Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.04.2010 - 6 ZB 09.1583   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,36429
VGH Bayern, 06.04.2010 - 6 ZB 09.1583 (https://dejure.org/2010,36429)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.2010 - 6 ZB 09.1583 (https://dejure.org/2010,36429)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 2010 - 6 ZB 09.1583 (https://dejure.org/2010,36429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,36429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag; Satzung; Verteilungsmaßstab; Geschossflächenmaßstab; zulässige Geschossfläche; Bebauungsplan; Grundflächenzahl; Zahl der Vollgeschosse; unvollständige Verteilungsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2010 - 6 ZB 09.1583
    Rn. 3 Dieser Berufungszulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2010 - 6 ZB 09.1583
    Rn. 3 Dieser Berufungszulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken, …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2010 - 6 ZB 09.1583
    Entscheidet der Satzungsgeber sich für den - rechtlich zulässigen, im Vergleich zum sog. Vollgeschossmaßstab aber weniger empfehlenswerten (vgl. BVerwG, U.v. 19.8.1994 - 8 C 23.92 - NVwZ 1996, 194/195) - Geschossflächenmaßstab, so erfordert es deshalb der Grundsatz der Normenklarheit, dass die Satzung bestimmt, wie die zulässige Geschossfläche zu ermitteln ist (…Driehaus, a.a.O., RdNrn. 41 f. zu § 18 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 18.11.2014 - 6 K 1220/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Jedoch enthält § 5 Abs. 2 BGWAS 2004 für Fälle, in denen der Bebauungsplan nur eine Regelung zur Geschossfläche(nzahl) und Grundfläche(nzahl) ausweist - solche Bebauungspläne sind planungsrechtlich nicht von vornherein ausgeschlossen bzw. fehlerhaft (vgl. zu einem solchen Fall: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. August 1989 -3 B 1418/88-; offen insoweit OVG Berlin- Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Oktober 2011 - 9 S 50.11 -, wonach solche Fälle "unter Umständen" einen Planungsfehler darstellen könnten, was im Hauptsacheverfahren zu prüfen sei) -, keine Regelung, wie hier die Anzahl der zulässigen Zahl der Geschosse zu ermitteln ist mit der Folge, dass der Beitragsteil der Satzung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. Oktober 2011 -OVG 9 N 114.11-; VGH München, Beschluss vom 06. April 2010 -6 ZB 09.1583- zitiert nach juris, zum Erschließungsbeitrag; VG Halle, Urteil vom 26. Februar 2004 -4 A 683/01-, zitiert nach juris; Urteile der Kammer vom 21. April 2011 -VG 6 K 135/10-, zitiert nach juris, und vom 31. Mai 2012 -VG 6 K 256/08-) insgesamt nichtig ist.

    Dieser Mangel kann nur durch eine wertende Entscheidung des Satzungsgebers im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums behoben werden, nicht aber durch richterliche Rechtsfortbildung (vgl. zum Ganzen VGH München, Beschluss vom 06. April 2010, a.a.O., hinsichtlich fehlender Regelungen zur Umrechnung der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächen- und Vollgeschosszahl in die zulässige Geschossfläche im Rahmen der Erhebung eines Erschließungsbeitrages; VG Halle…, Urteil vom 26. Februar 2004, a.a.O.;… Urteile der Kammer vom 21. April 2011, a.a.O., vom 11. Mai 2011 -VG 6 K 796/09 …und vom 31. Mai 2012, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 20.06.2013 - 6 L 338/12

    Wasseranschlussbeitrag

    Jedoch enthält § 5 Abs. 2 BGWAS 2004 für Fälle, in denen der Bebauungsplan nur eine Regelung zur Geschossfläche(nzahl) und Grundfläche(nzahl) ausweist - solche Bebauungspläne sind planungsrechtlich nicht von vornherein ausgeschlossen bzw. fehlerhaft (vgl. zu einem solchen Fall: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. August 1989 -3 B 1418/88-; offen insoweit OVG Berlin- Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Oktober 2011 - 9 S 50.11 -, wonach solche Fälle "unter Umständen" einen Planungsfehler darstellen könnten, was im Hauptsacheverfahren zu prüfen sei) -, keine Regelung, wie hier die Anzahl der zulässigen Zahl der Geschosse zu ermitteln ist mit der Folge, dass der Beitragsteil der Satzung wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. Oktober 2011 -OVG 9 N 114.11-; VGH München, Beschluss vom 06. April 2010 -6 ZB 09.1583- zitiert nach juris, zum Erschließungsbeitrag; VG Halle, Urteil vom 26. Februar 2004 -4 A 683/01-, zitiert nach juris; Urteile der Kammer vom 21. April 2011 -VG 6 K 135/10-, zitiert nach juris, und vom 31. Mai 2012 -VG 6 K 256/08-) insgesamt nichtig ist.

