Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.06.2004 - 6 W 231/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zur Tragung des Aufwands für die Errichtung und Unterhaltung der Gerichtsorganisation durch den Bund und die Länder als Träger der Justizhoheit; § 2 Gerichtskostengesetz (GKG) als Grundlage für das "Kostenprivileg"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auslagenvorschuss und Kostenfreiheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auslagenvorschuss und Kostenfreiheit (IBR 2005, 1018)
Verfahrensgang
- LG Mainz, 10.02.2004 - 9 OH 5/03
- OLG Koblenz, 23.06.2004 - 6 W 231/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 24.04.2001 - 10 W 117/01
Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.2004 - 6 W 231/04
Entgegen der in der Literatur teils vertretenen Rechtsmeinung (…vgl. Meyer/Höver/Bach, Gesetz (aber die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 22. Auflage, §.7, Rdnr. 7.3; Hartmann, Kostengesetze, 33. Auflage"§ 7 ZSEG, Rdnr. 17) geht der Senat in .Fortsetzung der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz (vgl. FamRZ 2002, S. 412,) davon aus, dass die in § 2 Abs. 1 GKG zugunsten der Antragstellerin geregelte Kostenbefreiung auch im Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 ZSEG, der die .Gewährung einer mit Einverständnis der Parteien über dem gesetzlichen Rahmen des § 3 ZSEG festgelegten.
- OLG München, 30.12.2024 - 9 U 3574/22
Sachverständigenvergütung, Vorschussleistung, Besondere Entschädigung, Einholung …
Die Kostenfreiheit nach § 2 GKG umfasst nach h.M. (OLG Koblenz, Beschluss vom 24.04.2001 - 10 W 117/01, BeckRS 2001, 30986095; Beschluss vom 23.06.2004 - 6 W 231/04, IBRRS 2004, 3187; Beschluss vom 28.09.2005 - 14 W 618/05 mwN, BeckRS 2005, 14742; KG, Beschluss vom 13.10.2006 - 27 W 25/06, IBR 2007, 53;… BeckOK KostR, aaO, Rn. 12;… Binz/Dörndorfer/Zimmermann/ Zimmermann GKG § 2 Rn. 23;… NK-GK/Joachim Volpert/Jürgen Köpf GKG § 2 Rn. 46;… a.A. wohl Toussaint/Weber JVEG § 13 Rn. 22) auch die Sachverständigenvergütung nach dem JVEG einschließlich der besonderen Vergütung nach § 13 JVEG.Auch ist nicht ersichtlich, dass die kostenbefreite Partei, die sich mit einer erhöhten Vergütung des Sachverständigen einverstanden erklärt hat, damit zum Ausdruck bringt, dass sie auf ihre durch § 2 GKG begründete Sonderstellung, und sei es auch (nur) hinsichtlich des Differenzbetrages des erhöhten Stundensatzes verzichtet (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 23.06.2004, aaO).
- KG, 13.10.2006 - 27 W 25/06
Vergütung des Sachverständigen: Erstreckung der Gerichtskostenbefreiung für …
Rn. 9 Soweit die betreffende Partei die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 GKG erfüllt, entsteht eine Entschädigung auch dann nach § 13 JVEG, wenn kein Vorschuss gezahlt wurde (OLG Koblenz Beschluss vom 28. September 2005 - 14 W 68/05 -, OLG Koblenz Beschluss vom 24. April 2001 FamRZ 2002 S.412 - 10 W 117/01 -, vgl. Auch OLG Koblenz Beschluss vom 23.06.2004 BauR 2004 S.1996, 6 W 231/04 und OLG Frankfurt Beschluss vom 29.01.1981 : JurBüro 1981, 887, 20 W 802/80; alle zu § 7 ZSEG).
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