Rechtsprechung
| OLG Köln, 10.06.2026 - 6 W 38/26 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
MarkenG § 14
Kein Anspruch auf Duldung im Eilverfahren nach einer vom Lizenznehmer bestrittenen Kündigung eines Markenlizenzvertrages
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Markenlizenznehmer kann nach Kündigung eines Markenlizenzvertrages keine Duldung der Fortnutzung im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen
Verfahrensgang
- LG Köln, 13.05.2026 - 33 O 227/26
- OLG Köln, 10.06.2026 - 6 W 38/26
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 07.07.2021 - 7 U 19/21
Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Köln, 10.06.2026 - 6 W 38/26
Des Weiteren darf ihm die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren wegen der unvermeidlichen zeitlichen Verzögerung nicht zumutbar sein und ihm müssen aus der Nichtleistung schwerwiegende Nachteile drohen, die nicht außer Verhältnis stehen dürfen zu dem Schaden, den der Schuldner erleiden kann (vgl. nur OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2021, 1190 Rn. 101).
- OLG Hamburg, 13.08.2026 - 3 U 3/26 § 6 Nr. 1 und 2 HWG sind mit dem Unionsrecht vereinbar, insbesondere mit der Richtlinie 2001/83/EG (Anschluss an OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.07.2026 - 6 W 38/26, nicht veröffentlicht).
Nur dann wird dem Regelungszweck von § 6 Nr. 1 und 2 HWG Genüge getan, der darin besteht, dem Verkehr eine unmittelbare Überprüfung der in Bezug genommenen Quellen zu ermöglichen (…vgl. OLG Frankfurt, PharmR 2021, 604, juris Rn. 18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.07.2026 - 6 W 38/26, Anlage K 12, Seite 12).
Rn. 78 Ob die Richtlinie 2001/83/EG die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel wie X… gegenüber Fachkreisen vollständig harmonisiert, bedarf hier keiner Entscheidung, denn § 6 Nr. 1 und 2 HWG sind nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, jedenfalls richtlinienkonform (OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.07.2026 - 6 W 38/26, Anlage K 12, Seite 13;… BeckOK.HWG/Reese, 16. Edition, Stand 01.05.2026, § 6 Rn. 102 ff.;… Mand in Prütting, MedizinR, 7. Aufl. 2025, § 6 HWG Rn. 4;… Sosnitza in Sosnitza/Meisterernst, LebensmittelR, 191. EL November 2024, § 6 HWG Rn. 5;… Ring in Bülow/Ring/Artz/Brixius, HWG, 6. Aufl. 2022, § 6 Rn. 9;… Zimmermann in Fuhrmann/Klein/Fleischfresser, ArzneimittelR, 3. Aufl. 2020, § 28 Rn. 80;… Reinhart in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl. 2016, S 4 Rn. 496;… a.A. Fritzsche in Spickhoff, MedizinR, 4. Aufl. 2022, § 6 HWG Rn. 2 = BeckOK.MedizinR/Fritzsche, 1. Edition, Stand: 01.11.2025, § 6 HWG Rn. 2: "Die Richtlinienkonformität des § 6 ist nicht eindeutig feststellbar.").
Insbesondere das Merkmal der "Überprüfbarkeit" stellt eine hinreichende Legitimationsgrundlage für die in § 6 Nr. 1 und 2 HWG verlangten "Zusatzangaben" dar, da ohne die aufgeführten Basisdaten eine Überprüfung der Reliabilität und Validität der Gutachten, Zeugnisse, wissenschaftlichen, fachlichen oder sonstigen Veröffentlichungen nicht möglich ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.07.2026 - 6 W 38/26, Anlage K 12, Seite 13;… BeckOK.HWG/Reese, 16. Edition, Stand 01.05.2026, § 6 Rn. 104).
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