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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21981
OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18 (https://dejure.org/2018,21981)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.06.2018 - 6 W 9/18 (https://dejure.org/2018,21981)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juni 2018 - 6 W 9/18 (https://dejure.org/2018,21981)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 890 ZPO
    Unterlassungsvollstreckung: Auslegung des Titels; Darlegungs- und Beweislast; Verschulden bei zeitlich verzögerter Reaktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassungsvollstreckung: Auslegung des Titels; Darlegungs- und Beweislast; Verschulden bei zeitlich verzögerter Reaktion

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 387
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Die abstrakte Kennzeichnung hat dabei die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die als "kerngleiche" Handlungen von dem Verbot erfasst sein sollen (BGH GRUR 2006, 164 [BGH 02.06.2005 - I ZR 252/02] Rnr. 14 - Aktivierungskosten II;… BGH GRUR 2010, 749 [BGH 29.04.2010 - I ZR 202/07] Rnr. 36 - Erinnerungswerbung im Internet).

    Die Entscheidung Aktivierungskosten II (GRUR 2006, 164 [BGH 02.06.2005 - I ZR 252/02] - Rnr. 14) steht der Entscheidung des Senats nicht entgegen.

  • BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14

    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Dem Senat ist es daher unbenommen, zur Auslegung des Tenors außerhalb des Titels liegende Umstände wie das unstreitige Vorbringen der Parteien oder die Antragsschrift heranzuziehen (vgl. hierzu BGH GRUR 2015, 1248 [BGH 05.03.2015 - I ZB 74/14] , Rnr. 20 ff. - Tonerkartuschen).

    Sie ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesichert (BGH GRUR 2015, 1248 [BGH 05.03.2015 - I ZB 74/14] , Rnr. 20 ff. - Tonerkartuschen).

  • BGH, 26.11.2009 - VII ZB 42/08

    Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil eines niederländischen Gerichts …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Insbesondere ist es ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (vgl. BGH, NJW 2010, 2137 [BGH 26.11.2009 - VII ZB 42/08] Rnr. 11).

    Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels allerdings sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (vgl. BGH GRUR 2004, 264 [BGH 23.10.2003 - I ZB 45/02] - Euro-Einführungsrabatt; BGH, NJW 2010, 2137 [BGH 26.11.2009 - VII ZB 42/08] Rnr. 12).

  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels allerdings sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (vgl. BGH GRUR 2004, 264 [BGH 23.10.2003 - I ZB 45/02] - Euro-Einführungsrabatt;… BGH, NJW 2010, 2137 [BGH 26.11.2009 - VII ZB 42/08] Rnr. 12).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Die abstrakte Kennzeichnung hat dabei die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die als "kerngleiche" Handlungen von dem Verbot erfasst sein sollen (…BGH GRUR 2006, 164 [BGH 02.06.2005 - I ZR 252/02] Rnr. 14 - Aktivierungskosten II; BGH GRUR 2010, 749 [BGH 29.04.2010 - I ZR 202/07] Rnr. 36 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Eine unmittelbare Bezugnahme auf die konkrete Verletzungsform liegt nämlich auch dann vor, wenn der Klageantrag die Handlung abstrakt beschreibt, sie aber - anders als bei Antragsfassungen, die die konkrete Verletzungsform nur als Beispiel heranziehen - mit einem "wie"-Zusatz ("wie geschehen ..."; "wenn dies geschieht wie ...") konkretisiert (BGH GRUR 2011, 742 [BGH 07.04.2011 - I ZR 34/09] Rn. 17 - Leistungspakete im Preisvergleich).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11

    Anwaltliches Empfangsbekenntnis: Wegfall der Beweiswirkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Für die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis gilt nach § 174 ZPO, dass die Zustellung dann als bewirkt anzusehen ist, wenn der Rechtsanwalt das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen, und dies auch durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses beurkundet hat (BGH NJW 2012, 2117 [BGH 19.04.2012 - IX ZB 303/11] , Rnr. 6).
  • BGH, 30.01.2014 - I ZR 19/13

    Unlauterer Wettbewerb: Vermittlung von Versicherungen durch …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    a) Das Vollstreckungsgericht hat durch Auslegung des Vollstreckungstitels zu ermitteln, welche Verhaltensweisen dieser erfasst (vgl. BGH, GRUR 2014, 794 [BGH 30.01.2014 - I ZR 19/13] Rnr. 12- Gebundener Versicherungsvermittler, mwN).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Die Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH, GRUR 2013, 1071 [BGH 06.02.2013 - I ZB 79/11] Rnr. 14 - Umsatzangaben;… BGH, GRUR 2014, 605 [BGH 25.02.2014 - X ZB 2/13] Rnr. 18 - Flexitanks II).
  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13

    Zwangsvollstreckung aus einem Auskunftstitel: Auslegung eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18
    Die Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (…BGH, GRUR 2013, 1071 [BGH 06.02.2013 - I ZB 79/11] Rnr. 14 - Umsatzangaben; BGH, GRUR 2014, 605 [BGH 25.02.2014 - X ZB 2/13] Rnr. 18 - Flexitanks II).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87

    Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung …

  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 6 U 167/16

    Irreführung durch Angebot eines Produktschlüssels ohne Recht zur …

  • BGH, 06.12.1999 - II ZR 169/98

    Schadensersatzansprüche wegen verweigerter Eintragung eines gekörten Hengstes in …

  • OLG Frankfurt, 19.10.1998 - 6 W 157/98
  • OLG Frankfurt, 11.07.1994 - 6 W 103/94
  • KG, 09.02.2022 - 5 W 158/21

    Bestpreisverkauf II - Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Verstoß gegen eine …

    Einen Schuldner trifft aber jedenfalls eine sekundäre Darlegungslast dazu, welche internen Maßnahmen er unternommen hat, um einen fortdauernden Störungszustand zu erkennen und zu beenden und die Missachtung des Titels durch relevante Dritte zu verhindern (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.06.2018 - 6 W 9/18 - GRUR-RR 2018, 387, Rdnrn. 30 f. nach juris;… Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl., 2022, § 12 Rdnr. 5.8).

    Jedoch trifft den Schuldner jedenfalls dann eine sekundäre Darlegungslast, wenn es um Umstände geht, die interne Maßnahmen des Schuldners betreffen (…vgl. Köhler/Feddersen, a. a. O., § 12 Rdnr. 5.8; s. auch OLG Frankfurt - 6 W 9/18 - a. a. O., Rdnrn. 30 f. nach juris).

  • KG, 17.05.2021 - 5 W 56/21

    Umfang der vorzunehmenden betriebsinternen Maßnahmen eines Schuldners bei einem …

    (b) Einen Schuldner trifft im Grundsatz - und so auch hier - jedenfalls eine sekundäre Darlegungslast dazu, welche internen Maßnahmen er unternommen hat, um einen fortdauernden Störungszustand zu erkennen und zu beenden und die Missachtung des Titels durch die Mitarbeiter zu verhindern (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 25.06.2018 - 6 W 9/18, GRUR-RR 2018, 387 Rn. 23 f.;… Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 12 Rn. 5.8).

    Jedoch trifft den Schuldner jedenfalls dann eine sekundäre Darlegungslast, wenn es um Umstände geht, die interne Maßnahmen des Schuldners betreffen (…vgl. Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 12 Rn. 5.8; s. auch OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 25.06.2018 - 6 W 9/18, GRUR-RR 2018, 387 Rn. 23 f.).

  • OLG Nürnberg, 17.06.2022 - 3 W 4186/21

    Verstoß gegen Unterlassungstitel bei - nach dem äußeren Bild - Fortführung der …

    Auch wenn grundsätzlich der Vollstreckungsgläubiger die Darlegungs- und Beweislast für Umstände trägt, aus denen sich ein Verstoß ergibt (BGH…, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 808, Rn. 18 m.w.N.), ist anerkannt, dass den Vollstreckungsschuldner, eine sekundäre Darlegungslast treffen kann, wenn dem Vollstreckungsgläubiger die maßgeblichen Umstände nicht zugänglich und dem Vollstreckungsschuldner nähere Angaben zumutbar sind (BGH…, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 808, Rn. 21; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. Juni 2018 - 6 W 9/18, GRUR-RR 2018, 387, Rn. 24).

    Teils wird unter solchen Umständen sogar weitergehend eine Beweiserleichterung hinsichtlich des objektiven Tatbestands und des Verschuldens angenommen (OLG Frankfurt a. M., Beschluss von 25. Juni 2018 - 6 W 9/18, GRUR-RR 2018, 387, Rn. 23).

  • LG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 3 T 6/18

    Zur Vollstreckungsfähigkeit eines Tenors bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Umstände, die außerhalb des Titels liegen, sind bei der Auslegung wegen der Formalisierung des Vollstreckungsverfahrens grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2018, 387 Rn. 13), wobei dies ausnahmsweise in Betracht kommen kann, wenn es sich bei diesem Titel um eine Entscheidung handelt, die durch das Prozessgericht nicht mit einer Begründung versehenen ist, weil in einem solchen Fall zur Auslegung des Tenors keine Entscheidungsgründe herangezogen werden können (OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2018, 387 Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2025 - 6 W 156/25

    Auslegung eines Anerkenntnisurteils bei zwei streitgegenständlichen Marken

    Für die Auslegung des Vollstreckungstitels durch das Beschwerdegericht, das über die sofortige Beschwerde gegen eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den das Prozessgericht des ersten Rechtszugs erlassen bzw. nicht erlassen hat, gelten diese Grundsätze entsprechend (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2018, 387 Rn. 13, 14).
  • LG Itzehoe, 26.01.2021 - 11 T 22/20

    Verstoß Wohnungseigentümer gegen untersagte Lärmbelästigung

    Durch die darin liegende objektive Verletzung der Unterlassungsverpflichtung ist ein Verschulden des Antragsgegners indiziert (vgl. hierzu OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2018 - 4 W 103/18; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25.06.2018 - 6 W 9/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.02.2005 - 6 W 7/05; OLG Köln, Beschluss vom 25.05.2000 - 6 W 21/20).
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