Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 6 W 70/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
Erstattung der Kosten des Berufungsbeklagten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Erstattung der Kosten des Berufungsbeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 26.03.2008 - 51 O 63/06
- OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 6 W 70/08
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.11.2006 - I ZB 39/06
Kosten der Schutzschrift II
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 6 W 70/08
Notwendig i.S. des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.11.2006, I ZB 39/06, Rn. 17; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 21.10.2008, 10 W 74/08, Rn. 2 - jeweils zitiert nach juris).Die Frage, ob dem Berufungsgegner in einem solchen Fall ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Erstattung der für die Stellung eines Sachantrages vor Beendigung des Auftrages aufgewendeten Kosten zustehen kann, bleibt davon unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.11.2006, I ZB 39/06 für die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift nach Rücknahme des Verfügungsantrags; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2008, 10 W 74/08 für die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des Beklagten nach Klagerücknahme - jeweils zitiert nach juris) .
Der BGH hat bisher lediglich eine Entscheidung zur Erstattungsfähigkeit von Kosten einer nach Rücknahme des Verfügungsantrages eingereichten Schutzschrift getroffen (Beschluss vom 23.11.2006, I ZB 39/06).
- OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 10 W 74/08
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nach Klagerücknahme beauftragten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 6 W 70/08
Notwendig i.S. des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen (vgl. BGH…, Beschluss vom 23.11.2006, I ZB 39/06, Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2008, 10 W 74/08, Rn. 2 - jeweils zitiert nach juris).Die Frage, ob dem Berufungsgegner in einem solchen Fall ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Erstattung der für die Stellung eines Sachantrages vor Beendigung des Auftrages aufgewendeten Kosten zustehen kann, bleibt davon unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.11.2006, I ZB 39/06 für die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift nach Rücknahme des Verfügungsantrags; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2008, 10 W 74/08 für die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des Beklagten nach Klagerücknahme - jeweils zitiert nach juris) .
Bereits das OLG Düsseldorf hat unter Berücksichtigung dieser Entscheidung die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwalts verneint, weil diese Kosten wegen bereits im Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsanwaltes beauftragter Klagerücknahme objektiv nicht mehr notwendig waren, ohne dass es auf eine verschuldete oder unverschuldete Unkenntnis der beklagten Partei von der Klagerücknahme ankäme (Beschluss vom 21.10.2008, 10 W 74/08).
- BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05
Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 6 W 70/08
Das ist vom Standpunkt einer verständigen und wirtschaftlich vernünftigen Partei aus zu beurteilen (BGH, Beschluss vom 26.1.2006, III ZB 63/05).
- OLG Stuttgart, 27.03.2009 - 8 W 118/09
Kostenentscheidung: Terminsteilnahme des Beklagtenvertreters nach Klagerücknahme; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 6 W 70/08
Andere Oberlandesgerichte machen die Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Gebühren für die Vertretung der Partei und deren Höhe bisher davon abhängig, ob die Partei bzw. deren Prozessbevollmächtigter im Zeitpunkt der Mandatserteilung oder im Zeitpunkt der Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht verschuldet oder unverschuldet keine Kenntnis von der zwischenzeitlich bereits erfolgten Klage- oder Berufungsrücknahme hatten (OLG Hamburg, Beschluss vom 21.1.1998, 8 W 222/97; KG Berlin, Beschluss vom 21.3.2000, 1 W 1750/99; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.1.2003, 8 WF 200/02; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.1.2004, 2 W 292/03; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.3.2009, 8 W 118/09). - OLG Naumburg, 29.01.2003 - 8 WF 200/02
Rechtsanwaltsvergütung: Prozessgebühr des Beklagtenvertreters bei Klagerücknahme
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 6 W 70/08
Andere Oberlandesgerichte machen die Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Gebühren für die Vertretung der Partei und deren Höhe bisher davon abhängig, ob die Partei bzw. deren Prozessbevollmächtigter im Zeitpunkt der Mandatserteilung oder im Zeitpunkt der Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht verschuldet oder unverschuldet keine Kenntnis von der zwischenzeitlich bereits erfolgten Klage- oder Berufungsrücknahme hatten (OLG Hamburg, Beschluss vom 21.1.1998, 8 W 222/97; KG Berlin, Beschluss vom 21.3.2000, 1 W 1750/99; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.1.2003, 8 WF 200/02; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.1.2004, 2 W 292/03; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.3.2009, 8 W 118/09). - OLG Saarbrücken, 20.01.2004 - 2 W 292/03
Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit der Prozessgebühr für den Beklagtenanwalt …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 6 W 70/08
Andere Oberlandesgerichte machen die Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Gebühren für die Vertretung der Partei und deren Höhe bisher davon abhängig, ob die Partei bzw. deren Prozessbevollmächtigter im Zeitpunkt der Mandatserteilung oder im Zeitpunkt der Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht verschuldet oder unverschuldet keine Kenntnis von der zwischenzeitlich bereits erfolgten Klage- oder Berufungsrücknahme hatten (OLG Hamburg, Beschluss vom 21.1.1998, 8 W 222/97; KG Berlin, Beschluss vom 21.3.2000, 1 W 1750/99; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.1.2003, 8 WF 200/02; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.1.2004, 2 W 292/03; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.3.2009, 8 W 118/09). - OLG Hamburg, 21.01.1998 - 8 W 222/97
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 6 W 70/08
Andere Oberlandesgerichte machen die Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Gebühren für die Vertretung der Partei und deren Höhe bisher davon abhängig, ob die Partei bzw. deren Prozessbevollmächtigter im Zeitpunkt der Mandatserteilung oder im Zeitpunkt der Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht verschuldet oder unverschuldet keine Kenntnis von der zwischenzeitlich bereits erfolgten Klage- oder Berufungsrücknahme hatten (OLG Hamburg, Beschluss vom 21.1.1998, 8 W 222/97; KG Berlin, Beschluss vom 21.3.2000, 1 W 1750/99; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.1.2003, 8 WF 200/02; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.1.2004, 2 W 292/03; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.3.2009, 8 W 118/09). - KG, 21.03.2000 - 1 W 1750/99
Rechtsanwaltsvergütung: Halbe Prozessgebühr bei Einreichung der Klageerwiderung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 6 W 70/08
Andere Oberlandesgerichte machen die Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Gebühren für die Vertretung der Partei und deren Höhe bisher davon abhängig, ob die Partei bzw. deren Prozessbevollmächtigter im Zeitpunkt der Mandatserteilung oder im Zeitpunkt der Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht verschuldet oder unverschuldet keine Kenntnis von der zwischenzeitlich bereits erfolgten Klage- oder Berufungsrücknahme hatten (OLG Hamburg, Beschluss vom 21.1.1998, 8 W 222/97; KG Berlin, Beschluss vom 21.3.2000, 1 W 1750/99; OLG Naumburg, Beschluss vom 29.1.2003, 8 WF 200/02; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.1.2004, 2 W 292/03; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.3.2009, 8 W 118/09).
- BGH, 25.02.2016 - III ZB 66/15
Kostenfestsetzung: Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder …
Notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind nur Kosten für solche Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen (…vgl. nur Senatsbeschluss vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117 Rn. 20; BGH…, Beschluss vom 23. November 2006 - I ZB 39/06, NJW-RR 2007, 1575 Rn. 17; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25. August 2009 - 6 W 70/08, juris Rn. 14;… OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 426 Rn. 2;… Hk-ZPO/Gierl, 6. Aufl., § 91 Rn. 13;… Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, 12. Aufl., § 91 Rn. 8).Auf die (unverschuldete) Unkenntnis des Berufungsbeklagten von der Rücknahme des Rechtsmittels komme es nicht an (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25. August 2009 - 6 W 70/08, juris Rn. 15; s. auch BGH…, Beschluss vom 23. November 2006 - I ZB 39/06, NJW-RR 2007, 1575 Rn. 17 [keine Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung];… OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 426 Rn. 4 [keine Erstattung von Anwaltskosten bei Klageerwiderung nach Klagerücknahme];… Hk-ZPO/Gierl, 6. Aufl., § 91 Rn. 13;… Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, 12. Aufl., § 91 Rn. 8;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 91 Rn. 48).
Vor diesem Hintergrund wäre es wenig sinnvoll, das Verfahren durch eine übermäßige Differenzierung der Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit und insbesondere durch die - unter Umständen aufwändige - Prüfung subjektiver Kriterien ("unverschuldete Unkenntnis" der Partei und des Prozessbevollmächtigten) zu belasten (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. November 2006 aaO mwN; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25. August 2009 aaO Rn. 15).
