Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 9.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5885
OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 9.14 (https://dejure.org/2016,5885)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.01.2016 - 60 PV 9.14 (https://dejure.org/2016,5885)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 60 PV 9.14 (https://dejure.org/2016,5885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,5885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 256 Abs 2 ZPO, § 524 Abs 4 ZPO
    Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrags nach Rücknahme der Beschwerde; Studentische Hilfskräfte als Dienstkräfte im Sinne von § 3 Abs 1 PersVG BE

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 256 Abs 2 ZPO, § 524 Abs 4 ZPO, § 3 Abs 1 PersVG BE, § 12 Abs 1 PersVG BE, § 12 Abs 2 PersVG BE, § 43 Abs 1 PersVG BE, § 26 Abs 1 HSchulMedG BE 2005, § 27 Abs 1 HSchulMedG BE 2005
    Freistellung; Dienstkräfte; Regelzahl; studentische Hilfskräfte; Arbeitnehmer; Arbeitsvertrag mit einer juristischen Person des Privatrechts; Wahlberechtigung; Abordnung; Zwischenfeststellungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 18.11.2010 - 22 A 959/10

    Wahlrecht von Leiharbeitnehmern/innen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 9.14
    Dies habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 18. November 2010 (22 A 959/10.PV) entschieden.

    Mit seiner Entscheidung zu den studentischen Hilfskräften weicht der Senat nicht von der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. November 2010 - 22 A 959/10.PV -, juris, ab.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 60 PV 11.13

    Wahlanfechtung; Charité-Universitätsmedizin Berlin; Wahl zum Gesamtpersonalrat;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 9.14
    Die anders lautende Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. März 2014 (OVG 60 PV 11.13) überzeuge nicht.

    Der Senat hat bereits in einem anderen personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zwischen dem Antragsteller und den Beteiligten zu 1 und 2 entschieden (Beschluss vom 13. März 2014 - OVG 60 PV 11.13 -, juris Rn. 36), dass die studentischen Hilfskräfte, die bei der CHS GmbH (damals noch in Firma Gesundheitsdienstleistungsgesellschaft der Charité mbH) angestellt sind und von dort an die Charité-Universitätsmedizin Berlin ausgeliehen und in den Dienstbetrieb der Charité eingegliedert werden, nicht unter den Begriff der Dienstkräfte im Sinne von § 3 Abs. 1 PersVG Berlin zu subsumieren sind.

  • BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11

    Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 9.14
    Die Vorgreiflichkeit ersetzt das ansonsten für die Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1977 - VI ZR 174/74 - juris, Rn. 16; BAG, Urteil vom 29. März 2001 - 6 AZR 652/99 -, juris Rn. 59; BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2012 - BVerwG 7 C 5.11 -, juris Rn. 12).
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 9.14
    Die Vorgreiflichkeit ersetzt das ansonsten für die Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1977 - VI ZR 174/74 - juris, Rn. 16; BAG, Urteil vom 29. März 2001 - 6 AZR 652/99 -, juris Rn. 59; BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2012 - BVerwG 7 C 5.11 -, juris Rn. 12).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 223/11

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 9.14
    Eine Zwischenfeststellungsklage ist jedoch dann zulässig, wenn mit der Hauptklage mehrere selbständige Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis verfolgt werden, mögen sie auch in ihrer Gesamtheit die Ansprüche erschöpfen, die sich aus ihm überhaupt ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 223/11 - juris Rn. 18).
  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 247/05

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage auf Feststellung des Nichtbestehens

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 9.14
    Für eine Zwischenfeststellungsklage ist daher kein Raum, wenn mit dem Urteil über die Hauptklage die Rechtsbeziehungen der Parteien erschöpfend geregelt sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 2006 - VII ZR 247/05 -, juris Rn. 12).
  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09

    Fehlen der Vorgreiflichkeit für eine Zwischenfeststellungswiderklage bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 9.14
    Dabei kommt es allerdings nicht darauf an, ob das Gericht seine Entscheidung notwendig auch auf diesen Grund stützen muss (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 - VII ZR 27/06 -, juris Rn. 11), vielmehr ist es bei mehreren Begründungsmöglichkeiten für die Hauptentscheidung ausreichend, dass das Rechtsverhältnis für einen der möglichen Begründungswege ein notwendiges Glied ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2009 - XI ZR 110/09 -, juris Rn. 19 f.).
  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 27/06

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage des Bestellers auf Feststellung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 9.14
    Dabei kommt es allerdings nicht darauf an, ob das Gericht seine Entscheidung notwendig auch auf diesen Grund stützen muss (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 - VII ZR 27/06 -, juris Rn. 11), vielmehr ist es bei mehreren Begründungsmöglichkeiten für die Hauptentscheidung ausreichend, dass das Rechtsverhältnis für einen der möglichen Begründungswege ein notwendiges Glied ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2009 - XI ZR 110/09 -, juris Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 15.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 9.14
    Für die Beantwortung der Frage, ob Vorschriften verschiedener Personalvertretungsgesetze inhaltlich übereinstimmen, kann auch die Gesetzessystematik von Bedeutung sein (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2004 - BVerwG 6 PB 15.03 -, juris Rn. 2).
  • BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 652/99

    Rationalisierungsschutz - Wechsel der Beschäftigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 9.14
    Die Vorgreiflichkeit ersetzt das ansonsten für die Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1977 - VI ZR 174/74 - juris, Rn. 16; BAG, Urteil vom 29. März 2001 - 6 AZR 652/99 -, juris Rn. 59; BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2012 - BVerwG 7 C 5.11 -, juris Rn. 12).
  • VG Berlin, 06.12.2018 - 61 K 16.18

    Berücksichtigung der beim Jobcenter beschäftigten Dienstkräfte bei der

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 28. Januar 2016 - OVG 60 PV 9.14 -, juris Rdnr. 20) ist der Begriff "Dienstkraft" im Personalvertretungsgesetz einheitlich nach der o.g. gesetzlichen Definition auszulegen.

    Mit Beschluss vom 28. Januar 2016 (OVG 60 PV 9.14, juris) hat es festgestellt, dass es für die Wahlberechtigung zum Personalrat sowohl auf die Eingliederung in der Dienststelle als auch auf die Dienstkrafteigenschaft ankomme.

    den von der Eingliederung in die Dienstelle abweichenden Sonderfall, bei welcher von mehreren in Betracht kommenden Dienststellen der öffentlich-rechtlich Bedienstete im Fall der Abordnung wahlberechtigt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Januar 2016, - 60 PV 9.14 -, juris) und schließt damit zugleich eine Wahlberechtigung bei der Abordnungsdienststelle aus.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2020 - 60 PV 3.19

    Zur Feststellung der Anzahl der Regeldienstkräfte in der gemeinsame Einrichtung

    b) Für das Landespersonalvertretungsrecht ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats anerkannt, dass parallel zum Bundesrecht neben der an die Stelle der Beschäftigteneigenschaft tretenden Dienstkrafteigenschaft ein Dienststellenbezug erforderlich ist, der sich ebenfalls danach richtet, in welche Dienststelle die Dienstkraft eingegliedert ist (vgl. etwa für die Wahlberechtigung Beschluss vom 25. Januar 2018 - OVG 60 PV 5.17 -, juris Rn. 27; für die Bestimmung der Anzahl der Regelbeschäftigten nach § 43 Abs. 1 PersVG Berlin Beschluss vom 28. Januar 2016 - OVG 60 PV 9.14 -, juris Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht