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Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 08.06.2016 | OLG Rostock, 23.11.2016

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 51/16   

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https://dejure.org/2017,18785
OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2017,18785)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.2017 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2017,18785)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2017,18785)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über die Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 ; ZPO § 42
    Streitwert des Beschwerdeverfahrens betreffend die Ablehnung eines Richters wegen des Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert des Beschwerdeverfahrens über eine Richterablehnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über die Begründetheit eines Ablehnungsgesuchs

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 51/16
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, wonach der Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über die Begründetheit der Ablehnung eines Richters grundsätzlich mit dem vollen Wert des Streitgegenstandes in der Hauptsache übereinstimmt (BGH NJW-RR 2007, 776 [BGH 21.12.2006 - IX ZB 60/06] ; OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.1.2006, 4 W 33/05 - juris).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 51/16
    Soweit dort BGH-Rechtsprechung zitiert wird, betrifft diese nicht die Ablehnung von Richtern, sondern von Sachverständigen (vgl. BGH, Beschl. v. 15.12.2003 - II ZB 32/03).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2006 - 4 W 33/05

    Streitwert im Beschwerdeverfahren der Richterablehnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 51/16
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, wonach der Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über die Begründetheit der Ablehnung eines Richters grundsätzlich mit dem vollen Wert des Streitgegenstandes in der Hauptsache übereinstimmt (BGH NJW-RR 2007, 776 [BGH 21.12.2006 - IX ZB 60/06] ; OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.1.2006, 4 W 33/05 - juris).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2011 - 19 W 24/11

    Beschwerdewert im Ablehnungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 6 W 51/16
    Der von der Beklagten vorgelegten Entscheidung des 19. Zivilsenats des OLG Frankfurt vom 27.5.2011 (19 W 24/11) tritt der erkennende Senat nicht bei.
  • KG, 08.12.2025 - 2 W 26/25

    Streitwertbemessung: Ablehnungsverfahren gegen einen Richter

    Nach mittlerweile ganz herrschender Auffassung bestimmt sich der Gegenstandswert in Verfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit von Richtern, jedenfalls sofern die ablehnende Partei nicht nur an einem Teil des Rechtsstreits beteiligt ist, nach dem vollen Wert der Hauptsache (BGH…, Beschluss vom 19. November 2020 - V ZB 59/20, juris Rn. 16;… Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, juris Rn. 13; KG…, Beschluss vom 3. April 2023 - 10 W 112/22 , juris Rn. 3 ; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 W 3/22, juris Rn. 11; OLG Dresden…, Beschluss vom 10. September 2020 - 4 W 578/20, juris Rn. 22; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18. Mai 2017 - 6 W 51/16, AGS 2017, 403;… BeckOK ZPO/Vossler, 58. Ed. 1.9.2025, ZPO § 46 Rn. 11 m. w. N.).

    Dem Umstand, dass im Richterablehnungsverfahren - wie auch in allen anderen zivilprozessualen Nebenverfahren - nur ein Teilaspekt des Rechtsstreits zur Beurteilung steht, wird bereits durch ermäßigte Gebührensätze Rechnung getragen (vgl. Nr. 1812 KV-GKG, Nr. 3500 VV-RVG), weshalb eine zusätzliche Verminderung des Gegenstandswerts nicht angemessen erscheint (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18. Mai 2017 - 6 W 51/16, AGS 2017, 403).

  • OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 1 W 3/22

    Ansprüche aus einem Jagdpachtvertrag; Größe einer bejagbaren Fläche; Sofortige …

    Nach der einhelligen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur entspricht der Wert des Beschwerdegegenstandes im Richterablehnungsverfahren, sofern sich die Ablehnung nicht allein auf einen bestimmten Teil des Klageanspruchs bezieht, dem Wert des Streitgegenstandes in der Hauptsache (BGH Beschluss vom 17. Januar 1968, NJW 1968, 796; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, MDR 2007, 669; Senat, NJW-RR 1999, 1291, 1292; OLG Bremen, Beschluss vom 20. April 2015 - 5 UF 96/14; OLG Bremen, Beschluss vom 3. Juni 2011 - 4 WF 156/10, MDR 2011, 1134; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 6 W 51/16, JurBüro 2017, 364; OLG Frankfurt Beschluss vom 15. Juni 2016 - 4 W 22/16, NJW-RR 2017, 191; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 32 W 9/15 - juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juni 2019 - 4 W 136/19; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juni 2008 - I-11 W 15/08 -, juris MDR 08, 1060; OLG Naumburg, Beschluss vom 9. Juli 2021 - 8 WF 201/12, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 3. Juni 2019 - 5 W 19/19, MDR 2019, 1213; OLG Rostock, Beschluss vom 13. August 2018 - 3 W 160/16, FamRZ 2019, 313;… Schneider Kurpat, Streitwertkommetar, 15. Auflage, 2022, Rn 2.43;… Zöller, ZPO, 34. Auflage 2022, § 3, Rn. 16.6; Baumbach/Lauterbach, 69.Auflage, 2011, § 3 Anhang Rn.3).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 6 W 51/16   

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https://dejure.org/2016,25198
OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2016,25198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.06.2016 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2016,25198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2016,25198)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 6 W 51/16
    Anders liegt es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, NJW 2006, 2492 [BGH 06.04.2006 - V ZB 194/05] m.w.N.; Hans. OLG Bremen, Beschl. v. 20.4.2015 - 5 UF 96/14, juris).
  • OLG Bremen, 20.04.2015 - 5 UF 96/14

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer beantragten …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 6 W 51/16
    Anders liegt es nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, NJW 2006, 2492 [BGH 06.04.2006 - V ZB 194/05] m.w.N.; Hans. OLG Bremen, Beschl. v. 20.4.2015 - 5 UF 96/14, juris).
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   OLG Rostock, 23.11.2016 - 6 W 51/16   

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https://dejure.org/2016,52235
OLG Rostock, 23.11.2016 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2016,52235)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.11.2016 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2016,52235)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. November 2016 - 6 W 51/16 (https://dejure.org/2016,52235)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 12.01.2017 - III ZA 37/16

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH (BGH)

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung - Einlegung einer Rechtsbeschwerde ("Nichtzulassungsbeschwerde") gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 23. November 2016 (6 W 51/16), mit dem die Beschwerde des Antragstellers gegen die ihm Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage versagende Entscheidung des Landgerichts Schwerin vom 26. September 2016 (4 O 159/16) zurückgewiesen worden ist - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
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