Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.05.2011 - I-6 W 84/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8677
OLG Köln, 26.05.2011 - I-6 W 84/11 (https://dejure.org/2011,8677)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.05.2011 - I-6 W 84/11 (https://dejure.org/2011,8677)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - I-6 W 84/11 (https://dejure.org/2011,8677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    Frist für Beschwerde und Wiedereinsetzungsantrag des Anschlussinhabers

  • info-it-recht.de

    Frist für Beschwerde eines Anschlussinhabers gegen Anordnungsbeschluss i. S. d. § 101 Abs. 9 UrhG beträgt zwei Wochen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 9 S. 7; FamFG § 63 Abs. 1
    Frist für die Einlegung der Beschwerde des Anschlussinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 101 Abs. 9 UrhG
    Filesharing - Anschlussinhaber kann zwei Wochen nach Bekanntgabe des Auskunftsbeschlusses Beschwerde einlegen

  • retosphere.de (Kurzinformation)

    Sofortige Beschwerde gegen Beschluss gem. § 101 Abs. 9 UrhG nach Abmahnung - Pflichten des verteidigenden Anwalts

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Beschwerdefrist in Beschlüssen über urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    2 Wochen Beschwerdefrist gegen Beschluss über urheberrechtlichen Internet-Auskunftsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2011, Dok. 067
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem …

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2011 - 6 W 84/11
    Soweit die (weiteren) Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG nicht vorgelegen haben, kommt dabei auch die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes zu Lasten des Rechteinhabers in Betracht (OLG Köln, Beschluss vom 05.10.2010 - 6 W 82/10, ).

    Dabei kommt, soweit die (weiteren) Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG nicht vorgelegen haben sollten, auch die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes zu Lasten der Antragstellerin in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 05.10.2010 - 6 W 82/10 unter II. 2 c, GRUR-RR 2010, 88 [89 f.]).

  • BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12

    Die Heiligtümer des Todes

    Rn. 19 bb) Teilweise wird die Ansicht vertreten, wer am erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt gewesen sei, aber von dem Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt werde und daher beschwerdebefugt sei, könne gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG nur fristgemäß Beschwerde einlegen, bis die Frist für den letzten Beteiligten abgelaufen sei (vgl. OLG Köln, ZUM-RD 2011, 558;… Bumiller/Harders, FamFG, 10. Aufl., § 63 Rn. 6;… Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 63 Rn. 45).
  • OLG Celle, 04.10.2011 - 17 W 16/11

    Zulässigkeit der Beschwerde eines sog. "vergessenen Beteiligten" im Verfahren …

    Rn. 12 b) Wer am erstinstanzlichen Verfahren nicht formell beteiligt worden ist, aber von dem Beschluss möglicherweise nach § 59 Abs. 1 FamFG in seinen Rechten beeinträchtigt wird, kann nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nur solange fristgemäß Beschwerde einlegen, bis die Frist für den letzten formell Beteiligten abgelaufen ist (OLG Hamm FGPrax 2011, 84; OLG Köln, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 6 W 84/11 - veröffentlicht bei Juris [Tz. 2];… Keidel/Sternal FamFG 17. Aufl. § 63 Rn. 45;… Bumiller/Harders FamFG 10. Aufl. § 63 Rn. 6;… Johannsen/Henrich/Althammer Familienrecht 5. Aufl. § 63 FamFG Rn. 11; Büte FuR 2011, 361, 363 f.).
  • OLG München, 12.12.2011 - 29 W 1708/11

    Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider: Fristbeginn der Beschwerde des …

    Rn. 11 Der Auffassung des OLG Köln (vgl. z.B. Beschluss vom 26. Mai 2011 - Az. 6 W 84/11, juris, dort Tz. 2), wonach ein im erstinstanzlichen Gestattungsverfahren nicht hinzugezogener materiell Beeinträchtigter Beschwerde nur solange fristgemäß einlegen kann, bis die zweiwöchige Beschwerdefrist für den letzten, im erstinstanzlichen Gestattungsverfahren formell Beteiligten abgelaufen ist, schließt sich der Senat nicht an.
  • OLG Nürnberg, 22.06.2022 - 8 W 1346/22

    Beschwerdefrist und Wiedereinsetzung bei nicht dem Betroffenen bekanntgegebenen …

    Der Betroffene kann sich nicht mehr auf eine unverschuldete Unkenntnis von dem Anordnungsbeschluss berufen, wenn er in angemessener Zeit keine diesbezüglichen Nachforschungen anstellt (vgl. OLG Köln, BeckRS 2011, 16410).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht