Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.06.1988 - 6 W 22/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 18.01.1988 - 1 O 603/80
- OLG Düsseldorf, 16.06.1988 - 6 W 22/88
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 06.10.1976 - 23 W 428/76
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.06.1988 - 6 W 22/88
Eine ausdehnende Anwendung der Vorschrift auf die vergleichsweise Kostenübernahme ist selbst unter dem Gesichtspunkt nicht möglich, daß die Vereinbarung über die Kostentragung der Rechtslage entsprach (vgl. OLG Hamm NJW 1977, 2081, 2082; Rpfleger 1979, 230; OLG Koblenz MDR 1980, 151, 152; OLG Bamberg JurBüro 1977, 1594, 1595).
- OLG Jena, 20.11.1997 - 7 W 566/97
Erstattungspflicht trotz Prozesskostenhilfe-Bewilligung im …
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 26.07.1988 - 6 W 22/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 14.03.1988 - 6 W 22/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 05.01.2023 - 4 W 17/22
Patentanwaltskosten - Kostenfestsetzung: Beauftragung eines zugleich als …
Von einer weiteren Auffassung wurde vertreten, dass die Frage der Erstattungsfähigkeit der Patentanwaltsgebühren von den Umständen des Einzelfalls abhänge, insbesondere der tatsächlich erbrachten Mehrleistung des Prozessbevollmächtigten als Patentanwalt (…vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 24.07.1987 - 9 -W 96/87, JurBüro 1987, 1729 - 1731, juris Rdn. 8. Schließlich hat eine dritte Auffassung vertreten, dass die Gebühren im Fall der doppelten Mandatierung und Vertretung generell zu erstatten seien (vgl. OLG München, Beschl. v. 16.06.1983 - 11 W 1738/83, JurBüro 1983, 1815 - 1816, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.03.1988 - 6 W 22/88, AnwBl. 1989, 106 - 107, zitiert nach juris).Diese auf besonderen fachlichen Fähigkeiten begründete berufliche Stellung mit entsprechenden Rechten und Pflichten besteht neben derjenigen eines Rechtsanwalts und wird - im Fall der Vereinigung beider Berufsbilder in einer Person - durch die Tätigkeit als Rechtsanwalt nicht verdrängt (vgl. BGH, Beschl. v. 03.04.2003 - I ZB 37/02, NJW-RR 2003, 913 - 914, juris Rdn. 12 m. w. N.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.03.1988 - 6 W 22/88, AnwBl. 1989, 106 - 107, zitiert nach juris).
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