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Rechtsprechung
   OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11962
OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14 (https://dejure.org/2015,11962)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.02.2015 - 6 W 516/14 (https://dejure.org/2015,11962)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - 6 W 516/14 (https://dejure.org/2015,11962)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • erbrechtsiegen.de

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments - Tod des erstversterbenden Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 412
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 18.12.2003 - 1Z BR 130/02

    Auslegung einer für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" der Eheleute in …

    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14
    Diese Überlegung rechtfertigt es, dem Sinngehalt einer Formulierung näher nachzugehen, die ihrem Wortlaut nach - wie hier - eine gerade und nur für einen extrem seltenen Sonderfall gewollte Regelung nahelegt (OLG Schleswig NJW-RR 2004, 368; BayObLG ZEV 2004, 200/201 und grundlegend: BGHZ 80, 246).

    Der Wortlaut setzt - wie allgemein bei der Auslegung letztwilliger Verfügungen - keine Grenze, weil es nach §§ 133, 2084 BGB stets um die Erforschung des wirklichen Willens des Erblassers geht, der auch in den seltenen Fällen eines klaren und objektiv besehen eindeutigen Wortlauts den Vorrang vor eben diesem Wortlaut hat (BGHZ 80, 246/249; 86, 41/45f.; BayOblG FGPrax 2004, 80/81).

    Versterben die Ehegatten demgegenüber - wie vorliegend - in größerer zeitlicher Abfolge, so gilt eine für den Fall "gemeinsamen" bzw. "gleichzeitigen" Versterbens getroffene Erbeinsetzung nur ausnahmsweise, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein dahin gehender Wille der testierenden Eheleute festgestellt werden kann, der sich zumindest andeutungsweise in dem Testament niedergeschlagen hat (…OLG München a.a.O. sowie FamRZ 2008, 921; NJW-RR 2011, 444; OLG Düsseldorf, FamRZ  2012, 249; OLG Hamm ZEV 2011, 536; BayObLG FGPrax 2004, 80/81; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 1393).

  • BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80

    Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament

    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14
    Diese Überlegung rechtfertigt es, dem Sinngehalt einer Formulierung näher nachzugehen, die ihrem Wortlaut nach - wie hier - eine gerade und nur für einen extrem seltenen Sonderfall gewollte Regelung nahelegt (OLG Schleswig NJW-RR 2004, 368; BayObLG ZEV 2004, 200/201 und grundlegend: BGHZ 80, 246).

    Der Wortlaut setzt - wie allgemein bei der Auslegung letztwilliger Verfügungen - keine Grenze, weil es nach §§ 133, 2084 BGB stets um die Erforschung des wirklichen Willens des Erblassers geht, der auch in den seltenen Fällen eines klaren und objektiv besehen eindeutigen Wortlauts den Vorrang vor eben diesem Wortlaut hat (BGHZ 80, 246/249; 86, 41/45f.; BayOblG FGPrax 2004, 80/81).

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14
    Der Wortlaut setzt - wie allgemein bei der Auslegung letztwilliger Verfügungen - keine Grenze, weil es nach §§ 133, 2084 BGB stets um die Erforschung des wirklichen Willens des Erblassers geht, der auch in den seltenen Fällen eines klaren und objektiv besehen eindeutigen Wortlauts den Vorrang vor eben diesem Wortlaut hat (BGHZ 80, 246/249; 86, 41/45f.; BayOblG FGPrax 2004, 80/81).
  • OLG München, 14.10.2010 - 31 Wx 84/10

    Testamentsauslegung: Verständnis der Formulierung "bei gleichzeitigem …

    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14
    Versterben die Ehegatten demgegenüber - wie vorliegend - in größerer zeitlicher Abfolge, so gilt eine für den Fall "gemeinsamen" bzw. "gleichzeitigen" Versterbens getroffene Erbeinsetzung nur ausnahmsweise, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein dahin gehender Wille der testierenden Eheleute festgestellt werden kann, der sich zumindest andeutungsweise in dem Testament niedergeschlagen hat (…OLG München a.a.O. sowie FamRZ 2008, 921; NJW-RR 2011, 444; OLG Düsseldorf, FamRZ  2012, 249; OLG Hamm ZEV 2011, 536; BayObLG FGPrax 2004, 80/81; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 1393).
  • OLG München, 24.10.2013 - 31 Wx 139/13

