Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.06.2022 - 6 W 30/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Preisnachlass oder UVP - Zur Irreführung bei einer Werbung mit einer eigenen unverbindlichen Preisempfehlung
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§ 5 Abs 1 UWG
Irreführende Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung - Betriebs-Berater
Irreführende Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 5 Abs 1 UWG
Irreführende Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung - rechtsportal.de
§ 5 Abs 1 UWG
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Herstellers mit einer selbst gegebenen, nicht eingehaltenen "unverbindlichen Preisempfehlung" - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Irreführende Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Irreführende Werbung mit einer "unverbindlichen Preisempfehlung"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rabatt-Werbung mit eigener Preisempfehlung (UVP) ist irreführend
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Irreführend: Wenn der Hersteller mit Rabatt gegenüber selbst ausgesprochener UVP wirbt
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.04.2022 - 10 O 25/22
- OLG Frankfurt, 28.06.2022 - 6 W 30/22
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2022, 472
- MMR 2022, 1078
- MIR 2022, Dok. 051
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 94/14
Irreführung durch Werbung mit Preisempfehlung; Streitgegenstand bei gegen die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2022 - 6 W 30/22
Eine Preisgegenüberstellung der beanstandeten Art erweckt beim angesprochenen Verkehr den Eindruck, der höhere "empfohlene" Preis sei von einem Dritten als Richtpreis empfohlen worden (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 3.3.2016 - 6 U 94/14 - Rn 11, juris). - OLG Frankfurt, 22.04.2021 - 6 W 26/21
Vergleichende Werbung mit verschiedenen Testergebnissen bei Änderung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2022 - 6 W 30/22
Die Entscheidung des Senats in der Sache 6 W 26/21 ist daher nicht einschlägig.
- OLG Köln, 15.05.2026 - 6 U 92/25
Unterlassung der Werbung für einen "Müller Joghurt mit der Ecke" wegen …
Denn wird ausdrücklich auf eine UVP Bezug genommen, versteht der Verkehr die Werbung als Vergleich mit der Empfehlung eines Dritten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.06.2022, 6 W 30/22, GRUR-RS 2022, 17499 - Matratzen-Listenpreis). - OLG Stuttgart, 06.03.2025 - 2 U 142/23
Online-Werbung mit Mondpreisen (= übertrieben hohe UVP) wettbewerbswidrig
Denn dadurch, dass S... E... und M... S... jeweils sowohl Geschäftsführer der Streithelferin als auch Geschäftsführer der Fa. C...-Sport GmbH sind und dass die beiden Gesellschaften durch einen Markenlizenzvertrag in Bezug auf die Marke "C..." verbunden sind, besteht eine so enge Verbindung zwischen den beiden Unternehmen, der Fa. C...-Sport GmbH auf der einen Seite und der Streithelferin als Herstellerin auf der anderen Seite, dass das sich widersprechende Preissetzungsverhalten der beiden Unternehmen die unverbindliche Preisempfehlung der Streithelferin derart entwertet, dass diese unverbindliche Preisempfehlung der Streithelferin für den Verkehr keine marktgerechte Orientierungshilfe mehr darstellt und nur noch die Funktion hat, dem Händler eine attraktive Preiswerbung zu ermöglichen (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 28. Juni 2022 - 6 W 30/22, GRUR-RS 2022, 17499 Rn. 4, beck-online). - OLG Köln, 15.06.2026 - 6 U 92/25
UVP-Streichpreise - Die Werbung mit einem gegenüber der UVP des Herstellers …
Denn wird ausdrücklich auf eine UVP Bezug genommen, versteht der Verkehr die Werbung als Vergleich mit der Empfehlung eines Dritten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.06.2022, 6 W 30/22, GRUR-RS 2022, 17499 - Matratzen-Listenpreis). - OLG Stuttgart, 30.01.2025 - 2 U 142/23 Denn dadurch, dass SXXX EXXX und MXXX SXXX jeweils sowohl Geschäftsführer der Streithelferin als auch Geschäftsführer der Fa. CXXX-Sport GmbH sind und dass die beiden Gesellschaften durch einen Markenlizenzvertrag in Bezug auf die Marke verbunden sind, besteht eine so enge Verbindüng zwischen den beiden Unternehmen, der Fa. CXXX-Sport GmbH auf der einen Seite und der Streithelferin als Herstellerin auf der anderen Seite, dass das sich widersprechende Preissetzungsverhalten der beiden Unternehmen die unverbindliche Preisempfehlung der Streithelferin derart entwertet, dass diese unverbindliche Preisempfehlung der Streithelferin für den Verkehr keine marktgerechte Orientierungshilfe mehr darstellt und nur noch die Funktion hat, dem Händler eine attraktive Preiswerbung zu ermöglichen (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 28. Juni 2022 - 6 W 30/22, GRUR-RS 2022, 17499 Rn. 4, beck-online).
- OLG Koblenz, 06.03.2025 - 2 U 142/23 Denn dadurch, dass S... E... und M... S... jeweils sowohl Geschäftsführer der Streithelferin als auch Geschäftsführer der Fa. C...-Sport GmbH sind und dass die beiden Gesellschaften durch einen Markenlizenzvertrag in Bezug auf die Marke "C..." verbunden sind, besteht eine so enge Verbindung zwischen den beiden Unternehmen, der Fa. C...Sport GmbH auf der einen Seite und der Streithelferin als Herstellerin auf der anderen Seite, dass das sich widersprechende Preissetzungsverhalten der beiden Unternehmen die unverbindliche Preisempfehlung der Streithelferin derart entwertet, dass diese unverbindliche Preisempfehlung der Streithelferin für den Verkehr keine marktgerechte Orientierungshilfe mehr darstellt und nur noch die Funktion hat, dem Händler eine attraktive Preiswerbung zu ermöglichen (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 28. Juni 2022 - 6 W 30/22, GRUR-RS 2022, 17499 Rn. 4, beck-online).
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