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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.09.2016 - 6 ZB 16.798   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,29220
VGH Bayern, 01.09.2016 - 6 ZB 16.798 (https://dejure.org/2016,29220)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.09.2016 - 6 ZB 16.798 (https://dejure.org/2016,29220)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. September 2016 - 6 ZB 16.798 (https://dejure.org/2016,29220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    KAG Art. 5a Abs. 9 ; BauGB § 129 Abs. 1 S. 1
    Angemessenheit der Kosten für eine Straßenerneuerung i.R.e. Straßenausbaubeitrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit der Kosten für eine Straßenerneuerung i.R.e. Straßenausbaubeitrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2016 - 6 ZB 16.798
    Dieser Zulassungsgrund wäre gegeben, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten; …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2016 - 6 ZB 16.798
    Die Angemessenheit entstandener Kosten kann angesichts dessen nur dann ausnahmsweise verneint werden, wenn sich die Gemeinde bei der Vergabe der Aufträge oder der Durchführung einer Baumaßnahme offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h., wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 11.11 - juris Rn. 24;… BayVGH, U.v. 11.12.2003 - 6 B 99.1270 - juris Rn. 34, 35;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 33 Rn. 46).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2016 - 6 ZB 16.798
    Dieser Zulassungsgrund wäre gegeben, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VGH Bayern, 11.12.2003 - 6 B 99.1270
    Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2016 - 6 ZB 16.798
    Die Angemessenheit entstandener Kosten kann angesichts dessen nur dann ausnahmsweise verneint werden, wenn sich die Gemeinde bei der Vergabe der Aufträge oder der Durchführung einer Baumaßnahme offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h., wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (…ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 11.11 - juris Rn. 24; BayVGH, U.v. 11.12.2003 - 6 B 99.1270 - juris Rn. 34, 35;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 33 Rn. 46).
  • VGH Bayern, 01.12.2016 - 6 BV 16.856

    Erhebung von Straßenausbaubeitrag

    Die Angemessenheit entstandener Kosten kann angesichts dessen nur dann ausnahmsweise verneint werden, wenn sich die Gemeinde bei der Vergabe der Aufträge oder der Durchführung einer Baumaßnahme offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h., wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (…ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U. v. 30.1.2013 - 9 C 11.11 - juris Rn. 24; BayVGH, B. v. 1.9.2016 - 6 ZB 16.798 - juris Rn. 6).

    Die Ermittlung der Kosten nach Aufmaß wird von der Rechtsprechung akzeptiert (vgl. BayVGH, B. v. 1.9.2016 - 6 ZB 16.798 - juris Rn. 13; OVG LSA, U. v. 28.2.2005 - 4/2 L 233/01 - juris).

    Da ein Regenwasserkanal einerseits das auf den angeschlossenen Grundstücken anfallende Oberflächenwasser und andererseits das auf der Straße anfallende Oberflächenwasser ableitet, ist der Straßenentwässerungsanteil bei einer Straßenausbaumaßnahme lediglich mit 50 v. H. in den umlagefähigen Aufwand einzustellen (BayVGH, B. v. 1.9.2016 - 6 ZB 16.798 - juris Rn. 9).

  • VG Saarlouis, 08.10.2021 - 3 K 76/19

    Zur Frage des Vorliegens einer Verbesserung eines Gehweges; zur Frage der …

    Die Angemessenheit entstandener Kosten kann nur dann ausnahmsweise verneint werden, wenn sich die Gemeinde bei der Vergabe der Aufträge oder der Durchführung einer Baumaßnahme offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind[Vgl. nur BayVGH, Beschluss vom 1.9.2016 -6 ZB 16.798- juris, Rdnr. 6 m.w.N][Vgl. nur BayVGH, Beschluss vom 1.9.2016 -6 ZB 16.798- juris, Rdnr. 6 m.w.N].
  • VG Bayreuth, 26.06.2019 - B 4 K 17.945

    Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag

    Zutreffend ist auch der anteilige Ansatz der Straßenentwässerung in Höhe von 50% der Gesamtkosten des Regenwasserkanals, da dieser einerseits das auf den angeschlossenen Grundstücken anfallende Oberflächenwasser und andererseits das auf der Straße anfallende Oberflächenwasser ableitet (BayVGH, B.v. 1.9.2016 - 6 ZB 16.798 - juris Rn. 9;… U.v. 1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris Rn. 31).
  • VG Oldenburg, 26.02.2018 - 1 A 1739/15

    Straßenausbaubeitrag

    Die Angemessenheit der angefallenen Kosten kann nur dann ausnahmsweise verneint werden, wenn sich die Gemeinde bei der Durchführung der Baumaßnahme offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat, die Mehrkosten also eine grob unangemessene Höhe erreichen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 1. September 2016 - 6 ZB 16.798 -, juris Rn. 6).
  • VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 3 K 16.00103

    Erfolglose Klage gegen Straßenausbaubeitrag - Erneuerung einer Straße mit …

    Die Angemessenheit entstandener Kosten kann nur dann ausnahmsweise verneint werden, wenn sich die Gemeinde bei der Vergabe der Aufträge oder der Durchführung einer Baumaßnahme offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. BayVGH, B.v. 1.9.2016 - 6 ZB 16.798 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 02.12.2020 - W 2 K 19.864

    Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag rechtswidrig (Einzelfall)

    Die Angemessenheit entstandener Kosten kann angesichts dessen nur dann ausnahmsweise verneint werden, wenn sich die Gemeinde bei der Vergabe der Aufträge oder der Durchführung einer Baumaßnahme offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h., wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (…ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 11.11 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 1.9.2016 - 6 ZB 16.798 - juris Rn. 6).
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