    Dieser Mangel kann nur durch eine wertende Entscheidung des Satzungsgebers im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums behoben werden, nicht aber durch richterliche Rechtsfortbildung (vgl. zum Ganzen VGH München, Beschluss vom 06. April 2010, a.a.O., hinsichtlich fehlender Regelungen zur Umrechnung der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächen- und Vollgeschosszahl in die zulässige Geschossfläche im Rahmen der Erhebung eines Erschließungsbeitrages; VG Halle…, Urteil vom 26. Februar 2004, a.a.O.;… Urteile der Kammer vom 21. April 2011, a.a.O., vom 11. Mai 2011 -VG 6 K 796/09 …und vom 31. Mai 2012, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 21.04.2011 - 6 K 135/10

    Heranziehung zu einem Kanalanschlussbeitrag

    Jedoch enthält § 5 Abs. 2 ABS 2009 für Fälle, in denen der Bebauungsplan nur eine zulässige Höhe der baulichen Anlagen oder eine Regelung zur Geschossfläche(nzahl) bzw. Grundfläche(nzahl) ausweist, keine Regelung, wie hier die Anzahl der zulässigen Zahl der Geschosse zu ermitteln ist mit der Folge, dass die ABS 2009 wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit (vgl. Ausführungen oben) insgesamt nichtig ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 06. April 2010 - 6 ZB 09.1583 - zitiert nach juris, zum Erschließungsbeitrag; VG Halle, Urteil vom 26. Februar 2004 - 4 A 683/01- zitiert nach juris).

    Dieser Mangel kann nur durch eine wertende Entscheidung des Satzungsgebers im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums behoben werden, nicht aber durch richterliche Rechtsfortbildung (vgl. zum Ganzen VGH München, Beschluss vom 06. April 2010, a.a.O., hinsichtlich fehlender Regelungen zur Umrechnung der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächen- und Vollgeschosszahl in die zulässige Geschossfläche im Rahmen der Erhebung eines Erschließungsbeitrages; VG Halle…, Urteil vom 26. Februar 2004, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 31.01.2013 - 6 K 868/12

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Jedoch enthält § 7 Abs. 2 ABS 2011 für Fälle, in denen der Bebauungsplan nur eine Regelung zur Geschossfläche(nzahl) bzw. Grundfläche(nzahl) ausweist - solche Bebauungspläne sind planungsrechtlich zwar selten, aber nicht von vornherein ausgeschlossen bzw. fehlerhaft (vgl. zu einem solchen Fall: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. August 1989 -3 B 1418/88-; offen insoweit OVG Berlin- Brandenburg, Beschlüsse vom 19. Oktober 2011 - 9 S 50.11 -, wonach solche Fälle "unter Umständen" einen Planungsfehler darstellen könnten, was im Hauptsacheverfahren zu prüfen sei) -, keine Regelung, wie hier die Anzahl der zulässigen Zahl der Geschosse zu ermitteln ist mit der Folge, dass die ABS 2011 wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit (vgl. Ausführungen oben) insgesamt nichtig ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05. Oktober 2011 -OVG 9 N 114.11-; VGH München, Beschluss vom 06. April 2010 -6 ZB 09.1583- zitiert nach juris, zum Erschließungsbeitrag; VG Halle, Urteil vom 26. Februar 2004 -4 A 683/01-, zitiert nach juris; Urteile der Kammer vom 21. April 2011 -VG 6 K 135/10-, zitiert nach juris, und vom 31. Mai 2012 -VG 6 K 256/08-).

    Dieser Mangel kann nur durch eine wertende Entscheidung des Satzungsgebers im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums behoben werden, nicht aber durch richterliche Rechtsfortbildung (vgl. zum Ganzen VGH München, Beschluss vom 06. April 2010, a.a.O., hinsichtlich fehlender Regelungen zur Umrechnung der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächen- und Vollgeschosszahl in die zulässige Geschossfläche im Rahmen der Erhebung eines Erschließungsbeitrages; VG Halle…, Urteil vom 26. Februar 2004, a.a.O.;… Urteile der Kammer vom 21. April 2011, a.a.O., vom 11. Mai 2011 -VG 6 K 796/09 …und vom 31. Mai 2012, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 24.10.2016 - 6 K 922/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Dieser Mangel kann nur durch eine wertende Entscheidung des Satzungsgebers im Rahmen des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums behoben werden, nicht aber durch richterliche Rechtsfortbildung (vgl. zum Ganzen VGH München, Beschluss vom 6. April 2010 - 6 ZB 09.1583 -, juris).
  • VG Bayreuth, 27.03.2015 - B 4 K 13.400

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; wirksames Satzungsrecht; …

    Er verwies auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 06.04.2010 - 6 ZB 09.1583.

