Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1104 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klage eines Grundstückseigentümers gegen seine Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Bestimmung des Beginns und des Endes einer Ortsstraße; Ordnungsgemäße Verteilung des umlagefähigen Verbesserungsaufwands auf die einzelnen zu berücksichtigenden Grundstücke
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 26.04.2017 - RO 11 K 16.1730
- VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1104
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 18.05.2016 - 6 ZB 15.2785
Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1104
798 und 799 lediglich als landwirtschaftliche Fläche gewertet und gemäß § 8 Abs. 5 Satz 1 seiner Ausbaubeitragssatzung (ABS) nur mit 5 v.H. der Fläche angesetzt, obwohl längst bekannt gewesen sei, dass dort ein Erweiterungsbau für die Firma N. errichtet werde, lässt außer Acht, dass es für die Frage der Bewertung einzelner Grundstücke auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflichten ankommt und spätere Veränderungen hierbei keine Rolle spielen können (vgl. BayVGH, U.v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 23;… B.v. 18.7.2017 - 6 ZB 16.681 - juris Rn. 19).Die divergierenden Sätze müssen einander so gegenüber gestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 27 m.w.N.).
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1104
257 eindeutig - ohne dass dies näherer Prüfung in einem Berufungsverfahren bedarf - nicht mehr an dem Zusammenhang des bebauten Ortsteils teil, weil sich lediglich an seiner südlichen Grenze Bebauung befindet und es mit 8.191 qm Fläche so groß ist, dass es nach der Verkehrsauffassung den Bebauungszusammenhang unterbricht (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.1968 - IV C 2.66 - juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 30.7.1998 - 1 B 96.142 - juris Rn. 31). - BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05
Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines …
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1104
Selbst eine ringsum von Bebauung umgebene Fläche, die so groß ist, dass sich ihre Bebauung nicht mehr als zwanglose Fortsetzung der vorhandenen Bebauung aufdrängt und die deshalb nicht als Baulücke erscheint, liegt nicht innerhalb eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; sie ist damit bebauungsrechtlich Außenbereich (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2005 - 4 BN 37.05 - juris Rn. 3).
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1104
Rn. 4 Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 m.w.N.). - VGH Bayern, 28.01.2010 - 6 BV 08.3043
Mindestumfang eines beitragsfähigen Teilstreckenausbaus
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1104
Wo eine solche Orts Straße beginnt und wo sie endet, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 12;… B.v. 24.11.2016 - 6 ZB 16.1476 - juris Rn. 8 m.w.N.). - VGH Bayern, 24.03.2015 - 6 CS 15.389
Straßenausbaubeitragsrecht; Beitragsbescheid; inhaltliche Bestimmtheit; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1104
Zugrunde zu legen ist dabei der Zustand im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten, also nach Durchführung der Ausbaumaßnahme (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 6 CS 15.389 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 24.11.2016 - 6 ZB 16.1476
Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung einer Ortsstraße und satzungsrechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1104
Wo eine solche Orts Straße beginnt und wo sie endet, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Gesamteindruck, den die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter vermitteln (…ständige Rechtsprechung, vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 12; B.v. 24.11.2016 - 6 ZB 16.1476 - juris Rn. 8 m.w.N.). - VGH Bayern, 18.07.2017 - 6 ZB 16.681
Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag für die Verbesserung der Gehwege
Auszug aus VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1104
798 und 799 lediglich als landwirtschaftliche Fläche gewertet und gemäß § 8 Abs. 5 Satz 1 seiner Ausbaubeitragssatzung (ABS) nur mit 5 v.H. der Fläche angesetzt, obwohl längst bekannt gewesen sei, dass dort ein Erweiterungsbau für die Firma N. errichtet werde, lässt außer Acht, dass es für die Frage der Bewertung einzelner Grundstücke auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflichten ankommt und spätere Veränderungen hierbei keine Rolle spielen können (…vgl. BayVGH, U.v. 18.5.2016 - 6 ZB 15.2785 - juris Rn. 23; B.v. 18.7.2017 - 6 ZB 16.681 - juris Rn. 19).
