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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23425
VGH Bayern, 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029 (https://dejure.org/2012,23425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029 (https://dejure.org/2012,23425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. April 2012 - 6 ZB 11.2029 (https://dejure.org/2012,23425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; rechtlich verlässliche Benutzbarkeit; hinreichend gesicherte Inanspruchnahmemöglichkeit; Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 14.03.2011 - 6 B 09.1830

    Straßenausbaubeitragsrecht; Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten; …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029
    Doch ist nach ständiger Rechtsprechung für die Bejahung eines Sondervorteils gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG eine rechtlich verlässliche Benutzbarkeit einer Zufahrt bzw. eines Zugangs über das Anliegergrundstück erforderlich (vgl. zuletzt BayVGH vom 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - vom 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris ; vom 10.9.2010 - 6 ZB 09.2998 - juris jeweils m.w.N. der Rechtsprechung;… so auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 RdNr. 24: "hinreichend gesicherte" Inanspruchnahmemöglichkeit).

    Eine rechtliche Gestaltung ist dann unangemessen, wenn der Beitragspflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzes das Ziel nicht erreichbar sein soll (ständige Rechtsprechung, etwa BayVGH vom 15.12.2008 - 6 BV 06.3199 - juris ; vom 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris ; BFH vom 9.11.2011 - X R 60/09 - juris ;… Driehaus, a.a.O., § 17 RdNrn. 102, 103).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029
    Eine rechtliche Gestaltung ist dann unangemessen, wenn der Beitragspflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzes das Ziel nicht erreichbar sein soll (ständige Rechtsprechung, etwa BayVGH vom 15.12.2008 - 6 BV 06.3199 - juris ; vom 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris ; BFH vom 9.11.2011 - X R 60/09 - juris ;… Driehaus, a.a.O., § 17 RdNrn. 102, 103).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029
    Der Verdacht eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten kann sich im Ausbaubeitragsrecht insbesondere dann aufdrängen, wenn ein nicht selbstständig bebaubarer und somit auch wirtschaftlich kaum selbstständig verwertbarer Grundstücksteil in zeitlicher Nähe zu einer Beitragserhebung von einem Anliegergrundstück abgetrennt wird und - gegebenenfalls sogar unentgeltlich und an nahe Angehörige - übertragen und damit einzig die Vermeidung (oder Verminderung) einer Beitragspflicht verfolgt wird (vgl. BVerwG vom 24.2.2010 - 9 C 1/09 - BVerwGE 136, 126/138 zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VGH Bayern, 15.12.2008 - 6 BV 06.3199

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Grundstücksteilung von Wohn- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029
    Eine rechtliche Gestaltung ist dann unangemessen, wenn der Beitragspflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzes das Ziel nicht erreichbar sein soll (ständige Rechtsprechung, etwa BayVGH vom 15.12.2008 - 6 BV 06.3199 - juris ; vom 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris ; BFH vom 9.11.2011 - X R 60/09 - juris ;… Driehaus, a.a.O., § 17 RdNrn. 102, 103).
  • VGH Bayern, 10.09.2010 - 6 ZB 09.2998

    Straßenausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; keine …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029
    Doch ist nach ständiger Rechtsprechung für die Bejahung eines Sondervorteils gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG eine rechtlich verlässliche Benutzbarkeit einer Zufahrt bzw. eines Zugangs über das Anliegergrundstück erforderlich (vgl. zuletzt BayVGH vom 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - vom 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris ; vom 10.9.2010 - 6 ZB 09.2998 - juris jeweils m.w.N. der Rechtsprechung;… so auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 RdNr. 24: "hinreichend gesicherte" Inanspruchnahmemöglichkeit).
  • VGH Bayern, 18.04.2012 - 6 ZB 11.2863

    Straßenausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029
    Doch ist nach ständiger Rechtsprechung für die Bejahung eines Sondervorteils gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG eine rechtlich verlässliche Benutzbarkeit einer Zufahrt bzw. eines Zugangs über das Anliegergrundstück erforderlich (vgl. zuletzt BayVGH vom 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - vom 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris ; vom 10.9.2010 - 6 ZB 09.2998 - juris jeweils m.w.N. der Rechtsprechung;… so auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 RdNr. 24: "hinreichend gesicherte" Inanspruchnahmemöglichkeit).
  • VGH Bayern, 02.08.2001 - 6 B 96.3626
    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029
    Rn. 8 2. Das angefochtene Urteil weicht nicht von dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 2. August 2001 - 6 B 96.3626 - ab (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).
  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 6 B 10.132

    Straßenausbaubeitragspflicht für Hinterliegergrundstück

    Zu Grunde zu legen sind dabei die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 6 ZB 09.1855 - juris ; B.v. 25.4.2012 - 6 ZB 11.2029 - juris ).

