Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.08.2011 - 6 ZB 11.244 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; amtsangemessenes abstraktes und konkretes Funktionsamt; amtsangemessene Beschäftigung; Zuweisung; gleichwertige Tätigkeit; keine Divergenz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07
Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2011 - 6 ZB 11.244
Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung i.S. von Art. 33 Abs. 5 GG (BVerwG vom 18.9.2008 Az. 2 C 126.07 BVerwGE 40/44;… vom 26.3.2009 a.a.O.;… BayVGH vom 5.4.2011 Az. 6 ZB 10.435 RdNrn.Rn. 17 Zwar trifft es zu, dass das BVerwG in seinem Urteil vom 22. Juni 2006 (Az. 2 C 26.05 BVerwGE 126, 182 ff.) entschieden hat, dass der Anspruch eines Beamten auf die Übertragung seinem Statusamt entsprechender Funktionsämter für den Bereich der Postnachfolgeunternehmen weder durch höherrangiges noch durch einfaches Bundesrecht verdrängt oder verändert wird und dass der Schutz nach Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG nicht nur für Veränderungen des Statusamtes gilt, sondern sich auch auf die Funktionsämter erstreckt (BVerwG a.a.O., S.185
; BVerwG vom 18.9.2008 Az. 2 C 126.07 BVerwGE 132, 40/43).Der Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung kann auch durch die dauerhafte Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit gem. § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 PostPersRG erfüllt werden, wenn die strengen Voraussetzungen dieser Regelungen erfüllt sind (BVerwG vom 18.9.2008, a.a.O., S. 45).
- BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08
Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2011 - 6 ZB 11.244
Daher müssen die in § 18 BBesG verwendeten Begriffe der Ämter und ihrer Wertigkeit an die organisatorischen Gegebenheiten der DTAG angepasst werden (vgl. BVerwG vom 26.3.2009 BVerwGE 133, 297 ff.).Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung i.S. von Art. 33 Abs. 5 GG (BVerwG vom 18.9.2008 Az. 2 C 126.07 BVerwGE 40/44; vom 26.3.2009 a.a.O.; BayVGH vom 5.4.2011 Az. 6 ZB 10.435 RdNrn.
Mit dieser Rechtsprechung steht das angegriffene erstinstanzliche Urteil in Einklang (vgl. auch BVerwG vom 26.3.2009 a.a.O.).
- VGH Bayern, 05.04.2011 - 6 ZB 10.435
Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; amtsangemessenes abstraktes und …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2011 - 6 ZB 11.244
Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung i.S. von Art. 33 Abs. 5 GG (BVerwG vom 18.9.2008 Az. 2 C 126.07 BVerwGE 40/44;… vom 26.3.2009 a.a.O.; BayVGH vom 5.4.2011 Az. 6 ZB 10.435 RdNrn.Rn. 14 Vor diesem Hintergrund ist der Beschäftigungsanspruch eines bei der DTAG beschäftigten Beamten bei einer Zuweisung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 PostPersRG erfüllt, wenn ihm eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit zugewiesen wird, also eine Tätigkeit, die dem Amt (nur) entspricht, aber kein Amt im Sinn von öffentlich-rechtlicher Organisation von Amtsaufgaben ist (BayVGH vom 5.4.2011, a.a.O., RdNr. 15) .
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2011 - 6 ZB 11.244
Rn. 9 Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 BayVBl 2007, 624). - BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05
Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2011 - 6 ZB 11.244
Rn. 17 Zwar trifft es zu, dass das BVerwG in seinem Urteil vom 22. Juni 2006 (Az. 2 C 26.05 BVerwGE 126, 182 ff.) entschieden hat, dass der Anspruch eines Beamten auf die Übertragung seinem Statusamt entsprechender Funktionsämter für den Bereich der Postnachfolgeunternehmen weder durch höherrangiges noch durch einfaches Bundesrecht verdrängt oder verändert wird und dass der Schutz nach Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG nicht nur für Veränderungen des Statusamtes gilt, sondern sich auch auf die Funktionsämter erstreckt (…BVerwG a.a.O., S.185; BVerwG vom 18.9.2008 Az. 2 C 126.07 BVerwGE 132, 40/43). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2011 - 6 ZB 11.244
Rn. 9 Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 BayVBl 2007, 624). - VGH Bayern, 30.07.2008 - 15 ZB 07.2673
Übertragung eines funktionellen Amtes; Anspruch eines Beamten auf amtsangemessene …
Auszug aus VGH Bayern, 11.08.2011 - 6 ZB 11.244
Rn. 16 In seinem Beschluss vom 30. Juli 2008 (Az. 15 ZB 07.2673 ) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die Weiterbeschäftigungsgarantie des Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG die Beklagte im Grundsatz dazu verpflichtet, die amtsangemessene Beschäftigung des dortigen Klägers bei der DTAG zu gewährleisten.
- VGH Bayern, 09.12.2011 - 6 ZB 11.396
Bundesbeamtenrecht; Zuweisung (DTAG, VCS); Service Center Agent …
- VGH Bayern, 20.12.2011 - 6 ZB 11.394
Bundesbeamtenrecht; Zuweisung (DTAG, VCS); Service Center Agent; amtsangemessene …
Nur eine nach diesem Maßstab gleichwertige Tätigkeit ist eine amtsangemessene Beschäftigung i.S. von Art. 33 Abs. 5 GG (BVerwG vom 18.9.2008 BVerwGE 132, 40/44;… vom 26.3.2009 a.a.O.; BayVGH vom 11.8.2011 Az. 6 ZB 11.244 [juris]). - VGH Bayern, 01.02.2012 - 6 ZB 11.243
Bundesbeamtenrecht; Deutsche Telekom AG; Technischer Fernmeldehauptsekretär (A …
- VG München, 27.01.2012 - M 21 S 11.4840
Versetzung einer zur ... GmbH beurlaubten Beamtin der Deutschen Postbank AG zur …
Die Kammer ist insoweit ohnehin in ständiger Rechtsprechung, welche sich auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 2006 (…a.a.O.) und 18. September 2008 (BVerwG 2 C 126.07 - BVerwGE 132, 40 = NVwZ 2009, 187 = PersV 2009, 134 = DokBer B 2009, 99 = ZBR 2009, 164 = Schütz BeamtR ES/A II 1.1 Nr. 17 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 99) stützt, der Auffassung, dass Postnachfolgeunternehmen nicht konkrete Dienstposten in den noch verbliebenen Dienststellen verleihen müssen, was ihnen aufgrund des fortschreitenden Konzernumbaus und der damit einhergehenden Auflösung der herkömmlichen Ämterstrukturen auch immer weniger möglich ist, sondern den in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Beschäftigungsanspruch alternativ auch dadurch erfüllen können, dass sie ihren Beamten anstelle eines konkret-funktionellen Amtes gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 oder 3 PostPersRG eine status- und funktionsadäquate Tätigkeit bei einem ihrer Tochter- oder Enkelunternehmen zuweisen (vgl. z.B. Urteil vom 05.11.2010 - M 21 K 10.1064; bestätigt durch BayVGH vom 11.08.2011 - 6 ZB 11.244 - juris).
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