- BGH, 07.02.2018 - XII ZB 112/17
Kostenfestsetzung: Maßstab für die Notwendigkeit von Rechtsverfolgungs- und …
Für ein solches Einreichen ist es aber ausreichend, wenn der Schriftsatz so auf den Weg gebracht wird, dass sein Zugang ausschließlich von der Tätigkeit Dritter, etwa eines Postbeförderungsunternehmens, abhängig ist (…vgl. AnwK-RVG/Onderka/N. Schneider 8. Aufl. VV 3101 Rn. 24;… Hartung/Römermann/Schons RVG 2. Aufl. VV 3101 Rn. 13 f.;… Mayer in Mayer/Kroiß RVG 7. Aufl. RVG Nr. 3101 VV Rn. 12;… aA Gerold/Schmidt/Müller-Rabe RVG 23. Aufl. VV 3101 Rn. 17;… Hartmann Kostengesetze 47. Aufl. VV 3101 Rn. 12;… Riedel/Sußbauer/Ahlmann RVG 10. Aufl. VV 3101 Rn. 10;… Hansens in Hansens/Braun/Schneider Praxis des Vergütungsrechts 2. Aufl. Teil 8 Rn. 164;… Feller in Göttlich/Mümmler RVG 6. Aufl. "Verfahrensgebühr" Anm. 4.5; KG JurBüro 1985, 1030, 1031 zu § 32 BRAGO; anders wohl auch OLG Brandenburg Beschluss vom 25. August 2009 - 6 W 70/08 - juris Rn. 14).Denn die subjektive Unkenntnis des Rechtsmittelgegners sei nicht geeignet, die Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine objektiv nicht erforderliche Handlung zu begründen (…BGHZ 209, 120 = FamRZ 2016, 900 Rn. 9 f. mwN; ebenso OLG Brandenburg Beschluss vom 25. August 2009 - 6 W 70/08 - juris Rn. 14 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 426, 427;… BeckOK ZPO/Jaspersen [Stand: 1. Dezember 2017] § 91 Rn. 165.4;… Saenger/Gierl ZPO 7. Aufl. § 91 Rn. 13;… Stein/Jonas/Muthorst ZPO 23. Aufl. § 91 Rn. 48;… vgl. auch BGH Beschluss vom 23. November 2006 - I ZB 39/06 - NJW-RR 2007, 1575 Rn. 17 zur Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung).
- OLG Celle, 11.01.2017 - 2 W 1/17
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungsbeklagten für die Einreichung einer …
Rn. 15 Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lässt sich auch nicht mit den Besonderheiten des Kostenfestsetzungsverfahrens rechtfertigen (so aber BGH, NJW-RR 2007, 1575; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25. August 2009 - 6 W 70/08 -, juris).
- OLG München, 22.10.2010 - 11 W 1560/09
Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei …
Diese Rechtsprechung kann jedoch nicht ohne weiteres auf die Fälle der Klageerwiderung oder der Berufungserwiderung in Unkenntnis der zwischenzeitlich erfolgten Rücknahme der Klage oder der Berufung übertragen werden (so aber OLG Brandenburg Beschluss vom 25.08.2009 - 6 W 70/08 - nur in "Juris" veröffentlicht, für den Fall der Berufungserwiderung und OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 426 = JurBüro 2009, 37 für den Fall der Klageerwiderung). - OLG München, 27.02.2015 - 11 W 302/15
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer nach Berufungsrücknahme eingereichten …
Diese Rechtsprechung kann jedoch nicht ohne weiteres auf die Fälle der Klageerwiderung oder der Berufungserwiderung in Unkenntnis der zwischenzeitlich erfolgten Rücknahme der Klage oder der Berufung übertragen werden (so aber OLG Brandenburg Beschluss vom 25.08.2009 - 6 W 70/08 - nur in "Juris" veröffentlicht, für den Fall der Berufungserwiderung und OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 426 = JurBüro 2009, 37 zur Klageerwiderung). - OLG Frankfurt, 06.10.2014 - 5 WF 235/14
Anwaltskosten des Gegners als notwendige Kosten im Sinne von § 91 I ZPO bei …
Rn. 7 Nach einem Teil der Rechtsprechung sollen notwendig in diesem Sinne nur Kosten für solche Maßnahmen sein, die im Zeitpunkt der Vornahme einer Handlung zur Rechtsverteidigung aus Sicht einer verständigen und wirtschaftlich vernünftig denkenden Beteiligten objektiv erforderlich und geeignet waren, woran es auch bei unverschuldeter Unkenntnis des Gegners fehlen soll, wenn das Rechtsmittelverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits beendet war (OLG Brandenburg RVGreport 2010, 194; OLG Düsseldorf NJW-RR 2009, 426). - OLG Brandenburg, 05.01.2026 - 6 W 43/25
Kostenerstattung bei Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder …
Das sind Kosten für solche Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen (vgl. Senat, Beschluss vom 25.08.2009 - 6 W 70/08, juris Rn. 14). - OLG Brandenburg, 15.09.2025 - 6 W 11/25
Papierakte eingescannt: Keine Kostenerstattung!
Notwendig im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind alle Kosten, ohne die die zweckentsprechende Maßnahme nicht getroffen werden konnte (BGH…, Beschluss vom 10.07.2012 - VI ZB 7/12, juris Rn. 9), also Kosten für solche Maßnahmen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme objektiv erforderlich und geeignet zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - III ZB 66/15 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 25.08.2009 - 6 W 70/08 Rn. 14; jew. zit. nach juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".