    33 In einer solchen Fallkonstellation (einer tatsächlich angelegten Zufahrt über ein in fremdem Eigentum stehendes Anliegergrundstück auf ein gefangenes Hinterliegergrundstück) setzt die Annahme eines beitragsrelevanten Sondervorteils im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG nach ständiger Rechtsprechung eine rechtlich verlässliche Benutzbarkeit der Zufahrt über das Anliegergrundstück voraus (BayVGH, B.v. 25.4.2012 - 6 ZB 11.2029 - juris ; B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris ; B.v. 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris ; B.v. 10.9.2010 - 6 ZB 09.2998 - juris ).

    Demgegenüber begnügt sich das Straßenausbaubeitragsrecht, das, wie oben ausgeführt, gerade nicht auf die Bebaubarkeit, sondern jede sinnvolle und zulässige Nutzung des Grundstücks abstellt, mit einem geringeren Grad der rechtlichen Sicherung; ein Notwegerecht reicht ebenso wie eine verlässliche schuldrechtliche Gestattung aus, um eine vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit für ein gefangenes Hinterliegergrundstück zu begründen (etwa BayVGH, B.v. 7.11.2007 - 6 ZB 07.401 und 403 - juris ; B.v. 25.4.2012 - 6 ZB 11.2029 - juris ).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer …

    Nach der Rechtsauffassung des Senats ist an die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 42 Abs. 1 AO und nicht an die Verwirklichung des Steuertatbestandes anzuknüpfen (…vgl. Drüen in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Stand: April 2017, Vor § 42 Rn. 6 f. m.w.N.; Lichtinghagen/Verpoorten StuB 07, 734 Ë‚738˃; so im Ergebnis auch BayVGH, Beschluss vom 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029 -, juris).

    Rn. 27 Von einem Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten in diesem Sinne ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 28.02.2008 - 2 S 1946/06 -, juris) auszugehen, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist, der Abgabenminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonstige beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. auch BFH, Urteil vom 20.03.2002 - I R 63/99 -, BFHE 198, 506; BayVGH, Beschluss vom 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029 -, juris; OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 25.01.2005 - 15 A 548/03 -, NVwZ-RR 2006, 63; vgl. jetzt die Legaldefinition des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten in § 42 Abs. 2 AO in der Fassung vom 20.12.2007).

    Der Verdacht eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten kann sich im Erschließungsbeitragsrecht insbesondere dann aufdrängen, wenn ein nicht selbständig bebaubarer und somit auch wirtschaftlich kaum selbständig verwertbarer Grundstücksteil in zeitlicher Nähe zu einer Beitragserhebung beziehungsweise der Ankündigung der Gemeinde, einen Erschließungsbeitrag zu erheben (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.02.2008, a.a.O.), von einem Anliegergrundstück abgetrennt wird und - gegebenenfalls sogar unentgeltlich und an nahe Angehörige - übertragen wird und damit einzig die Vermeidung oder Verminderung einer Erschließungsbeitragspflicht verfolgt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.2010 - 9 C 1.09 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 25.04.2012, a.a.O.; Urteil vom 27.07.2016 - 6 B 15.1833 -, juris zu § 42 AO n.F.).

  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 6 B 17.519

    Rechtswidrige Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    Rn. 24 Für die Bejahung eines Sondervorteils gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG ist nach ständiger Rechtsprechung - unabhängig von der Unterscheidung zwischen gefangenen und nicht gefangenen Hinterliegergrundstücken - eine rechtlich verlässliche Benutzbarkeit einer Zufahrt bzw. eines Zugangs über das Anliegergrundstück erforderlich (…BayVGH, B.v. 10.9.2010 - 6 ZB 09.2998 - juris Rn. 6;… B.v. 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris Rn. 19;… B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris Rn. 5; B.v. 25.4.2012 - 6 ZB 11.2029 - juris Rn. 4;… U.v. 25.10.2012 - 6 B 10.133 - juris Rn. 43 jeweils m.w.N. der Rechtsprechung;… so auch Driehaus in ders. , Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 401i;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 Rn. 24: "hinreichend gesicherte" Inanspruchnahmemöglichkeit).