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Für den Fall des …

    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14
    In Betracht kommt dies namentlich bei Fallgestaltungen, in denen von einem zusammen, d.h. zeitgleich eingetretenen ("gemeinsamen") Tod nur im weiteren Sinne die Rede sein kann, in denen aber im Hinblick auf den Sinn einer derartigen Regelung praktisch kein Unterschied zu einem im engeren Sinne gleichzeitigen Tod der Ehegatten besteht (OLG München, Beschluss v. 24.10.2013, Az.: 31 Wx 139/13, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OLG München, 16.07.2007 - 31 Wx 35/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zum "gleichzeitigen Ableben" - …

    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14
    Versterben die Ehegatten demgegenüber - wie vorliegend - in größerer zeitlicher Abfolge, so gilt eine für den Fall "gemeinsamen" bzw. "gleichzeitigen" Versterbens getroffene Erbeinsetzung nur ausnahmsweise, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein dahin gehender Wille der testierenden Eheleute festgestellt werden kann, der sich zumindest andeutungsweise in dem Testament niedergeschlagen hat (OLG München a.a.O. sowie FamRZ 2008, 921; NJW-RR 2011, 444; OLG Düsseldorf, FamRZ  2012, 249; OLG Hamm ZEV 2011, 536; BayObLG FGPrax 2004, 80/81; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 1393).
  • OLG Frankfurt, 03.03.1998 - 20 W 143/95

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung für den Fall des gleichzeitigen …

    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14
    Versterben die Ehegatten demgegenüber - wie vorliegend - in größerer zeitlicher Abfolge, so gilt eine für den Fall "gemeinsamen" bzw. "gleichzeitigen" Versterbens getroffene Erbeinsetzung nur ausnahmsweise, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein dahin gehender Wille der testierenden Eheleute festgestellt werden kann, der sich zumindest andeutungsweise in dem Testament niedergeschlagen hat (…OLG München a.a.O. sowie FamRZ 2008, 921; NJW-RR 2011, 444; OLG Düsseldorf, FamRZ  2012, 249; OLG Hamm ZEV 2011, 536; BayObLG FGPrax 2004, 80/81; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 1393).
  • OLG Schleswig, 02.11.2003 - 3 Wx 47/02

    Gemeinschaftliches Testament für den Fall des "gemeinsamen Todes"

    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14
    Diese Überlegung rechtfertigt es, dem Sinngehalt einer Formulierung näher nachzugehen, die ihrem Wortlaut nach - wie hier - eine gerade und nur für einen extrem seltenen Sonderfall gewollte Regelung nahelegt (OLG Schleswig NJW-RR 2004, 368; BayObLG ZEV 2004, 200/201 und grundlegend: BGHZ 80, 246).
  • OLG Stuttgart, 29.12.1993 - 8 W 583/92

    Zum Begriff des "gleichzeitigen Versterbens"

    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14
    Ausgehend von der Überlegung, dass Ehegatten bei der Abfassung ihres Testaments eher nicht in dem engen Wort- und Rechtssinn denken, sondern die Formulierung auch für ähnliche Fallgestaltungen gebraucht wissen wollen, umfassen Klauseln wie "zeitgleicher" oder "gleichzeitiger" Tod in einem Ehegattentestament nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (…OLG München a.a.O.; BayObLG, NJW-RR 1997, 329f.; OLG Stuttgart, FamRZ 1994, 852; OLG Koblenz, Beschluss v. 22.9.2011, Az.: 10 U 410/11, zitiert nach juris) i.d.R. auch solche Fälle, in denen die Ehegatten innerhalb eines kürzeren Zeitraums nacheinander versterben und der Längerlebende zur neuerlichen Testamentserrichtung nicht mehr in der Lage ist.
  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 42/96