    Rn. 26 cc) Die unter Hinweis auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 06.04.2010 - 6 ZB 09.1583 erhobene Rüge, in der Satzung sei nicht hinreichend bestimmt, wie die zulässige Geschossfläche zu ermitteln sei, greift nicht.

  • VG Göttingen, 10.05.2011 - 3 A 198/08

    Zur Heranziehung des Grundstücks einer kommunalen Kläranlage zum …

    Allerdings steht die Frage, ob ein Gewerbezuschlag erhoben werden soll, im weit ausgestalteten ortsgesetzgeberischen Ermessen, so dass der Grundsatz der konkreten Vollständigkeit, wonach der Beitragsmaßstab der Satzung im Beitragsrecht für alle denkbaren Beitragsfälle in geeigneter Weise die Berechnung der maßgeblichen Beitragsfläche ermöglichen muss (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12.08.2003 - 9 LA 36/03 -, juris, Rn 2; OVG Greifswald, Urteil vom 10.01.2007 - 1 L 256/06 -, juris, Rn 58; Bay VGH, Beschluss vom 06.04.2010 - 6 ZB 09.1583 -, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 09.02.2011 - 6 A 11029/10 -, juris, Rn 97;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 18 Rn 8ff), vorliegend noch nicht verletzt ist mit der Folge, dass die ABS der Beklagten nicht insgesamt nichtig, sondern nur die Zuschlagsregelung in § 7 Abs. 4 ABS unwirksam ist.
  • VG Augsburg, 04.08.2021 - Au 2 S 21.1051

    Erfolgloser Eilantrag wegen Erschließungsbeiträgen (Nacherhebung)

    Die Satzungsregelung genügt den im Bereich des Abgabenrechts an Verteilungsregelungen zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen, da der auf der Grundlage der durchschnittlichen Geschoßflächenzahl, die nach § 34 BauGB i.V.m. § 17 und § 20 BauNVO aus der in der Umgebung vorhandenen Bebauung ermittelt wird, gebildete Maßstab der zulässigen Geschoßfläche einen insbesondere den Anforderungen des Äquivalenzprinzips gerecht werdenden Satzungsvollzug ohne weiteres ermöglichenden und rechtlich zulässigen Parameter darstellt (BVerwG, U.v. 10.6.1981 - 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308; BayVGH, B.v. 6.4.2010 - 6 ZB 09.1583 - juris Rn. 10; B.v. 20.8.2004 - 6 ZB 00.2260 - juris 21;… VG Bayreuth, U.v. 27.3.2015 - B 4 K 13.400 - juris Rn. 26;… Matloch/Wiens, a.a.O., Rn. 906;… Driehaus/Raden, a.a.O., § 18 Rn. 46).
  • VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 2 K 13.342

    Erschließungsbeitragsrecht

    Andernfalls würden diese Grundstücke in einer sachlich nicht gerechtfertigten Weise bevorzugt werden (BVerwG, U.v. 10.6.1981 - 8 C 66.81 - NVwZ 1982, 37; BayVGH, B.v. 6.4.2010 - 6 ZB 09.1583 - juris Rn. 8 ff.;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 18 Rn. 33 m.w.N.;… Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand August 2014, Rn. 906 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 2 K 13.343

    Erschließungsbeitragsrecht; Satzungsrecht (Maßstabsregelung zur Ermittlung des …

    Andernfalls würden diese Grundstücke in einer sachlich nicht gerechtfertigten Weise bevorzugt werden (BVerwG, U.v. 10.6.1981 - 8 C 66.81 - NVwZ 1982, 37; BayVGH, B.v. 6.4.2010 - 6 ZB 09.1583 - juris Rn. 8 ff.;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 18 Rn. 33 m.w.N.;… Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Stand August 2014, Rn. 906 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 25.02.2014 - AN 1 K 13.00434

    Bekanntmachung von Planunterlagen bei VES-EWS mit festem Beitragssatz; …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht