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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.10.2019 - 6 ZB 19.1580   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,37975
VGH Bayern, 08.10.2019 - 6 ZB 19.1580 (https://dejure.org/2019,37975)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.10.2019 - 6 ZB 19.1580 (https://dejure.org/2019,37975)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - 6 ZB 19.1580 (https://dejure.org/2019,37975)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SG § 56 Abs. 4 ; GG Art. 4 Abs. 3
    Streit um die Rückforderung von Ausbildungskosten einer Soldatin nach ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerin; Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis; Verbindung einer militärischen Ausbildung mit einem Studium der Humanmedizin; Abdienquote; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 31.05.2019 - 2 B 44.18

    Rückforderung von Ausbildungskosten der Bundeswehr nach Anerkennung als …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2019 - 6 ZB 19.1580
    Die Erstattungspflicht knüpft nicht an die Kriegsdienstverweigerung, sondern an das Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis an (zuletzt BVerwG, B.v. 31.5.2019 - 2 B 44.18 - juris Rn. 9;… U.v. 28.10.2015 - 2 C 40.13 - juris Rn. 13;… U.v. 30.3.2006 - 2 C 18.05 - juris Rn. 12).

    Mehr soll und darf bei verfassungskonformer Auslegung des Gesetzes nicht abgeschöpft werden (BVerwG, B.v. 31.5.2019 - 2 B 44.18 - juris Rn. 9;… U.v. 28.10.2015 - 2 C 40.13 - juris Rn. 17;… U.v. 30.3.2006 - 2 C 18.05 - juris Rn. 18).

    Zwar trifft es zu, dass eine besondere Härte i.S.d. § 56 Abs. 4 Satz 3 SG vorliegen kann, wenn ein vorzeitig aus der Bundeswehr entlassener Soldat aufgewendete Kosten für ein Studium oder eine Fachausbildung erstatten soll, obwohl er die berechtigten Erwartungen seines Dienstherrn auf eine der Ausbildung entsprechende Dienstleistung - jedenfalls teilweise - erfüllt hat (vgl. BVerwG, U.v. 31.5.2019 - 2 B 44.18 - juris Rn. 13;… U.v. 12.4.2017 - 2 C 16.16 - juris Rn. 52 f.).

    Es wäre unbillig, von dem Soldaten die tatsächlichen Kosten seiner Ausbildung in voller Höhe zurückzuverlangen, obwohl er einen Anteil der tatsächlichen Kosten nach dem Ende seiner Ausbildung bis zu seinem Ausscheiden durch eine seiner Ausbildung entsprechende Dienstleistung "abgedient" hat (BVerwG, B.v. 31.5.2019 - 2 B 44.18 - juris Rn. 13).

    Die Erstattungspflicht umfasst in einem solchen Fall, wie oben dargelegt, nicht die tatsächlich aufgewendeten Kosten seiner Ausbildung, sondern sie ist der Höhe nach "lediglich" auf die durch das Studium oder die Fachausbildung ersparten Aufwendungen beschränkt (BVerwG, B.v. 31.5.2019 - 2 B 44.18 - juris Rn. 14).

    Der im Zulassungsantrag vorgebrachte Einwand greift auch nicht mit Blick auf eine lange Abdienzeit durch, die bei einem aus anderen Gründen ausscheidenden Soldaten zur Folge hätte, dass der Betrag der zu erstattenden tatsächlichen Ausbildungskosten unter Berücksichtigung der Abdienquote so niedrig ist, dass er den Betrag der ersparten Aufwendungen unterschreitet (vgl. BVerwG, B.v. 31.5.2019 - 2 B 44.18 - juris Rn. 15).

    Eine darüber hinausgehende unmittelbare Berücksichtigung der Abdienquote bei den im Rahmen des Vorteilsausgleichs ermittelten ersparten Aufwendungen, die zu einer weiteren Reduzierung des Erstattungsbetrages und damit zu einer größeren Begünstigung des Kriegsdienstverweigerers führen würde, ist nach Art. 4 Abs. 3 GG nicht geboten (BVerwG, B.v. 31.5.2019 - 2 B 44.18 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 26.10.2017 - 6 ZB 17.1640

    Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus dem …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2019 - 6 ZB 19.1580
    Eine darüber hinausgehende gesonderte Billigkeitsentscheidung ist angesichts der Härtefallregelung nicht erforderlich (…BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 6 ZB 18.2015 - juris Rn. 7;… B.v. 2.10.2018 - 6 ZB 18.1761 - juris Rn. 15; B.v. 26.10.2017 - 6 ZB 17.1640 - juris Rn. 15).

    Sie durfte aus der mangelnden Mitwirkung der Klägerin schließen, dass diese in der Lage ist, den Erstattungsbetrag sofort und in voller Höhe zu bezahlen (BayVGH, B.v. 26.10.2017 - 6 ZB 17.1640 - juris Rn. 16;… OVG NW, B.v. 23.5.2017 - 1 A 867/17 - juris Rn. 18).

    Es wäre vielmehr Sache der Klägerin gewesen, zur Erlangung einer Ratenzahlung entsprechende Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen, zumal sie die Beklagte hierzu aufgefordert hatte (BayVGH, B.v. 26.10.2017 - 6 ZB 17.1640 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 18.05

    Soldat auf Zeit; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Ausscheiden aus dem …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2019 - 6 ZB 19.1580
    Die Erstattungspflicht knüpft nicht an die Kriegsdienstverweigerung, sondern an das Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis an (…zuletzt BVerwG, B.v. 31.5.2019 - 2 B 44.18 - juris Rn. 9;… U.v. 28.10.2015 - 2 C 40.13 - juris Rn. 13; U.v. 30.3.2006 - 2 C 18.05 - juris Rn. 12).

