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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.05.2006 - 6 ZB 04.2559   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,65345
VGH Bayern, 19.05.2006 - 6 ZB 04.2559 (https://dejure.org/2006,65345)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.05.2006 - 6 ZB 04.2559 (https://dejure.org/2006,65345)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Mai 2006 - 6 ZB 04.2559 (https://dejure.org/2006,65345)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 30.06.2011 - 6 B 08.369

    Erschließungsbeitragsrecht; einzelne Erschließungsanlage; Anbaustraße; Abgrenzung …

    Durch das Merkmal der Erforderlichkeit im Sinn von § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird "lediglich eine äußerste Grenze markiert", die erst überschritten ist, wenn die von der Gemeinde im Einzelfall gewählte Lösung, sei es die Anlegung einer bestimmten Erschließungsanlage überhaupt, seien es Umfang und Art ihres Ausbaus, sachlich schlechthin unvertretbar ist (BVerwG vom 14.12.1979 a.a.O. BayVGH vom 19.5.2006 - 6 ZB 04.2559 [juris];… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 15 RdNr. 8).
  • VG Bayreuth, 23.03.2016 - B 4 K 14.675

    Erfolglose Klage gegen Erschließungsbeitrag

    Die durch das Merkmal der Erforderlichkeit markierte Grenze des einer Gemeinde eingeräumten Spielraums wird erst dann überschritten, wenn die im Einzelfall gewählte Lösung - sei es die Anlage einer bestimmten Erschließungsanlage überhaupt oder Umfang und Art ihres Ausbaus - sachlich schlechthin unvertretbar ist (BayVGH, Beschluss vom 19.05.2006 - 6 ZB 04.2559 Rn. 8).
  • VG München, 29.05.2009 - M 2 S7 09.535

    Abänderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO; Vorausleistung auf den …

    Der Ausbaustandard (einseitiger Gehsteig, Fahrbahnbreite von 4, 75 m) entspricht auch in Wohngebieten dem Unerlässlichen (vgl. BayVGH v. 19.5.2006 - 6 ZB 04.2559); ein Härtegrund ergibt sich aus der bloßen einseitigen Anbaubarkeit nicht (OVG NRW, DVBl 2005, 64).
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