- VGH Bayern, 04.07.2018 - 6 ZB 17.1580
Planfeststellungsverfahren für eine Teilstrecke
Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen oder Grundstücksgrenzen, sondern ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Ausstattung mit Teileinrichtungen auszurichten (…vgl. etwa BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 Rn. 12;… U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206 Rn. 41; B.v. 6.12.2017 - 6 ZB 17.1104 - juris Rn. 7 m.w.N.). - VGH Bayern, 24.06.2020 - 6 ZB 20.166
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem …
Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen oder Grundstücksgrenzen, sondern ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Ausstattung mit Teileinrichtungen auszurichten (…vgl. etwa BayVGH, B.v. 9.7.2019 - 6 ZB 18.2370 - juris Rn. 8; B.v. 6.12.2017 - 6 ZB 17.1104 - juris Rn. 7;… U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206 Rn. 41;… U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 Rn. 12). - VGH Bayern, 04.07.2018 - 6 ZB 17.1585
Überprüfung eines Bauprogramms einer Gemeinde
Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen oder Grundstücksgrenzen, sondern ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Ausstattung mit Teileinrichtungen auszurichten (…vgl. etwa BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 Rn. 12;… U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206 Rn. 41; B.v. 6.12.2017 - 6 ZB 17.1104 - juris Rn. 7 m.w.N.).
- VGH Bayern, 09.07.2019 - 6 ZB 18.2370
Abgelehnter Antrag auf Zulassung der Berufung - Rechtmäßiger …
Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen oder Grundstücksgrenzen, sondern ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Ausstattung mit Teileinrichtungen auszurichten (vgl. etwa BayVGH, B.v. 6.12.2017 - 6 ZB 17.1104 - juris Rn. 7;… U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206 Rn. 41;… U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - BayVBl 2010, 470 Rn. 12). - VGH Bayern, 24.04.2018 - 6 ZB 18.651
Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag
Wie weit eine einzelne Orts Straße reicht" bestimmt sich allein nach dem Gesamteindruck" den die tatsächlichen Verhältnisse einem unbefangenen Beobachter im Hinblick auf die Straßenführung, -breite, -ausstattung und -länge vermitteln" also auch nicht danach" ob der Straßenzug einen oder zwei Namen führt (vgl. dazu BayVGH, B.v. 6.11.2017 - 6 ZB 17.1104 - juris Rn 6;… U.v. 22.4.2010 - 6 B 08.14.83 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 10.04.2018 - 6 ZB 17.2402
Baulücken vermitteln nach Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit - …
Rn. 4 Ausschlaggebend für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs im Sinn des § 34 Abs. 1 BauGB in Abgrenzung zum Außenbereich (§ 35 BauGB) ist, inwieweit die aufeinander folgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die betreffende Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört (…BVerwG, B.v. 1.9.2010 - 4 B 21.10 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 6.11.2017 - 6 ZB 17.1104 - juris Rn. 14 m.w.N.). - VG Würzburg, 21.07.2021 - W 2 K 19.850
Zur Frage einer beitragsfähigen Erneuerung einer Straße
Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen oder Grundstücksgrenzen, sondern ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Ausstattung mit Teileinrichtungen auszurichten (…vgl. etwa BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 12;… U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - juris Rn. 41; B.v. 6.12.2017 - 6 ZB 17.1104 - juris Rn. 7 m.w.N.). - VG Würzburg, 02.12.2020 - W 2 K 19.864
Vorauszahlung auf Straßenausbaubeitrag rechtswidrig (Einzelfall)
Deshalb hat sich der ausschlaggebende Gesamteindruck nicht an Straßennamen oder Grundstücksgrenzen, sondern ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Ausstattung mit Teileinrichtungen auszurichten (…vgl. etwa BayVGH, U.v. 28.1.2010 - 6 BV 08.3043 - juris Rn. 12;… U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - juris Rn. 41; B.v. 6.12.2017 - 6 ZB 17.1104 - juris Rn. 7 m.w.N.).
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