Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 11.07.2017 - 6 W 56/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 3 ZPO, § 6 ZPO, § 48 Abs 1 S 1 GKG
Streitwert einer Auflassungsklage: Verweigerung der Auflassung wegen einer verhältnismäßig geringfügigen Restforderung - ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streitwert einer Auflassungsklage?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 09.05.2017 - 2 O 158/15
- OLG Zweibrücken, 11.07.2017 - 6 W 56/17
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.12.2001 - VII ZR 420/00
Bemessung des Streitwerts bei Klage auf Zustimmung zum Vollzug einer Auflassung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.07.2017 - 6 W 56/17
Für diesen Fall wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Streitwert ohnehin nicht nach § 6 ZPO zu bestimmen, sondern gemäß § 3 ZPO unter Berücksichtigung des Wertes der streitigen (Gegen-)Forderung zu schätzen (vgl. BGH vom 06.12.2001 - VII ZR 420/00 -, in NJW 2002, 684). - OLG Köln, 20.09.2004 - 19 U 214/02
Streitwert einer Auflassungsklage
Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.07.2017 - 6 W 56/17
Rn. 8 Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass sich der Gegenstandswert bei Klagen auf Erteilung der Auflassung auch dann nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 6 ZPO bestimmt, wenn die Auflassung allein wegen eines verhältnismäßig geringfügigen Gegenanspruchs verweigert wird (…vgl. Wöstmann in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 3, Rdnr. 35 mwN;… Herget in Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 3, Rdnr. 16 "Auflassung" mwN; OLG Köln vom 20.09.2004 - 19 U 214/02 - in MDR 2005, 298; OLG München vom 10.03.1997 - 28 W 2542/96 - in NJW-RR 1998, 142). - OLG Stuttgart, 23.09.2009 - 8 W 392/09
Gebührenstreitwert einer Auflassungsklage
Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.07.2017 - 6 W 56/17
Rn. 9 Für vorzugswürdig erachtet der Senat allerdings die Auffassung, wonach zumindest in den Fällen, in welchen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen ist (so OLG Nürnberg vom 08.12.2010 - 2 W 2145/10 -, in NJW-RR 2011, 1007; OLG Hamm vom 30.01.2013 - 12 W 37/12, I-12 - in BauR 2013, 995; OLG Stuttgart vom 23.09.2009 - 8 W 392/09 -, in MDR 2009, 1353).
- OLG Nürnberg, 08.12.2010 - 2 W 2145/10
Gebührenstreitwert für eine Auflassungsklage
Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.07.2017 - 6 W 56/17
Rn. 9 Für vorzugswürdig erachtet der Senat allerdings die Auffassung, wonach zumindest in den Fällen, in welchen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen ist (so OLG Nürnberg vom 08.12.2010 - 2 W 2145/10 -, in NJW-RR 2011, 1007; OLG Hamm vom 30.01.2013 - 12 W 37/12, I-12 - in BauR 2013, 995; OLG Stuttgart vom 23.09.2009 - 8 W 392/09 -, in MDR 2009, 1353). - OLG Hamm, 30.01.2013 - 12 W 37/12
Streitwert einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks
Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.07.2017 - 6 W 56/17
Rn. 9 Für vorzugswürdig erachtet der Senat allerdings die Auffassung, wonach zumindest in den Fällen, in welchen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen ist (so OLG Nürnberg vom 08.12.2010 - 2 W 2145/10 -, in NJW-RR 2011, 1007; OLG Hamm vom 30.01.2013 - 12 W 37/12, I-12 - in BauR 2013, 995; OLG Stuttgart vom 23.09.2009 - 8 W 392/09 -, in MDR 2009, 1353). - OLG München, 10.03.1997 - 28 W 2542/96
Streitwert der Auflassungsklage
Auszug aus OLG Zweibrücken, 11.07.2017 - 6 W 56/17
Rn. 8 Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass sich der Gegenstandswert bei Klagen auf Erteilung der Auflassung auch dann nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 6 ZPO bestimmt, wenn die Auflassung allein wegen eines verhältnismäßig geringfügigen Gegenanspruchs verweigert wird (…vgl. Wöstmann in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 3, Rdnr. 35 mwN;… Herget in Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 3, Rdnr. 16 "Auflassung" mwN; OLG Köln vom 20.09.2004 - 19 U 214/02 - in MDR 2005, 298; OLG München vom 10.03.1997 - 28 W 2542/96 - in NJW-RR 1998, 142).
- OLG Koblenz, 17.02.2025 - 3 W 53/25
Streitwert für Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung
Für die Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung ist in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis geringe Restforderung streitig ist nicht gemäß § 6 ZPO auf den Wert der Wohnung oder deren Kaufpreis abzustellen, sondern gemäß § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung (ebenso OLG Celle…, Beschluss vom 20. April 2023 - 5 W 15/23, juris, Rn. 6; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 6 W 56/17 , juris, Rn. 9 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 8 W 38/21, juris, Rn. 4; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 3 W 5/19, ZMR 2019, 465, Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30. Mai 2014 - I-22 U 139/13, BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm;… Beschluss vom 30. Januar 2013 - 12 W 37/12, juris, Rn. 4;… andere Auffassung Münchener Kommentar/Wöstmann, ZPO, 7. Auflage 2025, § 3, Rn. 37 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 20. September 2004 - 19 U 214/02, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 2. September 2004 - 22 W 49/04, juris; OLG München vom 10. März 1997 - 28 W 2542/96, in NJW-RR 1998, 142;… vgl. zum Meinungsstand insgesamt Zöller-Herget, ZPO, 35. Auflage, § 3, Rn. 16.22 "Auflassung").Rn. 11 b) Nach anderer Auffassung ist zumindest in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen (OLG Celle…, Beschluss vom 20.04.2023, 5 W 15/23, juris, Rn. 6; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.07.2017, 6 W 56/17 , juris, Rn. 9 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17.01.2022, 8 W 38/21, juris, Rn. 4;… OLG Stuttgart ZMR 2019, 465, Rn. 4;… OLG Düsseldorf BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm;… Beschluss vom 30.01.2013, 12 W 37/12, juris, Rn. 4).
