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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.813   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,50490
VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.813 (https://dejure.org/2009,50490)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.07.2009 - 6 ZB 07.813 (https://dejure.org/2009,50490)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 6 ZB 07.813 (https://dejure.org/2009,50490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anbaustraße; Anlagenbezogene Erforderlichkeit; Erschlossensein; Zweiterschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage; …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.813
    Für die Beurteilung, ob eine Straße überhaupt und ob sie nach Art und Umfang erforderlich im Sinn von § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist, ist der Gemeinde ein "weiter Entscheidungsspielraum" zuzubilligen (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.1979 - 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249/252; BayVGH, B.v.23.12.2005 - 6 ZB 04.286 - juris ).

    Durch das Merkmal der Erforderlichkeit wird "lediglich eine äußerste Grenze markiert", die erst überschritten ist, wenn die von der Gemeinde im Einzelfall gewählte Lösung "sachlich schlechthin unvertretbar ist" (BVerwG, U.v. 14.12.1979 a.a.O. S. 253), wenn es also nach Lage der Dinge mit Blick vor allem auf die durch diese Straße erschlossenen Grundstücke und ihre bisherige Erschließungssituation keine sachlichen Gründe für eine Abwälzung der für die in Rede stehende Anbaustraße angefallenen Kosten in dem von der Gemeinde für richtig gehaltenen Umfang gibt.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.813
    Ernstliche Zweifel im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wären begründet, wenn von der Rechtsmittelführerin ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.813
    Ernstliche Zweifel im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wären begründet, wenn von der Rechtsmittelführerin ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.813
    Bei der Beurteilung der Frage des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Anbaustraße müssen nämlich andere für das Grundstück schon bestehende Anbaustraßen weggedacht werden (BVerwG, U.v. 26.9.1983 - 8 C 86.81 BVerwGE 68, 41/45).
  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93

    Erforderlichkeit einer Anbaustraße - Erschließungsvorteil - Erschließungsfunktion …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.813
    Vielmehr darf eine Gemeinde die Anlegung einer Anbaustraße überhaupt bereits dann für erforderlich halten, wenn diese Lösung unter dem Blickwinkel der bestehenden Erschließungssituation der durch diese Anlage (zusätzlich) erschlossenen Grundstücke als angemessen angesehen werden kann, d.h. wenn für sie im Hinblick auf die Erschließungssituation der durch diese (neue) Anbaustraße erschlossenen Grundstücke sachlich einleuchtende Gründe sprechen (vgl. BVerwG, U.v. 3.3.1995 - 8 C 25.93 - NVwZ 1995, 1208/1209).
  • VGH Bayern, 23.12.2005 - 6 ZB 04.286
    Auszug aus VGH Bayern, 29.07.2009 - 6 ZB 07.813
    Für die Beurteilung, ob eine Straße überhaupt und ob sie nach Art und Umfang erforderlich im Sinn von § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist, ist der Gemeinde ein "weiter Entscheidungsspielraum" zuzubilligen (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.1979 - 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249/252; BayVGH, B.v.23.12.2005 - 6 ZB 04.286 - juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20

    Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag; Umsetzung des Gebots der …

    Beitragsrechtlich ist es im Übrigen ohne Belang, ob die Herstellung einer Erschließungsanlage vom Beitragsschuldner subjektiv als vorteilhaft empfunden wird und ob an dieser Erschließungsanlage wegen einer bereits vorhandenen Bebauung auf dem Grundstück überhaupt ein Interesse besteht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.05.1973 - IV C 19.72 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 19.06.2012 - 2 S 3312/11 - juris Rn. 39; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.07.2009 - 6 ZB 07.813 - juris Rn. 6;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, aaO, § 9 Rn. 15;… Reif in Gössl/Reif, aaO, § 39 Anm. 1.2.2).
  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit; …

    Ob die ausgebaute Ortsstraße subjektiv als ein eigener Vorteil empfunden wird und ob an dieser Einrichtung wegen der vorhandenen Bebauung auf dem Grundstück Interesse besteht, ist beitragsrechtlich unbeachtlich (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.813 - juris ).
  • VG Ansbach, 18.07.2022 - AN 3 S 22.00309

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid

    Denn es ist nicht isoliert auf ein einzelnes Grundstück abzustellen, sondern auf die Funktion für das insgesamt zu erschließende Gebiet (vgl. etwa BayVGH, B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.813 - juris Rn. 5).

    Vielmehr darf eine Gemeinde die Anlegung einer Anbaustraße überhaupt bereits dann für erforderlich halten, wenn diese Lösung unter dem Blickwinkel der bestehenden Erschließungssituation der durch diese Anlage erschlossenen Grundstücke als angemessen angesehen werden kann, mithin wenn für sie im Hinblick auf die Erschließungssituation der durch diese Anbaustraße erschlossenen Grundstücke sachlich einleuchtende Gründe sprechen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.813 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 11.12.2025 - B 4 K 24.715

    Selbständigkeit der Erschließungsanlage aus Rechtsgründen, zum Anbau bestimmte …

    Ob die Herstellung der weiteren Anbaustraße subjektiv als ein eigener Vorteil empfunden wird und ob an dieser Erschließungsanlage wegen der vorhandenen Bebauung auf dem Grundstück Interesse besteht, ist beitragsrechtlich unbeachtlich (BayVGH, B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.813 - BeckRS 2010, 54233 R. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.07.2012 - 6 ZB 12.185

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Missbrauch rechtlicher …

    Liegt ein Grundstück an mehreren Anbaustraßen, ist es nämlich nach ständiger Rechtsprechung, wenn dem Grundstück die beitragsrechtlich beachtliche Nutzbarkeit durch jede dieser Straßen verschafft wird, durch jede dieser Straßen erschlossen (BayVGH, B.v. 17.5.2010 - 6 ZB 10.126 - juris ; BayVGH, B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.813 - juris ; B.v. 9.2.2010 - 6 ZB 08.393 - juris ; vgl. auch BVerwG, U.v. 27.9.2006 - 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378/380 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.05.2010 - 6 ZB 10.126

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Zweiterschließung; natürliches …

    Vielmehr müssen bei der Beurteilung der Frage des Erschlossenseins, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, andere für das Grundstück schon bestehende Anbaustraßen weggedacht werden; liegt ein Grundstück an mehreren Anbaustraßen, ist es, wenn dem Grundstück die beitragsrechtlich beachtliche Nutzbarkeit durch jede dieser Straßen verschafft wird, deshalb durch jede dieser Straßen erschlossen (ständige Rechtsprechung, zuletzt BayVGH, B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.813 - juris ; B.v. 9.2.2010 - 6 ZB 08.393 - juris ; vgl. auch BVerwG, U.v. 27.9.2006 - 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378/380 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.875

    Ausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; qualifizierte …

    Ob die ausgebaute Ortsstraße subjektiv als eigener Vorteil empfunden wird und ob an dieser Einrichtung wegen der vorhandenen Bebauung auf dem Grundstück Interesse besteht, ist beitragsrechtlich hingegen nicht von Belang (vgl. BayVGH, B.v. 29.7.2009 - 6 ZB 07.813 - juris Rn. 6).
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