Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.01.2012 - 6 ZB 11.931 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Soldatenrecht; Soldat auf Zeit; Übernahme als Berufssoldat; dienstliche Beurteilung; Bestandskraft; Änderung der Rechtslage (verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 01.03.2011 - Au 2 K 10.207
- VGH Bayern, 23.01.2012 - 6 ZB 11.931
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09
Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2012 - 6 ZB 11.931
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung erwächst die dienstliche Beurteilung eines Soldaten, die nicht fristgerecht im Beschwerdeweg angefochten wird, in Bestandskraft, sofern sie nicht ausnahmsweise entsprechend den Grundsätzen des § 44 VwVfG nichtig ist (u.a. BVerwG vom 23.2.2010 Az. 1 WB 36/09 BVerwGE 136, 119/121).Hinzu kommt die materielle (Tatbestands-)Wirkung, dass der von der Bestandskraft erfasste Inhalt der Beurteilung zur Grundlage für andere Entscheidungen, insbesondere im Rahmen von Auswahl- und Perspektivbestimmungsverfahren genommen werden kann (BVerwG vom 23.2.2010 a.a.O.).
Nachdem der Kläger seine dienstliche Beurteilung nicht fristgerecht im Wehrbeschwerdeverfahren angefochten hat, bleibt es bei deren Bestandskraft (vgl. BVerwG vom 23.2.2010 BVerwGE 136, 119/124, 125).
Rn. 12 Nach Eintritt der Bestandskraft kann ein Soldat nur unter den Voraussetzungen der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 51 VwVfG eine Entscheidung über eine Änderung oder Aufhebung der Beurteilung beanspruchen (BVerwG vom 23.2.2010 BVerwGE 136, 119/121).
- BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07
Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2012 - 6 ZB 11.931
Rn. 11 Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Kläger zitierten Beschluss vom 26. Mai 2009 (Az. 1 WB 48/07 BVerwGE 134, 59 ff.) entschieden, dass die durch die Beurteilungsbestimmungen vom 17. Januar 2007 (ZDv 20/6) eingeführten Richtwertvorgaben und die ihrer Umsetzung dienenden Verfahrensregelungen (insbesondere über Abstimmungsgespräche) nicht allein auf der Grundlage von Verwaltungsvorschriften hätten eingeführt werden können, sondern einer normativen, zumindest verordnungsrechtlichen Grundlage bedurft hätten, aus der sich die wesentlichen Elemente des neuen Systems ergäben (BVerwGE 134, 59/64).Allerdings hat es in dieser Entscheidung auch betont, dass die Bestandskraft der bisher auf der Grundlage des neuen Beurteilungssystems erstellten und unanfechtbar gewordenen Beurteilungen unberührt bleibe (BVerwGE 134, 59/82).
Entgegen der Auffassung des Klägers hat der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 2009 (a.a.O.) nicht zu einer nachträglichen Änderung der Rechtslage i.S. des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG geführt.
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2012 - 6 ZB 11.931
Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 BayVBl 2007, 624). - BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08
Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2012 - 6 ZB 11.931
Vielmehr bleibt die gerichtliche Entscheidungsfindung grundsätzlich eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts am Maßstab der vorgegebenen Rechtsordnung (u.a. BVerwG vom 22.10.2009 Az. 1 C 26/08 BVerwGE 135, 137/143). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 23.01.2012 - 6 ZB 11.931
Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; vom 23.3.2007 BayVBl 2007, 624).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - 1 A 1128/12
Zulässigkeit der fiktiven Versetzung eines vom Dienst freigestellten Soldaten als …
Rn. 73 Vgl. zur Bestandskraft von Entscheidungen BVerwG, Urteil vom 9. Januar 1989 - 6 C 47.86 -, BVerwGE 81, 149 = ZBR 1989, 145 = juris, Rn. 20 ff., sowie Beschlüsse vom 23. Februar 2010 - 1 WB 36.09 -, BVerwGE 136, 119 = ZBR 2010, 412 = juris, Rn. 49, 58, vom 19. Dezember 2001 - 1 WB 44.01 -, Buchholz 236.11 § 34 SLV Nr. 1 = juris, Rn. 8, und vom 9. März 2000 - 1 WB 86.99 -, NZWehrr 2000, 159 = juris, Rn. 9; Bay. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 6 ZB 11.931 -, juris, Rn. 11; Schl.-H. OVG, Urteil vom 13. Juli 2010 - 3 LB 8/06 -, juris, Rn. 29 ff.
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