Rechtsprechung
| VGH Bayern, 01.09.2016 - 6 ZB 16.798 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenausbaubeitragsrecht; beitragsfähiger Aufwand; Kosten; Erforderlichkeit
- rechtsportal.de
KAG Art. 5a Abs. 9 ; BauGB § 129 Abs. 1 S. 1
Angemessenheit der Kosten für eine Straßenerneuerung i.R.e. Straßenausbaubeitrags - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angemessenheit der Kosten für eine Straßenerneuerung i.R.e. Straßenausbaubeitrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 03.03.2016 - AN 3 K 14.1557
- VG Ansbach, 03.03.2016 - AN 3 K 14.1562
- VGH Bayern, 01.09.2016 - 6 ZB 16.798
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2016 - 6 ZB 16.798
Dieser Zulassungsgrund wäre gegeben, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11
Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten; …
Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2016 - 6 ZB 16.798
Die Angemessenheit entstandener Kosten kann angesichts dessen nur dann ausnahmsweise verneint werden, wenn sich die Gemeinde bei der Vergabe der Aufträge oder der Durchführung einer Baumaßnahme offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h., wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 11.11 - juris Rn. 24;… BayVGH, U.v. 11.12.2003 - 6 B 99.1270 - juris Rn. 34, 35;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 33 Rn. 46). - BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2016 - 6 ZB 16.798
Dieser Zulassungsgrund wäre gegeben, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - VGH Bayern, 11.12.2003 - 6 B 99.1270
Auszug aus VGH Bayern, 01.09.2016 - 6 ZB 16.798
Die Angemessenheit entstandener Kosten kann angesichts dessen nur dann ausnahmsweise verneint werden, wenn sich die Gemeinde bei der Vergabe der Aufträge oder der Durchführung einer Baumaßnahme offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h., wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (…ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 11.11 - juris Rn. 24; BayVGH, U.v. 11.12.2003 - 6 B 99.1270 - juris Rn. 34, 35;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 33 Rn. 46).
- VGH Bayern, 01.12.2016 - 6 BV 16.856
Erhebung von Straßenausbaubeitrag
Die Angemessenheit entstandener Kosten kann angesichts dessen nur dann ausnahmsweise verneint werden, wenn sich die Gemeinde bei der Vergabe der Aufträge oder der Durchführung einer Baumaßnahme offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d. h., wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (…ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U. v. 30.1.2013 - 9 C 11.11 - juris Rn. 24; BayVGH, B. v. 1.9.2016 - 6 ZB 16.798 - juris Rn. 6).Die Ermittlung der Kosten nach Aufmaß wird von der Rechtsprechung akzeptiert (vgl. BayVGH, B. v. 1.9.2016 - 6 ZB 16.798 - juris Rn. 13; OVG LSA, U. v. 28.2.2005 - 4/2 L 233/01 - juris).
Da ein Regenwasserkanal einerseits das auf den angeschlossenen Grundstücken anfallende Oberflächenwasser und andererseits das auf der Straße anfallende Oberflächenwasser ableitet, ist der Straßenentwässerungsanteil bei einer Straßenausbaumaßnahme lediglich mit 50 v. H. in den umlagefähigen Aufwand einzustellen (BayVGH, B. v. 1.9.2016 - 6 ZB 16.798 - juris Rn. 9).
- VG Saarlouis, 08.10.2021 - 3 K 76/19
Zur Frage des Vorliegens einer Verbesserung eines Gehweges; zur Frage der …
Die Angemessenheit entstandener Kosten kann nur dann ausnahmsweise verneint werden, wenn sich die Gemeinde bei der Vergabe der Aufträge oder der Durchführung einer Baumaßnahme offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind[Vgl. nur BayVGH, Beschluss vom 1.9.2016 -6 ZB 16.798- juris, Rdnr. 6 m.w.N][Vgl. nur BayVGH, Beschluss vom 1.9.2016 -6 ZB 16.798- juris, Rdnr. 6 m.w.N]. - VG Bayreuth, 26.06.2019 - B 4 K 17.945
Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag
Zutreffend ist auch der anteilige Ansatz der Straßenentwässerung in Höhe von 50% der Gesamtkosten des Regenwasserkanals, da dieser einerseits das auf den angeschlossenen Grundstücken anfallende Oberflächenwasser und andererseits das auf der Straße anfallende Oberflächenwasser ableitet (BayVGH, B.v. 1.9.2016 - 6 ZB 16.798 - juris Rn. 9;… U.v. 1.12.2016 - 6 BV 16.856 - juris Rn. 31).
- VG Oldenburg, 26.02.2018 - 1 A 1739/15
Straßenausbaubeitrag
Die Angemessenheit der angefallenen Kosten kann nur dann ausnahmsweise verneint werden, wenn sich die Gemeinde bei der Durchführung der Baumaßnahme offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat, die Mehrkosten also eine grob unangemessene Höhe erreichen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 1. September 2016 - 6 ZB 16.798 -, juris Rn. 6). - VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 3 K 16.00103
Erfolglose Klage gegen Straßenausbaubeitrag - Erneuerung einer Straße mit …
Die Angemessenheit entstandener Kosten kann nur dann ausnahmsweise verneint werden, wenn sich die Gemeinde bei der Vergabe der Aufträge oder der Durchführung einer Baumaßnahme offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. BayVGH, B.v. 1.9.2016 - 6 ZB 16.798 - juris Rn. 6 m.w.N.). - VG Würzburg, 02.12.2020 - W 2 K 19.864
Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag rechtswidrig (Einzelfall)
Die Angemessenheit entstandener Kosten kann angesichts dessen nur dann ausnahmsweise verneint werden, wenn sich die Gemeinde bei der Vergabe der Aufträge oder der Durchführung einer Baumaßnahme offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h., wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (…ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 30.1.2013 - 9 C 11.11 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 1.9.2016 - 6 ZB 16.798 - juris Rn. 6).
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