Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.03.2014 - I-6 W 217/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a
Begriff der Erledigung der Hauptsache im gewerblichen Rechtsschutz - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erledigungserklärung für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Begriff der Erledigung der Hauptsache im gewerblichen Rechtsschutz
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.10.2013 - 81 O 64/13
- OLG Köln, 11.03.2014 - I-6 W 217/13
- LG Köln, 12.06.2014 - 81 O 64/13
- OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14
Papierfundstellen
- GRUR 2014, 1032
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02
Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt
Auszug aus OLG Köln, 11.03.2014 - 6 W 217/13
Eine unbeschränkte Erledigungserklärung hätte dagegen die Konsequenz, dass die einstweilige Verfügung als Unterlassungstitel insgesamt entfallen würde (BGH, GRUR 2004, 264, 267 - Euro-Einführungsrabatt). - BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12
Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen …
Auszug aus OLG Köln, 11.03.2014 - 6 W 217/13
Lediglich die Entscheidung über die auf den erledigten Teil des Verfahrens entfallenden Kosten richtet sich nach § 91a ZPO, wobei diese Entscheidung aber wegen des Grundsatzes der Kosteneinheit nicht isoliert ergehen kann (BGH, MDR 2013, 671 Tz. 19;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 91a Rn. 25;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 91a Rn. 54).
- OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für Arzneimittel oder Medizinprodukte mit einer …
Der Streitwert wird - auch für das erstinstanzliche Verfahren sowie das Beschwerdeverfahren 6 W 217/13 - wie folgt festgesetzt:.Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin hat der Senat mit Beschluss vom 4. März 2014 - 6 W 217/13 - (WRP 2014, 1093 = GRUR 2014, 1032) die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und die Sache insgesamt an das Landgericht zurückverwiesen, da der Rechtsstreit lediglich teilweise für erledigt erklärt worden sei.
Rn. 40 6. Der Streitwert war, wie von der Antragstellerin in der Berufungserwiderung beantragt, entsprechend der Wertangabe in der Antragsschrift abweichend von der niedrigeren Festsetzung des Landgerichts bis zum 19.9.2013 auf 200.000 EUR, anschließend (und damit insgesamt sowohl für das Beschwerdeverfahren 6 W 217/13 als auch das Berufungsverfahren) allerdings nur auf 100.000 EUR festzusetzen.
- OLG München, 13.10.2014 - 29 W 1474/14
Zeitlicher Geltungsbereich der Erledigungserklärung hinsichtlich einer …
Unter solchen Umständen ist in der Regel davon auszugehen, dass eine Erledigterklärung nur für die Zukunft gelten und einen bereits erwirkten Unterlassungstitel als Grundlage für die Vollstreckung wegen zurückliegender Zuwiderhandlungen nicht in Frage stellen soll (…vgl. BGH a.a.O. für den Fall eines noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Ordnungsmittelverfahrens;… Köhler /Bornkamm, UWG , 32. Aufl., § 12 Rn. 6.16; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 11.03.2014, Az. 6 W 217/13, [...], Rn. 8, Anlage AG 3). - OLG Frankfurt, 13.07.2017 - 6 W 51/17
Verfahren bei Teilerledigungserklärung mit Wirkung nur für die Zukunft
Dies hat grundsätzlich zur Folge, dass über diesen nicht für erledigt erklärten Teil durch Urteil zu entscheiden ist, wobei die einstweilige Verfügung entweder bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die Erledigung erklärt worden ist, bestätigt oder die einstweilige Verfügung unter Zurückweisung des Eilantrages insgesamt aufgehoben wird; in diesem Urteil ist im Rahmen einer einheitlichen Kostenentscheidung zugleich gemäß § 91a ZPO über die Kosten des für erledigt erklärten Teils zu befinden (vgl. Senat, Beschluss vom 2.10.2014 - 6 W 48/14 - juris; ebenso OLG Köln GRUR 2014, 1032 [OLG Köln 11.03.2014 - 6 W 217/13] ). - OLG Frankfurt, 05.09.2023 - 16 U 31/23
Übereinstimmende Erledigung für die Zukunft nach Abgabe einer …
Dies hat grundsätzlich zur Folge, dass über diesen nicht für erledigt erklärten Teil durch Urteil oder Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zu entscheiden ist, wobei die einstweilige Verfügung entweder bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die Erledigung erklärt worden ist, bestätigt oder die einstweilige Verfügung unter Zurückweisung des Eilantrags insgesamt aufgehoben wird; in diesem Urteil/Beschluss ist im Rahmen einer einheitlichen Kostenentscheidung zugleich gem. § 91a ZPO über die Kosten des für erledigt erklärten Teils zu befinden (vgl. OLG Frankfurt a.M., BeckRS 2015, 07913;… OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2018, 47, Rn. 3; ebenso OLG Köln, GRUR 2014, 1032 - NACT-Studie). - OLG Frankfurt, 02.10.2014 - 6 W 48/14
Zwangsvollstreckung nach Erledigung infolge Unterwerfungserklärung
Die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO hinsichtlich des erledigten Teils wird in jedem Fall nicht isoliert durch gesonderten Beschluss, sondern nach dem Grundsatz der Kosteneinheit im Rahmen des Urteils über den nicht erledigten Teil getroffen (vgl. OLG Köln GRUR 2014, 1032 - NACT-Studie).
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