- OLG Stuttgart, 25.01.2019 - 3 W 5/19
Gebührenstreitwert bei einer Auflassungsklage
Rn. 4 Der Senat schließt sich der auch in der Rechtsprechung verschiedener weiterer Oberlandesgerichte im Vordringen befindlichen Auffassung an, dass für den Gebührenstreitwert der Auflassungsklage jedenfalls dann, wenn der überwiegende Teil der Gegenforderung bereits gezahlt, der Besitz eingeräumt und der Auflassungsanspruch durch eine Vormerkung gesichert ist und die Auflassung einzig noch wegen des offenen Restes der Gegenforderung verweigert wird, nicht der volle Verkehrswert des Grundstücks bzw. der Eigentumswohnung analog § 6 Abs. 1 ZPO maßgebend ist, sondern sich der Gebührenstreitwert nach § 3 ZPO unter Berücksichtigung der streitigen Forderung bemisst (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.01.2004 - 12 W 14/04 - OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.09.2009 - 8 W 392/09 - OLG München, Beschl. v. 13.11.2007 - 13 U 3419/07 - OLG Nürnberg, Beschl. v. 08.12.2010 - 2 W 2145/10 - OLG Hamm, Beschl. v. 30.01.2013 - 12 W 37/12 - OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.07.2017 - 6 W 56/17 - alle vorstehenden Entscheidungen veröffentlicht bei juris). - OLG Celle, 20.04.2023 - 5 W 15/23
Streitwert; Verweigerung Auflassung; geringfügige Gegenforderung; …
Vorzugswürdig ist allerdings die Auffassung, wonach zumindest in den Fällen, in welchen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juli 2017, Az: 6 W 56/17, Rn. 9; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17. Januar 2022, Az: 8 W 38/21, Rn. 4;… OLG Stuttgart ZMR 2019, 465, Rn. 4;… OLG Düsseldorf BauR 2015, 869, Rn. 12;… OLG Hamm BauR 2013, 995, Rn. 4, jeweils zit. nach juris).
- OLG Brandenburg, 26.01.2021 - 11 W 2/21 Auch die derzeit ganz h.M. in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung, der auch der Senat zuneigt, teilt die Einschätzung des BGH und nimmt hierauf Bezug (vgl. OLG Stuttgart, ZMR 2019, 465; BeckRS 2009, 27265; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.07.2017 - 6 W 56/17, juris; OLG Hamm, BauR 2013, 995; OLG Nürnberg, NJW-RR 2011, 1007;… OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.07.2005 - 1 W 33/05, Rn. 5, juris; Kammergericht, Beschl. v. 23.08.2002, 12 W 202/02;… Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 3 Rn. "Auflassung";… BeckOK ZPO/Wendtland, 39. Ed. 1.12.2020, ZPO § 3 Rn. 15 "Auflassung";… Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 3 Rn. 16 "Auflassung").
- OLG Köln, 30.11.2017 - 6 W 123/17 Im Übrigen ist dem Senat aus den Verfahren 6 W 21/17 und 6 W 56/17 bekannt, dass der Antragsgegener zu 2 bereits in der Vergangenheit (damals handelnd unter der Etablissementbezeichnung "bibex Holzbau") einen Spielturm der Antragstellerin unlauter nachgeahmt hat.
- OLG Nürnberg, 05.05.2022 - 13 W 1050/22
Streitwertfestsetzung, Klage und Widerklage, Streitwertbemessung, …
Rn. 11 b) Demgegenüber wird in zahlreichen vor allem neueren oberlandesgerichtlichen Entscheidungen für die Streitwertbemessung jedenfalls in Fällen, in denen im Vergleich zum Verkehrswert des Grundstücks nur eine verhältnismäßig geringe Restforderung streitig ist, von welcher die Zustimmung zur Auflassung abhängig gemacht wird, die wirtschaftliche Bedeutung des Begehrens dahingehend berücksichtigt, dass nach § 48 Abs. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO (nur) der Wert der streitigen Gegenforderungen maßgeblich ist (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 30.01.2013 - 12 W 37/12, BauR 2013, 995; OLG München, Endurteil vom 13.11.2007 - 13 U 3419/07, BauR 2008, 1011; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2003 - 5 W 2/03, BauR 2003, 1760 = AGS 2004, 28 = IBR 2004, 176 (dort allerdings Feststellungswiderklage); OLG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2005 - 2 W 30/05 = IBR 2005, 458; OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.12.2010 - 2 W 2145/10, MDR 2011, 514 = NJW-RR 2011, 1007, und Beschluss vom 28.01.2021, 2 W 4002/20; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.09.2009 - 8 W 392/09, MDR 2009, 1353 = BeckRS 2009, 27265; KG, Beschluss vom 23.08.2002 - 12 W 202/02, NJW-RR 2003, 787; OLG Schleswig, 09.03.1998, 4 W 8/98, OLGR Schleswig 1998, 156; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.10.1995 - 23W 14/95, NJW-RR 1996, 636; OLG Düsseldorf, 16.03.1993 - 22 W 1/93 OLGR Düsseldorf 1993, 348; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.07.2017 - 6 W 56/17, AGS 2018, 410; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2019 - 3 W 5/19, AGS 2020, 30).
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