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Rechtsprechung
   OLG Jena, 31.01.2002 - 6 W 43/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,35783
OLG Jena, 31.01.2002 - 6 W 43/02 (https://dejure.org/2002,35783)
OLG Jena, Entscheidung vom 31.01.2002 - 6 W 43/02 (https://dejure.org/2002,35783)
OLG Jena, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 6 W 43/02 (https://dejure.org/2002,35783)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 17.03.1999 - 6 W 203/99
    Auszug aus OLG Jena, 31.01.2002 - 6 W 43/02
    Auch wenn die Anordnung, den säumigen Zeugen zur Kostentragung und zur Zahlung des Ordnungsgeldes zu verpflichten, zwingend ist und nicht im Ermessen des Gerichts steht, zeigt § 381 Abs. 1 ZPO, dass das Gericht die nachträglich vom Zeugen vorgebrachten Umstände, welche das Verhalten des Zeugen als vertretbar oder weniger schwerwiegend erscheinen lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 17.03.1999, Az. 6 W 203/99), nicht ignorieren darf.
  • BFH, 07.03.2007 - X B 76/06

    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen nicht hinreichend entschuldigten …

    So kann das Verfahren etwa nach ständiger Rechtsprechung in analoger Anwendung des § 153 StPO und des § 47 OWiG eingestellt werden, wenn das Verschulden des Zeugen gering ist (…BFH-Beschluss vom 4. August 1993 II B 25/93, BFH/NV 1994, 640; Beschlüsse des OLG Hamm vom 22. September 1981 24 W 7/81, juris; des OLG Nürnberg vom 15. Juli 1998 1 W 2128/98, NJW-RR 1999, 788, und des Thüringer OLG vom 31. Januar 2002 6 W 43/02, juris;… ebenso Zöller/ Greger, a.a.O., § 380 Rz 3).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2014 - 21 Ta 102/14

    Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen Erscheinens - Ausbleiben im Termin - …

    Rn. 31 Insoweit schließt sich die Kammer der sowohl in der zweitinstanzgerichtlichen Rechtsprechung als auch in der Literatur teilweise vertretenen Auffassung an, dass die Kosten der Beschwerde nicht Teil der Kosten des Ausgangsverfahrens sind ( LAG Berlin-Brandenburg vom 02.07.2010 - 12 Ta 1169/10 -, juris; Hessisches LAG vom 18.06.2009 - 4 Ta 253/09 - juris; vom 15.02.2008 - 4 Ta 39/08 -, juris; OLG Köln vom 15.11.2006 - 22 W 65/06 -, OLGR Köln 2007, 358; OLG Dresden vom 29.04.2002 - 11 W 583/02 -, juris; Thüringer OLG vom 31.01.2002 - 6 W 43/02 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg vom 21.05.2012 - L 10 AS 423/12 B -, juris; LSG Sachsen-Anhalt vom 02.09.2013 - L 2 AS 816/13 B -, juris;… Stein/Jonas-Leiphold, § 141 Rn. 58;… MüKo-ZPO-Wagner, § 141 Rn. 29).
  • OLG Brandenburg, 29.07.2008 - 9 WF 115/08

    Ordnungsgeld: Unentschuldigtes Fernbleiben im Termin der Partei eines …

    3 Zwar steht die Anordnung der Verhängung eines Ordnungsgelds bei unentschuldigter Terminsversäumung nicht im Ermessen des Gerichts, jedoch sind gemäß § 381 Abs. 1 ZPO nachträglich von der säumigen Partei vorgebrachte Umstände, die das Verhalten als entschuldigt oder weniger schwerwiegend erscheinen lassen, auch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens zu beachten (…Baumbach/Hartmann, ZPO, 66. Auflage, § 381, Rz. 9;… Zöller/Greger, ZPO, 25. Auflage, § 382, Rz. 5; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 31.01.2002 zum Az 6 W 43/02; zitiert nach juris).
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