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| OLG Bremen, 10.07.1990 - 6 W 23/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 27.06.1990 - 2 O 1573/90
- OLG Bremen, 10.07.1990 - 6 W 23/90
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51
Wohnungsrequisition keine Enteignung
Auszug aus OLG Bremen, 10.07.1990 - 6 W 23/90
Sie war insoweit bereits vom Rechtsmittelgericht zu treffen (vgl. BGHZ 12, 52, 70) [BGH 22.12.1953 - V ZR 6/51] . - OLG München, 08.11.1976 - 21 U 3384/76
Auszug aus OLG Bremen, 10.07.1990 - 6 W 23/90
Voraussetzung für die Begründung der Zuständigkeit nach § 29 a Abs. 1 Satz 2 ZPO ist daher nicht, daß ein zu Wohnzwecken dienendes Mietverhältnis - sei es vom Kläger (Antragsteller), sei es vom Beklagten (Antragsgegner) - wenigstens schlüssig behauptet worden ist (a.A. OLG München MDR 77, 497; MDR 79, 939). - OLG München, 13.07.1979 - 21 U 3603/78
Auszug aus OLG Bremen, 10.07.1990 - 6 W 23/90
Voraussetzung für die Begründung der Zuständigkeit nach § 29 a Abs. 1 Satz 2 ZPO ist daher nicht, daß ein zu Wohnzwecken dienendes Mietverhältnis - sei es vom Kläger (Antragsteller), sei es vom Beklagten (Antragsgegner) - wenigstens schlüssig behauptet worden ist (a.A. OLG München MDR 77, 497; MDR 79, 939).
- OLG Brandenburg, 14.08.2023 - 1 AR 20/23
Herausgabe eines Hausgrundstücks Sachliche Zuständigkeit des Gerichts bei Streit …
Das gilt umso mehr, als die Sichtweise des Landgerichts Frankfurt (Oder) im Ergebnis auch in - wenn auch vereinzelten - Teilen der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.11.2007, 24 U 117/07, zitiert nach juris; zu § 29a ZPO: OLG Bremen, Beschluss vom 10.7.1990, 6 W 23/90, zitiert nach juris) vertreten wird. - BayObLG, 30.04.2026 - 102 AR 36/26
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Zugrundelegung einer …
Mit Blick auf § 23 Nr. 2 Buchst. a) GVG wird nämlich ebenso wie mit Blick auf die eine ausschließliche örtliche Zuständigkeit begründende Vorschrift des § 29a Abs. 1 ZPO sowohl in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Hinweisbeschl. v. 8. November 2007, 24 U 117/07, NZM 2008, 479 [juris Rn. 4 m. w. N., allerdings mit fehlerhafter Berufung auf OLG Celle, NJW 1954, 1370]; OLG Bremen, Beschluss vom 10. Juli 1990, 6 W 23/90, WuM 1990, 526 [juris Rn. 2]; OLG Hamburg, Urt. v. 30. Mai 1990, 4 U 196/89, … - BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 29/24
Unanfechtbarkeit, Verletzung, Bindungswirkung, Mietvertrag, Kenntnis, Bank, …
Nur dann, wenn sich das - gerichtsstandsbegründende - Bestehen eines Streits zwischen den Parteien über das Vorliegen bzw. die Wirksamkeit eines Mietverhältnisses erst aus den Einwendungen des Beklagten ergibt, kann ausnahmsweise auch das Beklagtenvorbringen in Betracht kommen (zu solchen Fallkonstellationen: Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 31. Januar 2023, 1 AR 4/23, juris Rn. 18;… OLG Köln, Urt. v. 12. Juni 2015, I-1 U16/14, juris Rn. 21 f.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 8. November 2007, I-24 U 117/07, NZM 2008, 479 [juris Rn. 4]; OLG Bremen, Beschluss vom 10. Juli 1990, 6 W 23/90, juris Rn. 2;… vgl. Toussaint in BeckOK ZPO, § 29a Rn. 20; die Maßgeblichkeit des Beklagtenvorbringens auch in einer solchen Konstellation verneinend: KG…, Beschluss vom 6. März 2008, 2 AR 12/08, NJW-RR 2008, 1465 [juris Rn. 7]).
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