    Mehr soll und darf bei verfassungskonformer Auslegung des Gesetzes nicht abgeschöpft werden (…BVerwG, B.v. 31.5.2019 - 2 B 44.18 - juris Rn. 9;… U.v. 28.10.2015 - 2 C 40.13 - juris Rn. 17; U.v. 30.3.2006 - 2 C 18.05 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 40.13

    Soldat auf Zeit; Bundeswehr; Fachausbildung; Elektroniker für luftfahrttechnische …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2019 - 6 ZB 19.1580
    Die Erstattungspflicht knüpft nicht an die Kriegsdienstverweigerung, sondern an das Ausscheiden aus dem Soldatenverhältnis an (…zuletzt BVerwG, B.v. 31.5.2019 - 2 B 44.18 - juris Rn. 9; U.v. 28.10.2015 - 2 C 40.13 - juris Rn. 13;… U.v. 30.3.2006 - 2 C 18.05 - juris Rn. 12).

    Mehr soll und darf bei verfassungskonformer Auslegung des Gesetzes nicht abgeschöpft werden (…BVerwG, B.v. 31.5.2019 - 2 B 44.18 - juris Rn. 9; U.v. 28.10.2015 - 2 C 40.13 - juris Rn. 17;… U.v. 30.3.2006 - 2 C 18.05 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2019 - 6 ZB 19.1580
    Zwar trifft es zu, dass eine besondere Härte i.S.d. § 56 Abs. 4 Satz 3 SG vorliegen kann, wenn ein vorzeitig aus der Bundeswehr entlassener Soldat aufgewendete Kosten für ein Studium oder eine Fachausbildung erstatten soll, obwohl er die berechtigten Erwartungen seines Dienstherrn auf eine der Ausbildung entsprechende Dienstleistung - jedenfalls teilweise - erfüllt hat (…vgl. BVerwG, U.v. 31.5.2019 - 2 B 44.18 - juris Rn. 13; U.v. 12.4.2017 - 2 C 16.16 - juris Rn. 52 f.).

    Die Beklagte berücksichtigt diese Ausnahmesituation zugunsten anerkannter Kriegsdienstverweigerer in ihren Bemessungsgrundsätzen vom 17. Dezember 2012 ("Bemessungsgrundsätze" - Erlass des BMVg P II 1 - Az 16-02-11 vom 17.12.2012), die wegen des in ihnen enthaltenen Günstigkeitsprinzips auch auf ältere, noch nicht bestandskräftige Leistungsbescheide anzuwenden sind (vgl. BVerwG, U.v. 12.4.2017 - 2 C 16.16 - juris Rn. 53).

  • VGH Bayern, 02.10.2018 - 6 ZB 18.1761

    Erstattung der Ausbildungskosten durch wegen Kriegsdienstverweigerung entlassenen …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2019 - 6 ZB 19.1580
    Eine darüber hinausgehende gesonderte Billigkeitsentscheidung ist angesichts der Härtefallregelung nicht erforderlich (…BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 6 ZB 18.2015 - juris Rn. 7; B.v. 2.10.2018 - 6 ZB 18.1761 - juris Rn. 15;… B.v. 26.10.2017 - 6 ZB 17.1640 - juris Rn. 15).

    Abgesehen davon wäre ein derartiger - hier nicht vorliegender - Verstoß dem sachlichen Recht zuzuordnen und stellt keinen Verfahrensmangel dar (BayVGH, B.v. 2.10.2018 - 6 ZB 18.1761 - juris Rn. 17).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2019 - 6 ZB 19.1580
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2019 - 6 ZB 19.1580
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 26.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2017 - 1 A 867/17

    Ausbildungskosten; Studium; Erstattung; Leistungsbescheid; VA-Befugnis; …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2019 - 6 ZB 19.1580
    Sie durfte aus der mangelnden Mitwirkung der Klägerin schließen, dass diese in der Lage ist, den Erstattungsbetrag sofort und in voller Höhe zu bezahlen (…BayVGH, B.v. 26.10.2017 - 6 ZB 17.1640 - juris Rn. 16; OVG NW, B.v. 23.5.2017 - 1 A 867/17 - juris Rn. 18).
  • VG Regensburg, 11.06.2019 - RN 1 K 18.881

    Rückforderung von Ausbildungskosten von Kriegsdienstverweigerern für das Studium …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2019 - 6 ZB 19.1580
    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 11. Juni 2019 - RN 1 K 18.881 - wird abgelehnt.
  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 6 ZB 18.2015

    Rückforderung von Ausbildungskosten bei Entlassung aus dem Soldatenverhältnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2024 - 1 A 1564/23

    Pflicht eines ehemaligen Soldaten auf Rückzahlung erhaltener Studienkosten nach …

    Rn. 12 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2019- 2 B 44/18 -, juris, Rn. 15, Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 6 ZB 19.1580 -, juris, Rn. 11, beide m. w. N., und OVG NRW, Urteil vom 25. August 2016 - 1 A 2105/14 -, juris, Rn. 67.
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