Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.10.2023 - 6 WF 138/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
Vorrang des Deutsch-Iranischen Niederlassungsabkommens vor EuGüVO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorrang des Deutsch-Iranischen Niederlassungsabkommens vor EuGüVO
- rechtsportal.de
Vorrang des Deutsch-Iranischen Niederlassungsabkommens vor EuGüVO
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EuGüVO 2016/1103 Art. 3; EuGüVO 2016/1103 Art. 22; EuGüVO 2016/1103 Art. 26; EuGüVO 2016/1103 Art. 62; EuGüVO 2016/1103 Art. 69; FamFG § ... 76; NiederlAbk-Schlussprot D-Iran Art. 8; ZPO § 114; ZPO § 127; ZPO §§ 567 ff.
Ehe und andere familienrechtliche Lebens- und Risikogemeinschaften --> Güterrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorrang des Deutsch-Iranischen Niederlassungsabkommens vor EuGüVO
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 01.09.2023 - 58 F 1390/23
- OLG Frankfurt, 13.10.2023 - 6 WF 138/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 192/12
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2023 - 6 WF 138/23
Sie soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung selbst in das Nebenverfahren der Verfahrenskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (BVerfG FamRZ 2014, 1977). - BGH, 27.07.2021 - XI ZA 1/21
Prozesskostenhilfe: Darlegung und Glaubhaftmachung der Einkünfte bei für eine …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2023 - 6 WF 138/23
Der Beschwerdeführerin ist zunächst Gelegenheit zu geben, den Erhalt von Zuwendungen - etwa durch Vorlage eidesstattlicher Versicherungen der Dritten über Umfang und Grund der Hilfeleistung - nachzuweisen oder den Verdacht regelmäßiger Zuwendungen Dritter auszuräumen (BGH, Beschluss vom 27.07.2021, VI ZA 1/21 = FamRZ 2021, 1722). - OLG Frankfurt, 18.06.2007 - 2 WF 210/07
Trennungsunterhalt: Erhöhtes Einkommen des Unterhaltsschuldners bei finanzieller …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.10.2023 - 6 WF 138/23
Hinreichend ist die Erfolgsaussicht danach jedenfalls dann, wenn das Gericht nach vorläufiger summarischer Prüfung den Rechtsstandpunkt der Antragstellerseite zumindest für vertretbar und unter Berücksichtigung auch des gegnerischen Vorbringens den Verfahrenserfolg für wahrscheinlich hält, wobei eine überwiegende Wahrscheinlichkeit nicht erforderlich ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.06.2007, 2 WF 210/07 - juris;… Schultzky in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 114 Rn. 23).
- OLG Düsseldorf, 26.09.2024 - 7 UF 93/22
Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Brautgabevereinbarung nach Scheidung; …
Es ergibt sich auch keine Abweichung zu der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des OLG Frankfurt vom 13.10.2023 (Az. 6 WF 138/23), weil auch in der hiesigen Entscheidung die beim Statutenwechsel bereits eingetretenen und abgeschlossenen Wirkungen nach iranischem Recht beurteilt werden. - KG, 13.10.2025 - 16 UF 160/24 Der Begriff wird weit ausgelegt; hiervon sind auch Vereinbarungen über eine Braut- oder Morgengabe erfasst (vgl. OLG Frankfurt/M, Beschluss vom 13. Oktober 2023 - 6 WF 138/23, FamRZ 2024, 268 [Rz. 10] sowie Döbereiner/Frank, Internationales Güterrecht für die Praxis [2. Aufl. 2025], Rn. 27, 82; Heiderhoff, IPRax 2018, 1 [2]).
Rn. 28 Die obergerichtliche Rechtsprechung geht deshalb davon aus, dass der Leistungsanspruch einer Ehefrau aus einem Brautgabeversprechen als kollisionsrechtlich abgeschlossener Tatbestand gilt und zwischen der Vereinbarung des Brautgabeversprechens und den aus der abgeschlossenen Vereinbarung sich ergebenden Rechtsfolgen kollisionsrechtlich nicht zu differenzieren ist (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 13. Oktober 2023 - 6 WF 138/23, FamRZ 2024, 268 [Rz. 9]; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 24. April 2007 - 5 UF 74/05, FamRZ 2007, 1555 [Rz. 30]; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 26. September 2024 - 7 UF 93/22, FamRZ 2025, 262 [Rz. 29]).
- KG, 16.10.2025 - 16 UF 160/24
Rechtliche Wirkungen einer islamischen Morgen- bzw. Brautgabevereinbarung
Der Begriff wird weit ausgelegt; hiervon sind auch Vereinbarungen über eine Braut- oder Morgengabe erfasst (vgl. OLG Frankfurt/M, Beschluss vom 13. Oktober 2023 - 6 WF 138/23, FamRZ 2024, 268 [Rz. 10] sowie Döbereiner/Frank, Internationales Güterrecht für die Praxis [2. Aufl. 2025], Rn. 27, 82; Heiderhoff, IPRax 2018, 1 [2]).Rn. 28 Die obergerichtliche Rechtsprechung geht deshalb davon aus, dass der Leistungsanspruch einer Ehefrau aus einem Brautgabeversprechen als kollisionsrechtlich abgeschlossener Tatbestand gilt und zwischen der Vereinbarung des Brautgabeversprechens und den aus der abgeschlossenen Vereinbarung sich ergebenden Rechtsfolgen kollisionsrechtlich nicht zu differenzieren ist (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 13. Oktober 2023 - 6 WF 138/23, FamRZ 2024, 268 [Rz. 9]; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 24. April 2007 - 5 UF 74/05, FamRZ 2007, 1555 [Rz. 30]; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 26. September 2024 - 7 UF 93/22, FamRZ 2025, 262 [Rz. 29]).
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