    Wird demnach ein Grundstück von der abgerechneten Straße durch ein in fremdem Eigentum stehendes Anliegergrundstück getrennt, bedarf es der Bestellung einer Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) oder zumindest einer schuldrechtlichen Vereinbarung zur Nutzung des Anliegergrundstücks (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2012 - 6 ZB 11.2029 - juris Rn. 4).

  • VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.878

    Ausbaubeitragsrecht; gefangenes Hinterliegergrundstück; rechtliche Sicherung …

    Vielmehr genügt im Straßenausbaubeitragsrecht die qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit als solche, die im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen, nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zugute kommt (vgl. BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206/208 m.w.N.).Zu Grunde zu legen sind dabei die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten (…vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 6 ZB 09.1855 - juris Rn. 12; B.v. 25.4.2012 - 6 ZB 11.2029 - juris Rn. 4).

    In einer solchen Fallkonstellation (einer tatsächlich angelegten Zufahrt über ein in fremdem Eigentum stehendes Anliegergrundstück auf ein gefangenes Hinterliegergrundstück) setzt die Annahme eines beitragsrelevanten Sondervorteils im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG eine rechtlich verlässliche Benutzbarkeit der Zufahrt oder des Zugangs über das Anliegergrundstück voraus (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2012 - 6 ZB 11.2029 - juris Rn. 4;… B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris Rn. 5;… B.v. 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris Rn. 19;… B.v. 10.9.2010 - 6 ZB 09.2998 - juris Rn. 6).

    Das Straßenausbaubeitragsrecht, das gerade nicht auf die Bebaubarkeit, sondern jede sinnvolle und zulässige Nutzung des Grundstücks abstellt, begnügt sich mit einem geringeren Grad der rechtlichen Sicherung; ein Notwegerecht reicht ebenso wie eine verlässliche schuldrechtliche Gestattung aus, um eine vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit für ein gefangenes Hinterliegergrundstück zu begründen (…vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2007 - 6 ZB 07.401 und 6 ZB 07.403 - juris Rn. 6; B.v. 25.4.2012 - 6 ZB 11.2029 - juris Rn. 4).

  • VG Cottbus, 13.12.2017 - 3 L 323/17

    Straßenausbaubeiträge

    Dies gilt nicht, wenn der Pflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Juli 2017 - 2 S 620/16 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 6 ZB 11.2029 -, juris; OVG Nordrein-Westfalen, Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03 -, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 17. November 2016 - 3 A 138/15 -, m.w.N., juris).

    Der Verdacht eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten kann sich im Beitragsrecht insbesondere dann aufdrängen, wenn ein nicht selbständig bebaubarer und somit auch wirtschaftlich kaum selbständig verwertbarer Grundstücksteil in zeitlicher Nähe zu einer Beitragserhebung beziehungsweise der Ankündigung der Gemeinde, einen Beitrag zu erheben, von einem Anliegergrundstück abgetrennt und einem Angehörigen übertragen wird und damit einzig die Vermeidung oder Verminderung einer Beitragspflicht verfolgt wird (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 C 1.09 -, Rn. 36, juris und Beschluss vom 14. Januar 1997 - 8 B 247/96, juris m.w.N; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 20. Juli 2017, aaO. und vom 28. Februar 2008 - 2 S 1946/06 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 27. Juli 2016 - 6 B 15.1834 -, juris und Beschluss vom 14. August 2015 - 6 CS 15.1396 - und 6 CS 15.1399 -, vom 20. August 2012 - 6 CS 12.970 -, vom 9. Juli 2012 - 6 ZB 12.185 -, juris, Beschluss vom 25. April 2012, a.a.O.; sowie vom 10. September 2009 - 6 CS 09.551 -, juris; Hessischer VGH, Urteil vom 7. Januar 2010 - 5 B 2516/09 -, juris; VG Lüneburg…, Urteil vom 17. November 2016, aaO., m.w.N, juris;… vgl. zusammenfassend auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 17, Rn. 102f. ).

