Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 21.03.2007 - 6 WF 28/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 138 BGB, § 114 ZPO
Prozesskostenhilfe; Kindesunterhalt: Wirksamkeit einer Freistellungsvereinbarung - Judicialis
BGB § 138
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 138
Barunterhalt, Freistellungsvereinbarung, nichteheliches Kind - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138
Unwirksamkeit der Freistellungsvereinbarung der Eltern eines nichtehelichen Kindes hinsichtlich des Kindesunterhalts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wirksamkeit einer Freistellungsvereinbarung der Eltern eines nichtehelichen Kindes; Unfähigkeit des freistellenden betreuenden Elternteils zur Gewährung eines angemessenen Lebensunterhalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kein Unterhaltsverzicht zu Lasten eines Kindes!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unwirksamer Unterhaltsverzicht vor Geburt eines nicht ehelichen Kindes
- anwalt24.de (Kurzinformation)
KINDESUNTERHALT: Freistellungsvereinbarung der Eltern hinsichtlich des Kindesunterhalts ist unwirksam
Verfahrensgang
- AG Michelstadt - 42 F 617/06
- OLG Frankfurt, 21.03.2007 - 6 WF 28/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2007 - 6 WF 28/07
Eine Freistellungsvereinbarung der Eltern eines nichtehelichen Kindes hinsichtlich des Kindesunterhalts ist unwirksam, wenn der den anderen Elternteil freistellende betreuende Elternteil nicht in der Lage ist, den eigenen Unterhalt und den Unterhalt des Kindes zu decken (BVerfG FamRZ 2001, 343).Nur wenn dem sorgenden Elternteil ein Einkommen verbleibt, das den angemessenen Lebensunterhalt des Kindes, den eigenen Unterhalt und die Betreuungskosten deckt, ist eine Beeinträchtigung des Kindeswohls durch die Freistellungsvereinbarung auszuschließen (BVerfG, Urteil v. 06.02.2001 - 1 BvR 12/92 - FamRZ 2001, 343).
- VG Aachen, 26.01.2012 - 2 K 384/10
Wirksamkeit einer Freistellungsvereinbarung zwischen Elternteilen hinsichtlich …
Verbleibt dem sorgenden Elternteil kein Einkommen/Vermögen, dass den angemessen Lebensunterhalt des Kindes, den eigenen Unterhalt und die Betreuungskosten deckt, ist eine Freistellungsvereinbarung sittenwidrig und unwirksam (§ 138 BGB), weil eine Beeinträchtigung des Kindeswohls durch die Freistellungsvereinbarung nicht auszuschließen ist, vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. März 2007 - 6 WF 28/07 -, juris unter Bezugnahme auf BVerfG, Urteil vom 6. Februar 2001 - 1 BvR 12/92 -, juris; Viefhues in jurisPK-BGB Bd.4, 5. Auflg.
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