    Auslegung der Formulierung "gleichzeitiger Tod" in einem gemeinschaftlichen …

    Auszug aus OLG Jena, 23.02.2015 - 6 W 516/14
    Ausgehend von der Überlegung, dass Ehegatten bei der Abfassung ihres Testaments eher nicht in dem engen Wort- und Rechtssinn denken, sondern die Formulierung auch für ähnliche Fallgestaltungen gebraucht wissen wollen, umfassen Klauseln wie "zeitgleicher" oder "gleichzeitiger" Tod in einem Ehegattentestament nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (…OLG München a.a.O.; BayObLG, NJW-RR 1997, 329f.; OLG Stuttgart, FamRZ 1994, 852; OLG Koblenz, Beschluss v. 22.9.2011, Az.: 10 U 410/11, zitiert nach juris) i.d.R. auch solche Fälle, in denen die Ehegatten innerhalb eines kürzeren Zeitraums nacheinander versterben und der Längerlebende zur neuerlichen Testamentserrichtung nicht mehr in der Lage ist.
  • OLG Hamm, 01.07.2011 - 15 W 327/10

    Begriff des gleichzeitigen Versterbens

  • BayObLG, 27.10.1986 - BReg. 1 Z 23/86

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

  • OLG Koblenz, 22.09.2011 - 10 U 410/11

    Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Erbeinsetzung für den Fall …

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2011 - 3 Wx 193/11

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich des "gemeinsamen Versterbens oder …

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - 3 Wx 193/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich des Versterbens "zu …

    Rn. 47 Das gemeinschaftliche Testament erweist sich insoweit als nicht eindeutig und daher auslegungsbedürftig (§ 2084 BGB), als nicht klar ist, ob die Ehegatten allein eine Erbeinsetzung bei ihrem zeitgleichen Ableben (durch Unfall) treffen wollten - ein solch enges Begriffsverständnis zugrunde gelegt, wird indes nur ein sehr seltenes Ereignis beschreiben, das praktisch kaum je vorkommt (OLG Thüringen, ErbR 2015, 249) - oder sie damit auch den Fall geregelt haben, dass sie in geringem zeitlichen Abstand von jedenfalls wenigen Tagen nacheinander versterben.
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Wx 193/20

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Begriff eines …

    Gemeint sein kann daher auch der "gemeinsame" Zustand nach dem Versterben beider Ehegatten (OLG Brandenburg FamRZ 2019, 1366; ebenso BayObLG NJW-RR 1997, 327; FamRZ 1988, 879; aA OLG Jena FamRZ 2016, 412).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2018 - 21 W 38/18

    Testamentsauslegung "für den Fall eines gleichzeitigen Ablebens"

    Die obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Düsseldorf v. 01.07.2015, Az. I - 3 Wx 193/14, BeckRS 2015, 14452; OLG Jena v. 23.02.2015, Az. 6 W 516/14, BeckRS 2015, 09957; OLG München v. 24.10.2013, Az. 31 Wx 139/13, juris), der sich der Senat anschließt, legt die Formulierung "bei gleichzeitigem Ableben" oder "bei gleichzeitigem Versterben" dahingehend aus, dass hiervon auch diejenigen Fälle erfasst werden sollen, in welchen die Ehegatten innerhalb eines kurzen Zeitraums nacheinander versterben und der Überlebende in dieser Zeitspanne daran gehindert ist, ein neues Testament zu errichten.
  • OLG Brandenburg, 31.01.2019 - 3 W 37/18

    Auslegung eines Testaments

    Nach Auffassung des OLG Jena (Beschluss vom 23.02.2015, FamRZ 2016, 412) soll dies auch für die für den Fall des gemeinsamen Todes erfolgte Erbeinsetzung gelten.
  • KG, 15.01.2020 - 6 W 45/19

