… vom 04.04.2006 - VI ZB 66/04, juris Rn. 6;… vom 20.10.2005 - VII ZB 53/05, juris Rn. 12 und vom 23.03.2004 - VIII ZB 145/03, juris Rn. 27 mwN).
  • BGH, 04.04.2006 - VI ZB 66/04

    Erstattungspflicht der Kosten eines von einem Haftpflichtversicherer am …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 6 W 19/22
    Maßstab dafür ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme als sachdienlich ansehen durfte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26.01.2006 - III ZB 63/05, juris Rn. 20; vom 04.04.2006 - VI ZB 66/04, juris Rn. 6;… vom 20.10.2005 - VII ZB 53/05, juris Rn. 12 …und vom 23.03.2004 - VIII ZB 145/03, juris Rn. 27 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 06.01.2020 - 9 W 27/19

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähige Kosten eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 6 W 19/22
    Damit sind die Mindestanforderungen an die erforderliche Substantiierung der privatgutachterlichen Tätigkeiten erfüllt und im formalisierten Kostenfestsetzungsverfahren ausreichend im Sinne von § 104 Abs. 2 Satz 1 ZPO glaubhaft gemacht (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.01.2020 - 9 W 27/19, juris Rn. 14 ff.).
  • OLG Koblenz, 21.08.2007 - 14 W 608/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.04.2022 - 6 W 19/22
    a) Ist eine Partei aus eigener Sachkunde nicht ausreichend in der Lage, sich sachgerecht mit einem gerichtlich eingeholten oder von der Gegenseite vorgelegten Gutachten auseinanderzusetzen, insbesondere weil ihr aufgrund einer komplizierten und fremden Materie das erforderliche Spezialwissen fehlt, sind die Kosten für ein prozessbegleitendes Privatgutachten in aller Regel zur Ermöglichung eines substantiierten Sachvortrages notwendig (vgl. KG, OLGR 2008, 487; OLG Koblenz, JurBüro 2007, 652;… MünchKommZPO/Schulz, 6. Auflage, § 91 Rn. 42 und Rn. 145).
  • OLG Celle, 16.11.2022 - 14 U 30/22

    Berufungsverfahren; Unzulässigkeit der Berufung des Nebenintervenientin; …

    Rn. 50 c) Etwaige vom Beklagten eingeholte Privatgutachten können bei entsprechender Erforderlichkeit im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens vom Beklagten geltend gemacht werden (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. April 2022 - 6 W 19/22 - juris).
  • OLG München, 04.04.2023 - 11 W 294/23

    Kostenfestsetzung: Einholung eines Privatgutachtens während laufender …

    Nur in bestimmten Ausnahmefällen, bei fehlender Sachkunde einer Partei etwa, kann ein Privatgutachten beispielsweise dann veranlasst sein, wenn es dazu dienen soll, ein bereits vorliegendes gerichtlich erholtes Gutachten zu erschüttern oder wenn ohne Hilfe eines Privatsachverständigen sachdienlicher Vortrag nicht möglich ist (vgl. zuletzt etwa Senatsbeschluss vom 14.12.2022 - 11 W 1570/22; OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.04.2022 - 6 W 19/22; aus der BGH-Rechtsprechung z.B. Beschl. v. 30.04.2019 - VI ZB 41/17; Beschl. v. 12.09.2018 - VII ZB 56/15; Beschl. v. 01.02.2017 - III ZB 18/14; siehe auch Senat, Beschl. v. 18.01.2022 - 11 W 1492/21, jew. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.08.2025 - 13 W 32/25

    Wann sind vorgerichtliche Privatgutachterkosten erstattungsfähig?

    Nur in bestimmten Ausnahmefällen, bei fehlender Sachkunde einer Partei etwa, kann ein Privatgutachten beispielsweise dann veranlasst sein, wenn es dazu dienen soll, ein bereits vorliegendes gerichtlich erholtes Gutachten zu erschüttern oder wenn ohne Hilfe eines Privatsachverständigen sachdienlicher Vortrag nicht möglich ist (vgl. OLG München, Beschluss v. 14.12.2022 - 11 W 1570/22; OLG Brandenburg, Beschluss v. 11.04.2022 - 6 W 19/22; aus der BGH-Rechtsprechung z.B. Beschluss v. 30.04.2019 - VI ZB 41/1 7; Beschluss v. 12.09.2018 - VII ZB 56/15; Beschluss v. 01.02.2017 - III ZB 1 8/14).
  • OLG München, 14.12.2022 - 11 W 1570/22

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Nur in bestimmten Ausnahmefällen, bei fehlender Sachkunde einer Partei etwa, kann ein Privatgutachten beispielsweise dann veranlasst sein, wenn es dazu dienen soll, ein bereits vorliegendes gerichtlich erholtes Gutachten zu erschüttern oder wenn ohne Hilfe eines Privatsachverständigen sachdienlicher Vortrag nicht möglich ist (vgl. zuletzt etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2022 - 6 W 19/22; aus der BGH-Rechtsprechung z.B. Beschluss vom 30.04.2019 - VI ZB 41/17; Beschluss vom 12.09.2018 - VII ZB 56/15; Beschluss vom 01.02.2017 - III ZB 18/14; aus der Senatsrechtsprechung zuletzt Beschluss vom 18.01.2022 - 11 W 1492/21; Beschluss vom 05.11.2021 - 11 W 1416/21, jew. m.w.N.).
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