Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.06.2001 - 6 W 25/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2912) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
ZPO § 890
Verstoß gegen gerichtliche Domain-Untersagung
- suchmaschinen-und-recht.de
Löschpflicht bei rechtswidrigen Suchmaschinen-Inhalten
- jurawelt.com
Verstoß gegen gerichtliche Domain-Untersagung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890
Untersagung einer Internet-Domain - Fortführung in Suchmaschinen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Hinweis auf verbotene Domain in einer Suchmaschine
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.06.2000 - 31 O 31/00
- LG Köln, 02.02.2001 - 31 O 31/00
- OLG Köln, 13.06.2001 - 6 W 25/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 215
- MMR 2001, 695
- K&R 2002, 257
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- LG Köln, 15.06.2000 - 31 O 31/00
Auszug aus OLG Köln, 13.06.2001 - 6 W 25/01
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldner vom 05. März 2001 wird der ihnen am 21. Februar 2001 zugestellte Beschluss des Landgerichts Köln vom 02. Februar 2001 - 31 0 31/00 SH I - teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Wegen Zuwiderhandlung gegen das im Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.06.2000 - 31 0 31/00 - ausgesprochene Unterlassungsgebot werden die Schuldnerin zu 1. zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 5.000,-- DM und die Schuldner zu 2. und 3. zu Ordnungsgeldern in Höhe von jeweils 1.250,-- DM sowie ersatzweise für den Fall, dass diese nicht beigetrieben werden können, für je 1.250,-- DM zu einem Tag Ordnungshaft, hinsichtlich der Schuldnerin zu 1. zu vollstrecken an ihren Vorstandsmitgliedern, verurteilt.
- OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09
Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts; …
Rn. 34 Zwar wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass der Unterlassungsschuldner nicht verpflichtet sei, einen ihm verbotenen Suchbegriff bei sämtlichen Suchmaschinen einzugeben und/oder die Betreiber von Suchmaschinen ohne konkrete Anhaltspunkte zwecks Erreichung der Löschung anzuschreiben; dies sei schon angesichts der Vielzahl von Suchmaschinen unzumutbar, so dass sich der Schuldner grundsätzlich auf eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbanken der Suchmaschinen verlassen dürfe (OLG Hamburg, Beschluss vom 09.09.2002 - 3 W 60/02 - MMR 2003, 279; ähnlich OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2001 - 6 W 25/01 - MMR 2001, 695). - LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 348/08
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von …
Selbst wenn die Beklagte dies nicht binnen einer bestimmten Zeit erwirken kann (vgl. OLG Köln MMR 2001, 695), so hätte sie jedenfalls eine schnellstmögliche Löschung fordern können.
dejure.org
Übersicht OLG Köln
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.