Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 6.15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Zustimmung des Personalrats zur Einstellung einer studentischen Hilfskraft bei Unterlassen einer Ausschreibung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 66 Abs 1 ArbGG, § ... 174 Abs 1 ZPO, § 174 Abs 4 ZPO, § 418 ZPO, § 519 Abs 1 ZPO, § 75 Abs 3 Nr 14 BPersVG, § 79 Abs 2 S 3 PersVG BE, § 79 Abs 2 S 4 PersVG BE, § 87 Nr 1 PersVG BE, § 90 Nr 6 PersVG BE, § 5 Abs 1 GleichstG BE
Mitbestimmung; Einstellung; studentische Hilfskraft; Ausschreibung; Absehen von einer -; Ausschreibungspflicht; Ausnahmen von der -; Mitwirkung; Konkurrenz von Beteiligungsrechten; Zustimmungsverweigerung; unbeachtliche -; Bezug zum Beteiligungsrecht; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Personalrat kann fehlende Stellenausschreibung rügen
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.08.2015 - 62 K 1.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 6.15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97
Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 6.15
An den - grundsätzlich zulässigen - Nachweis eines falschen Datumseintrags sind daher strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 2001 - 2 BvR 2211/97 -, juris Rn. 20). - BVerwG, 07.02.2012 - 6 P 26.10
Personalvertretungsrecht; Mitwirkungsbedürftigkeit einer Verwaltungsvorschrift; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 6.15
Sie im Einzelfall zu beseitigen, d.h. Konkurrenzlagen in die eine oder andere Richtung aufzulösen, ist der Rechtsauslegung und -anwendung durch Behörden und Gerichte überlassen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Februar 2012 - BVerwG 6 P 26.10 -, juris Rn. 24). - BVerwG, 09.09.2010 - 6 PB 12.10
Personalvertretungsrechtlicher Maßnahmebegriff; Überwachung von Beschäftigten …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 6.15
Ein Unterlassen erfüllt diese Voraussetzungen nicht, weil die dienst- oder arbeitsrechtliche Stellung von Beschäftigten nicht berührt wird, es vielmehr bei dem bestehenden Zustand verbleibt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 2010 - BVerwG 6 PB 12.10 -, juris Rn. 5 m.w.N., und dem folgend Beschluss des 62. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 23. April 2009 - OVG 62 PV 4.07 -. juris Rn. 32).
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 62 PV 4.07
Arbeitszeitkonto, Arbeitszeitkorridor, Rahmenzeit; Mitbestimmung; ministerieller …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 6.15
Ein Unterlassen erfüllt diese Voraussetzungen nicht, weil die dienst- oder arbeitsrechtliche Stellung von Beschäftigten nicht berührt wird, es vielmehr bei dem bestehenden Zustand verbleibt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 2010 - BVerwG 6 PB 12.10 -, juris Rn. 5 m.w.N., und dem folgend Beschluss des 62. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 23. April 2009 - OVG 62 PV 4.07 -. juris Rn. 32). - BVerwG, 17.08.1998 - 6 PB 4.98
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 6.15
Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Beschluss vom 17. August 1998 - BVerwG 6 PB 4.98 -, juris Rn. 5 m.w.N.), der der Senat folgt (…vgl. den bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 13. Juni 2013 - OVG 60 PV 15.12 - juris Rn. 24 f.), ist dabei zu unterscheiden zwischen einer Zustimmungsverweigerung, die keine Begründung enthält, und einer solchen, die unbeachtlich ist, weil sie entweder (objektiv) das Vorliegen eines gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgrundes als nicht möglich erscheinen lässt oder aber aus sonstigen (subjektiven) Gründen rechtsmissbräuchlich ist, etwa weil sich der Personalrat von vornherein besserer Erkenntnis verschließt oder aber seinen Standpunkt nur zum Schein einnimmt. - OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 60 PV 15.12
Unbeachtlichkeit einer auf die vermeintliche Versäumung der Kündigungsfrist …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 60 PV 6.15
Rn. 28 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. z.B. Beschluss vom 17. August 1998 - BVerwG 6 PB 4.98 -, juris Rn. 5 m.w.N.), der der Senat folgt (vgl. den bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 13. Juni 2013 - OVG 60 PV 15.12 - juris Rn. 24 f.), ist dabei zu unterscheiden zwischen einer Zustimmungsverweigerung, die keine Begründung enthält, und einer solchen, die unbeachtlich ist, weil sie entweder (objektiv) das Vorliegen eines gesetzlichen Zustimmungsverweigerungsgrundes als nicht möglich erscheinen lässt oder aber aus sonstigen (subjektiven) Gründen rechtsmissbräuchlich ist, etwa weil sich der Personalrat von vornherein besserer Erkenntnis verschließt oder aber seinen Standpunkt nur zum Schein einnimmt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 60 PV 2.16
Mitbestimmung; Maßnahme; Rosenmontag; regulärer Arbeitstag; Dienstbefreiung; …
Ein Unterlassen erfüllt diese Voraussetzungen nicht, weil die dienst- oder arbeitsrechtliche Stellung von Beschäftigten nicht berührt wird, es vielmehr bei dem bestehenden Zustand verbleibt (…vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 2010 - BVerwG 6 PB 12.10 -, juris Rn. 5 m.w.N., und Beschluss des erkennenden Senats vom 28. Januar 2016 - OVG 60 PV 6.15 -, juris Rn. 32).
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