Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - 6 WF 101/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 120 Abs 4 S 2 ZPO, § 124 Nr 2 ZPO
Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung: Hinreichende Erklärung noch im Beschwerdeverfahren - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 120 Abs. 4 ; ZPO § 124 Nr. 2
Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen geänderter Einkünfte bei Fehlen von Nachweisen hinsichtlich der behaupteten Belastungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- blogspot.com (Kurzinformation)
Prozesskostenhilfe nach 3 Jahren widerrufen - Was tun?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen geänderter Einkünfte bei Fehlen von Nachweisen hinsichtlich der behaupteten Belastungen
Verfahrensgang
- AG Ottweiler, 15.03.2010 - 13 F 291/07
- OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - 6 WF 101/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 662
Wird zitiert von ... (9)
- LAG Bremen, 05.08.2024 - 1 Ta 22/24
Beschwerde gegen die Aufhebung von Prozesskostenhilfe
Weist die antragstellende Partei lediglich einzelne wirtschaftliche Belastungen nicht oder nicht ausreichend nach, rechtfertigt dies nicht die Aufhebung der Prozesskostenhilfe; vielmehr sind die Belastungen bei der Entscheidung nach § 120a ZPO unberücksichtigt zu lassen, nicht anders als unbelegte Belastungen im Bewilligungsverfahren (…vgl. im Einzelnen: Musielak/Voit/Fischer, a.a.O. § 124 Rn. 6; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 19.06.2020 - 13 WF 107/20 - Rn. 5; LAG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 06.05.2014 - 17 Ta 601/14 - Rn. 2 sowie OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.10.2010 - 6 WF 101/10 -).Hieraus ergibt sich folgendes: Reicht eine PKH-Partei nach Erlass des Beschlusses über die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eine Erklärung über ihre/seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. die für eine Entscheidung gemäß § 120a Abs. 1 ZPO notwendigen Angaben und Belege, zu deren Nachreichung er aufgefordert wurde, nach, ist der Beschluss über die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe aufzuheben und eine Entscheidung über eine etwaige Änderung der Bewilligung gemäß § 120a ZPO zu treffen (vgl. nur LAG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 06.05.2014 a.a.O. Rn. 3 sowie OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.10.2010 a.a.O.).
- OLG Saarbrücken, 10.03.2015 - 6 WF 28/15
Verfahrenskostenhilfe: Verweigerung der Bewilligung mangels Kostenarmut bei …
Denn dies kann angesichts der feststellbaren Einkünfte der Antragstellerin allenfalls dazu führen, dass das gemäß § 113 Abs. 2 S. 1 FamFG i.V.m. § 115 Abs. 2 ZPO einzusetzende Einkommen unter Außerachtlassung der Belastungen zu bestimmen ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010 - 6 WF 101/10 -, FamRZ 2011, 662). - OLG Hamm, 18.04.2023 - 4 WF 33/23
Verfahrenskostenhilfe; Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen …
Hierüber hat das Familiengericht bislang nicht entschieden, so dass auch der Senat über diese Frage nicht zu befinden hat (OLG Hamm…, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - II - 2 WF 185/20 -, juris Rn. 5; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 6 WF 101/10 -, juris Rn. 5).
- OLG Hamm, 30.10.2020 - 2 WF 185/20
Abhilfeverfahren
Rn. 8 Gleichwohl kann die Aufhebung der Verfahrenskostenhilfebewilligung im Ergebnis keinen Bestand haben, weil der Antragsteller nunmehr im Beschwerdeverfahren - was gem. § 76 Abs. 2 bzw. § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG i. V. m. § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO zulässig ist (vgl. nur OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.10.2010 - 6 WF 101/10 -, FamRZ 2011, 662, Tz. 2, zit. nach juris;… Zöller/Schultzky, 33. Aufl. 2020, § 124 ZPO, Rdnr. 14, jew. mwN.) - unter dem 12.08.2020 die angeforderten Belege zur Akte gereicht hat. - LAG Hamm, 12.07.2016 - 5 Ta 159/16
Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen unklarer Angaben über …
Rn. 17 Ist aber § 124 Abs. 1 Ziff. 2, 2. Alt. ZPO n.F. die spiegelbildliche Vorschrift hierzu und kann der Begriff der ungenügenden Erklärung nur im oben beschriebenen Sinn verstanden werden, so ist im Fall einer Erklärung, die eine Überprüfung der wirtschaftlichen Gegebenheiten der Partei bei Außerachtlassung nicht belegter Belastungen möglich macht, eine Bescheidung ggf. unter erstmaliger Anordnung von Ratenzahlungen, vorzunehmen (zur bisherigen Gesetzeslage Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - 6 WF 101/10 -, juris; so auch zur neuen Gesetzeslage LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. Mai 2014 - 17 Ta 601/14 -, juris). - LAG Hamm, 29.12.2023 - 5 Ta 299/23
Nachprüfungsverfahren keine Aufhebung wenn Belege für Belastungen nur teilweise …
Rn. 15 Ist aber § 124 Abs. 1 Ziff. 2, 2. Alt. ZPO n.F. die spiegelbildliche Vorschrift hierzu und kann der Begriff der ungenügenden Erklärung nur im oben beschriebenen Sinn verstanden werden, so ist im Fall einer Erklärung, die eine Überprüfung der wirtschaftlichen Gegebenheiten der Partei bei Außerachtlassung nicht belegter Belastungen möglich macht, eine Bescheidung ggf. unter erstmaliger Anordnung von Ratenzahlungen, vorzunehmen (LAG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2016, 5 Ta 159/16, juris, zur alten Gesetzeslage Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 28.10.2010, 6 WF 101/10, juris; so auch zur neuen Gesetzeslage LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2014, 17 Ta 601/14,juris). - LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2014 - 17 Ta 601/14
Unvollständige Angaben der Partei im Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren
Soweit die Klägerin ihre Belastungen nicht belegt hat, kann dies in der Weise berücksichtigt werden, dass diese nicht zugunsten der Klägerin in Ansatz gebracht werden (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.10.2010 - 6 WF 101/10 - FamRZ 2011, 662 f.). - LAG Hamm, 09.01.2024 - 5 Ta 325/23
Antragsauslegung; Aufhebung; Prozesskostenhilfe; fehlende Unterlagen
Rn. 19 Ist aber § 124 Abs. 1 Ziff. 2, 2. Alt. ZPO n.F. die spiegelbildliche Vorschrift hierzu und kann der Begriff der ungenügenden Erklärung nur im oben beschriebenen Sinn verstanden werden, so ist im Fall einer Erklärung, die eine Überprüfung der wirtschaftlichen Gegebenheiten der Partei bei Außerachtlassung nicht belegter Belastungen möglich macht, eine Bescheidung ggf. unter erstmaliger Anordnung von Ratenzahlungen, vorzunehmen (LAG Hamm, Beschluss vom 12. Juli 2016, 5 Ta 159/16, juris, zur alten Gesetzeslage Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 28.10.2010, 6 WF 101/10, juris; so auch zur neuen Gesetzeslage LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.05.2014, 17 Ta 601/14,juris, so auch jetzt wieder die erkennende Kammer Beschluss vom 29.12.2023, 5 Ta 299/23, zur Veröffentlichung vorgesehen). - OLG Brandenburg, 21.10.2021 - 10 WF 46/21
Sofortige Beschwerde gegen eine Aufhebung der Bewilligung von …
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