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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6990
VGH Bayern, 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586 (https://dejure.org/2017,6990)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586 (https://dejure.org/2017,6990)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Februar 2017 - 6 ZB 16.1586 (https://dejure.org/2017,6990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch eines Beamten gegen den Dienstherrn wegen verspäteter Beförderung hinsichtlich Verwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch eines Beamten gegen den Dienstherrn wegen verspäteter Beförderung hinsichtlich Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586
    Ein Beamter kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (ständige Rechtsprechung, BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 15;… U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 12).

    Für diese Annahme muss festgestellt werden, welcher hypothetischer Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten und ob der Beamte ausgewählt worden wäre, wenn der Dienstherr eine rechtmäßige Gestaltung des Auswahlverfahrens vorgenommen hätte (BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 42 f.;… U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 27).

    Denn auch wenn es häufig möglich sein wird, einzelne Rechtsfehler eines Auswahlverfahrens hinwegzudenken, um den hypothetischen Kausalverlauf bei rechtmäßigem Verhalten des Dienstherrn nachzuzeichnen, werden hinreichende Anhaltspunkte für eine derartige Betrachtung häufig fehlen, wenn das Auswahlverfahren - wie hier - durch eine Vielzahl miteinander verschränkter Rechtsfehler gekennzeichnet ist (BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 43).

    Ein Anspruch auf Schadensersatz wird hierbei schon dann regelmäßig in Betracht kommen, wenn der unterlegene Kandidat bei einer Entscheidung nach leistungsbezogenen Auswahlkriterien zumindest reelle Beförderungschancen gehabt hätte, wenn also seine Beförderung ohne den schuldhaften Verstoß gegen Art. 33 Abs. 2 GG nach Lage der Dinge ernsthaft möglich gewesen wäre (BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 45).

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586
    Dieser findet seinen Rechtsgrund im Beamtenverhältnis und begründet einen unmittelbar gegen den Dienstherrn gerichteten Ersatzanspruch für Schäden, die aus einer Verletzung der aus dem Beamtenverhältnis folgenden Pflichten entstehen (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 9).

    Ein Beamter kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (…ständige Rechtsprechung, BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 15; U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 12).

    Für diese Annahme muss festgestellt werden, welcher hypothetischer Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten und ob der Beamte ausgewählt worden wäre, wenn der Dienstherr eine rechtmäßige Gestaltung des Auswahlverfahrens vorgenommen hätte (…BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 42 f.; U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 27).

  • VG Bayreuth, 28.06.2016 - B 5 K 14.888

    Schadensersatz wegen Nichtbeförderung auf höherwertigen Dienstposten

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586
    Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 28. Juni 2016 - B 5 K 14.888 - wird abgelehnt.

    Am 31. Dezember 2014 erhob er eine hierauf gerichtete Klage (B 5 K 14.888).

    Rn. 8 Mit Urteil vom 28. Juni 2016 - B 5 K 14.888 - hat das Verwaltungsgericht die Beklagte verpflichtet, den Kläger im Wege des Schadensersatzes dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlich so zu stellen, als ob er zum 31. Dezember 2011 in ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 befördert worden wäre; im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren; …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586
    Auch bei Beförderungsaktionen, bei denen - wie bei der DTAG - eine große Zahl von Beamten zur gleichen Zeit befördert wird ("Massenbeförderung"), hat der Dienstherr nämlich die nicht für eine Beförderung Vorgesehenen rechtzeitig vor der Ernennung der anderen über das Ergebnis der Auswahlentscheidung und die maßgebenden Gründe dafür zu unterrichten (BVerwG, U.v. 1.4.2004 - 2 C 26.03 - juris Rn 15).

    Unterlässt der Dienstherr - wie hier - die erforderliche Konkurrentenmitteilung, kann dem Beamten im Schadensersatzprozess wegen unterbliebener Beförderung regelmäßig nicht der Vorwurf gemacht werden, schuldhaft ein Rechtsmittel gegen die Besetzung der Beförderungsstellen versäumt zu haben (BVerwG, U.v. 1.4.2004 - 2 C 26.03 - juris Rn. 15;… OVG NW, U.v. 27.4.2016 - 1 A 2310.14 - juris Rn. 58).

  • BVerwG, 23.12.2015 - 2 B 40.14

    Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG; keine Befreiung vom …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586
    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (BVerwG, B.v. 23.12.2015 - 2 B 40.14 - juris Rn. 21).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586
    Rn. 3 Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586
    Rn. 3 Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VG Bayreuth, 24.11.2015 - B 5 E 15.488

    Konkurrentenstreit, dienstliche Beurteilung, höherwertige Tätigkeit, …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586
    Rn. 7 Mit Beschluss vom 24. November 2015 - B 5 E 15.488 - gab das Verwaltungsgericht der Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung auf, zumindest eine der ihr zugewiesenen Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A 9 im Bereich "Vivento Zuw_öD" solange freizuhalten, bis über den Widerspruch des Antragstellers gegen die Konkurrentenmitteilung vom 26. Juni 2015 bestandskräftig entschieden worden ist; im Übrigen hat es den Antrag des Antragstellers abgelehnt.
  • VG Düsseldorf, 20.12.2023 - 2 K 8717/21

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung, kein Ausschluss gemäß § 839 Abs. 3 …

    Rn. 81 Vgl. OVG NRW, Urteile vom 27. April 2016 - 1 A 2309/14 -, juris, Rn. 79, und - 1 A 1923/14 -, juris, Rn. 96; BayVGH, Beschluss vom 16. Februar 2017 - 6 ZB 16.1586 -, juris, Rn. 21.

    Rn. 85 Vgl. OVG NRW, Urteile vom 27. April 2016 - 1 A 2309/14 -, juris, Rn. 79, und - 1 A 1923/14 -, juris, Rn. 96; BayVGH, Beschluss vom 16. Februar 2017 - 6 ZB 16.1586 -, juris, Rn. 21; vgl. auch BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Dezember 2005 - 1 BvR 2874/04 -, juris, Rn. 27.

    Rn. 87 Vgl. OVG NRW, Urteile vom 27. April 2016 - 1 A 2309/14 -, juris, Rn. 81, und - 1 A 1923/14 -, juris, Rn. 98; BayVGH, Beschluss vom 16. Februar 2017 - 6 ZB 16.1586 -, juris, Rn. 21.

  • VG Würzburg, 26.11.2019 - W 1 K 18.1029

    Keine Benachteiligung im Sinne des AGG durch rechtswidrige Versetzung in den …

    Analog der Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (vgl. dazu BVerwG, U.v. 19.03.2015 -2 C 12/14 - juris) setzt der Schadensersatzanspruch voraus, dass der Beamte ohne die Diskriminierung eine reelle Beförderungschance gehabt hätte (BayVGH, B.v. 16.02.2017 - 6 ZB 16.1586 -juris).
  • VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1545

    Beginns der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsanlage

    Rn. 25 Um die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache darzulegen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, zudem ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, ferner erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und schließlich darlegen, weshalb ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (…BayVGH, B.v. 22.6.2017 - 6 ZB 17.30679 - juris Rn. 3; B.v. 16.2.2017 - 6 ZB 16.1586 - juris Rn. 25 m.w.N.).
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