    Auslegung der Formulierung "gemeinsamer Tod" in Ehegattentestament

    Dementsprechend kann die Formulierung auch in dem Sinne zu verstehen sein, dass damit der Zeitpunkt gemeint sein soll, in dem beide Eheleute "gemeinsam" tot sind, also im Sinne "wenn wir beide tot sind", und dass für diesen Fall die Einsetzung des Alleinerben als Schlusserben des Letztversterbenden erfolgen sollte (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 31.01.2019 - 3 W 37/18 -, Rn. 23, FamRZ 2019, 1366; KG, Beschluss vom 14.01.1997 - 1 W 8000/95 -, ZEV 1997, 247; BayObLG, Beschluss vom 25.01.2000 -1Z BR 181/99 -, FamRZ 2000, 1186, 1187 m.w.N. seiner Rspr.;… Palandt-Weidlich, BGB, 79. Auflage, § 2269 Rn. 9a;… Burandt/Rojahn-Braun, Erbrecht, 3. Auflage, § 2269 Rn. 29; anders OLG Thüringen, Beschluss vom 23.02.2015 - 6 W 516/14 -, FamRZ 2016, 412 mit Anm. Gottwald).
  • OLG Schleswig, 01.02.2023 - 3 Wx 29/22

    Auslegung einer Gleichzeitigkeits- bzw. Katastrophenklausel in einem …

    Die Rechtsprechung hat das in den Obersatz gekleidet, dass Gleichzeitigkeit auch dann noch vorliegt, wenn der überlebende Ehegatte keine Möglichkeit mehr hat, eine neue Verfügung von Todes wegen zu errichten (Senat v. 16.12.2020 - 3 Wx 43/20 - n.v.; OLG Frankfurt v. 23.10.2018 - 21 W 38/18, DNotZ 2019, 368ff, bei juris Tz. 15f m.w.N.; OLG München v. 24.10.2013 - 31 Wx 139/13, FamRZ 2014, 1064ff, bei juris Tz. 12; OLG Jena vom 23.02.2015 - 6 W 516/14, FamRZ 2016, 412 = BeckRS 2015, 09957; BayObLG v. 13.04.1995 - 1Z BR 32/95, FamRZ 2995, 1446; OLG Stuttgart v. 29.12.1993 - 8 W 583/92, NJW-RR 1994, 592f; OLG Stuttgart v. 10.03.1982 - 8 W 224/81, FamRZ 1982, 1136f; OLG Düsseldorf v. 01.07.2015 - 3 Wx 193/14, FamZR 2016, 408 = BeckRS 2015, 14452, bei juris Tz. 38; KG v. 29.11.2005 - 1 W 17/05, FamRZ 2006, 511).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2025 - 3 W 16/25

    Einziehung eines Erbschein wegen materieller Unrichtigkeit durch Ausweisung drt …

    Nach Auffassung des OLG Jena (Beschluss vom 23.02.2015, FamRZ 2016, 412) soll dies auch für die für den Fall des gemeinsamen Todes erfolgte Erbeinsetzung gelten.
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 3 Wx 91/16

    Antrag einer Nacherbin auf Ausstellung eines Erbscheins aufgrund eines Testaments …

    (vgl. Senat FamRZ 2016, 408; OLG Thüringen ErbR 2015, 249; OLG Hamm, ZEV 2011, 427; OLGR Frankfurt 1998, 164).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2026 - 20 W 261/24

    Auslegung Ehegattentestament

    Somit stellt sich zunächst nicht die vielfach in der obergerichtlichen Rechtsprechung diskutierte Frage, ob die bloße Wortwahl "gemeinsam" schon nach dem Wortsinn bzw. bei nächstliegender Auslegung den Fall eines "gleichzeitigen" Versterbens meint (so etwa Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 23.02.2015, Az. 6 W 516/14, Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28.04.1987, Az. 11 W 152/86 - dort: "Für den Fall unseres gemeinsamen Ablebens …" -, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27.10.1986, Az. BReg 1 Z 23/86, jeweils zitiert nach beck-online) oder aber bereits nach allgemeinem Sprachverständnis auch ein zeitlich, etwa auch über mehrere Jahre versetztes Versterben der Ehegatten umfasst (so etwa Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.04.2021, Az. 3 Wx 193/20, Kammergericht, Beschluss vom 15.01.2020, Az. 6 W 45/19, Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 31.01.2019, Az. 3 W 37/18, jeweils zitiert nach beck-online).
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