Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 6 WF 28/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 121 Abs 2 ZPO, § 1600e BGB
Prozesskostenhilfe: Erforderlichkeit der Vertretung des Kindes durch einen Rechtsanwalt im Vaterschaftsanfechtungsverfahren - Judicialis
ZPO § 121
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
ZPO 121
PKH, Beiordnung; Beiordnung, Vaterschaftsanfechtungsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Notwendigkeit der rechtsanwaltlichen Vertretung des Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren bei gleichzeitiger Vertretung durch einen beigeordneten Ergänzungspfleger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 13.01.2006 - 59 F 1478/05
- OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 6 WF 28/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Schleswig, 23.09.2002 - 13 WF 103/02
Prozesskostenhilfe, Beiordnung, Kindschaftssachen
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 6 WF 28/06
Der Beklagte ist nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten, so dass die Beiordnung eines Rechtsanwaltes auch nicht unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" erforderlich ist (s. auch Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 23.09.2002, Az.: 13 WF 103/02, MDR 2003, 393; OLG Bamberg, Beschluss vom 24.07.1996, 2 WF 9/96, FamRZ 1997, 377, 378;… OLG Dresden aaO). - OLG Bamberg, 24.07.1996 - 2 W 9/96
Anwaltschaftliche Vertretung eines Kindes bei Feststellung seiner …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 6 WF 28/06
Der Beklagte ist nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten, so dass die Beiordnung eines Rechtsanwaltes auch nicht unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" erforderlich ist (s. auch Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 23.09.2002, Az.: 13 WF 103/02, MDR 2003, 393; OLG Bamberg, Beschluss vom 24.07.1996, 2 WF 9/96, FamRZ 1997, 377, 378;… OLG Dresden aaO). - OLG Dresden, 16.10.1998 - 20 W 960/98
Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 6 WF 28/06
Selbst wenn das erstinstanzliche Gericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens beabsichtigt, begründet dies regelmäßig nicht eine besondere tatsächliche Schwierigkeit des Verfahrens (so auch OLG Dresden, Beschluss v. 16.10.98, 20 W 960/98, FamRZ 1999, 600 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 6 WF 274/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 6 WF 28/06
Im vorliegenden Vaterschaftsanfechtungsverfahren sind keine tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten zu erwarten (s. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom. 09.12.99, 6 WF 274/99).
- OLG Frankfurt, 09.10.2006 - 5 WF 175/06
Prozesskostenhilfebewilligung: Beiordnung eines Rechtsanwalts in …
Die unter Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz allerdings nur für besonders einfach gelagerte Fälle im Ergebnis abweichende Entscheidung des 4. Senats für Familiensachen (OLG Frankfurt am Main, 4 WF 44/00, gestützt auf die frühere Rechtsprechung des 28. Zivilsenats) ist vor dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen; der Entscheidung des 6. Senats für Familiensachen (OLG Frankfurt am Main, 6 WF 28/06, ebenfalls OLG-Report 2006, 827) liegt insofern ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde, als dort das Kind klagte und bereits durch das Jugendamt als Ergänzungspfleger sachkundig vertreten war.
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