Rechtsprechung
| OLG Celle, 17.04.2023 - 6 W 37/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 2352 Satz 3; BGB § 2349
Erstreckung; Zuwendungsverzicht; Zur Erstreckung des Zuwendungsverzichts auf Abkömmlinge des Verzichtenden - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2349, 2352 S. 3
Zuwendungsverzicht: Keine Erstreckung auf Abkömmlinge als Ersatzerben des Verzichtenden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2352 S. 3; BGB § 2349
Erstreckung; Zuwendungsverzicht; Zur Erstreckung des Zuwendungsverzichts auf Abkömmlinge des Verzichtenden - rechtsportal.de
BGB § 2352 S. 3; BGB § 2349
Erstreckung; Zuwendungsverzicht; Zur Erstreckung des Zuwendungsverzichts auf Abkömmlinge des Verzichtenden
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Erstrecken des Zuwendungsverzichts auf den Abkömmling des Verzichtenden
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Syke, 19.12.2022 - 6 VI 657/21
- OLG Celle, 17.04.2023 - 6 W 37/23
Papierfundstellen
- FGPrax 2023, 126
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.02.2021 - VIII ZR 36/20
Kein Widerrufsrecht des Leasingnehmers bei Kilometerleasingverträgen
Auszug aus OLG Celle, 17.04.2023 - 6 W 37/23
Sie ist die Übertragung der für einzelne bestimmte Tatbestände im Gesetz vorgesehene Regel auf einen anderen, aber rechtsähnlichen Tatbestand, von dem angenommen werden kann, dass der Gesetzgeber bei einer Interessenabwägung nach den Grundsätzen, von denen er sich bei Erlass der herangezogenen Norm hat leiten lassen, zum gleichen Abwägungsergebnis gekommen wäre (BGH, NJW 2021, 1942). - BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00
Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …
Auszug aus OLG Celle, 17.04.2023 - 6 W 37/23
Sie überschreitet die Grenze des möglichen Wortsinnes, die für die eigentliche, auch die extensive Auslegung eine Schranke darstellt und setzt voraus, dass das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält (BGHZ 149, 165, 174). - BGH, 16.12.2015 - IV ZB 13/15
Nachlasssache: Materieller Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts im …
Auszug aus OLG Celle, 17.04.2023 - 6 W 37/23
Hierbei handelt es sich ... um einen unteilbaren Verfahrensgegenstand, über den der Beschwerdeführer nicht disponieren kann und der deshalb unter allen erbrechtlichen Gesichtspunkten zu Überprüfung durch das Beschwerdegericht gestellt ist." (Beschluss des BGH vom 16. Dezember 2015 zu IV ZB 13/15, zitiert nach juris, dort Rn. 18).
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