  • VGH Bayern, 09.07.2012 - 6 ZB 12.185

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; Missbrauch rechtlicher …

    Eine rechtliche Gestaltung ist dann unangemessen, wenn der Beitragspflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzes das Ziel nicht erreichbar sein soll (ständige Rechtsprechung, etwa BayVGH, B.v. 25.4.2012 - 6 ZB 11.2029 - juris ; U.v 15.12.2008 - 6 BV 06.3199 - juris ; U.v. 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris ; BFH, U.v. 9.11.2011 - X R 60/09 - juris ;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 17 RdNrn. 102, 103).

    Der Verdacht eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten kann sich im Erschließungsbeitragsrecht insbesondere dann aufdrängen, wenn ein nicht selbstständig bebaubarer und somit auch wirtschaftlich kaum selbstständig verwertbarer Grundstücksteil in zeitlicher Nähe zu einer Beitragserhebung von einem Anliegergrundstück abgetrennt wird und - gegebenenfalls sogar unentgeltlich und an nahe Angehörige - übertragen und damit einzig die Vermeidung (oder Verminderung) einer Beitragspflicht verfolgt wird (BVerwG, U.v. 24.2.2010 - 9 C 1/09 - BVerwGE 136, 126/138; BayVGH, B.v. 25.4.2012, a.a.O., RdNr. 6 zum Ausbaubeitragsrecht).

  • VGH Bayern, 17.03.2017 - 6 CS 17.353

    Straßenausbaubeitrag und Bemessung des Nutzungsfaktors anhand der Zahl der …

    Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung für die Bejahung eines Sondervorteils gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG eine rechtlich verlässliche Benutzbarkeit einer Zufahrt bzw. eines Zugangs über das Anliegergrundstück erforderlich (BayVGH, B.v. 25.4.2012 - 6 ZB 11.2029 - juris Rn. 4;… B.v. 18.4.2012 - 6 ZB 11.2863 - juris Rn. 5;… B.v. 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris Rn. 19;… B.v. 10.9.2010 - 6 ZB 09.2998 - juris Rn. 6 jeweils m.w.N. der Rechtsprechung;… so auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 35 Rn. 24: "hinreichend gesicherte" Inanspruchnahmemöglichkeit).
  • VG Lüneburg, 17.11.2016 - 3 A 138/15

    Aufwandsspaltungsbeschluss; Beweislast; Gestaltungsmöglichkeiten; Missbrauch; …

    Eine Unangemessenheit ist vielmehr dann anzunehmen, wenn der Beitragspflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzes das Ziel nicht erreichbar sein soll (…Nds. FG, Urt. v. 01.11.2012 - 6 K 382/10 -, juris Rn. 39 m.w.N.; Bay. VGH, Beschl. v. 25.04.2012 - 6 ZB 11.2029 -, juris Rn. 6 m.w.N.;… vgl. auch OVG Koblenz, Urt. v. 11.10.1990 - 12 A 11303/90 -, NVwZ-RR 1991, 321 [322] m.w.N.).
  • VG München, 22.11.2022 - M 28 K 19.1909

    Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag für ein nicht gefangenes …

    Dabei genügt im Unterschied zum Erschließungsbeitragsrecht eine schuldrechtliche Sicherung; ein Notwegerecht reicht dabei ebenso wie eine verlässliche schuldrechtliche Gestattung aus (…BayVGH, B.v. 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris Rn. 19 m.w.N.; B.v. 25.4.2012 - 6 ZB 11.2029 - juris Rn. 4 a.E.;… Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, III. Beitragspflichtige Grundstücke, Rn. 2163).
  • VG München, 22.11.2022 - M 28 K 19.1853

    Ausnahme vom Grundsatz der natürlichen Betrachtungsweise bei unterschiedlichen …

    Dabei genügt im Unterschied zum Erschließungsbeitragsrecht eine schuldrechtliche Sicherung; ein Notwegerecht reicht dabei ebenso wie eine verlässliche schuldrechtliche Gestattung aus (…BayVGH, B.v. 14.3.2011 - 6 B 09.1830 - juris Rn. 19 m.w.N.; B.v. 25.4.2012 - 6 ZB 11.2029 - juris Rn. 4 a.E.;… Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, III. Beitragspflichtige Grundstücke, Rn. 2163).
  • VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.875

    Ausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; qualifizierte …

  • VG Ansbach, 03.03.2016 - AN 3 K 14.00633

    Vorausleistung für einen Straßenausbaubeitrag - Missbrauch rechtlicher …

  • VG München, 22.11.2022 - M 28 K 19.1908

    Öffentliche Einrichtung im Straßenausbaubeitragsrecht

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