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   VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14   

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https://dejure.org/2015,7740
VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14 (https://dejure.org/2015,7740)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.03.2015 - 60-IV-14 (https://dejure.org/2015,7740)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. März 2015 - 60-IV-14 (https://dejure.org/2015,7740)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 173/87

    Wirkung der Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage; Gerichtliche

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14
    Die Voraussetzungen für eine Zulassung der Berufung gemäß § 511 Abs. 4 ZPO hätten vorgelegen, da das Amtsgericht mit seiner Entscheidung von einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 1989 (V ZR 173/87) abgewichen sei, in dem dieser entschieden habe, dass der Gegenstand einer Leistungsklage auch den einer späteren negativen Feststellungsklage umfasse.
  • BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14
    Von solchen Unterschieden ist bei der Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage insbesondere dann auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 - juris, m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14

    Nebenkosten des Sachverständigen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14
    Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Urteilsgründe den Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14, m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14
    Weshalb die Annahme des Amtsgerichts aus verfassungsrechtlicher Sicht unhaltbar sein sollte, ergibt sich hieraus auch in Ansehung der insoweit einfachrechtlich geltenden Grundsätze (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12) nicht.
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 81-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14
    Eine Entziehung des gesetzlichen Richters liegt auch dann vor, wenn ein Gericht in willkürlicher Weise ein nur bei Zulassung statthaftes Rechtsmittel gegen seine Entscheidung versagt, sofern diese Versagung nicht mit einem Rechtsbehelf angreifbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 94-IV-00; BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 94-IV-00

    Versagung der Zulassung zur Prüfung als Wirtschaftsprüfer; Anforderungen an die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14
    Eine Entziehung des gesetzlichen Richters liegt auch dann vor, wenn ein Gericht in willkürlicher Weise ein nur bei Zulassung statthaftes Rechtsmittel gegen seine Entscheidung versagt, sofern diese Versagung nicht mit einem Rechtsbehelf angreifbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 94-IV-00; BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 36IV-13; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 75-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14
    aufgenommenen Grundrechte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 75-IV-10, st. Rspr.).
  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14
    Eine Entziehung des gesetzlichen Richters liegt auch dann vor, wenn ein Gericht in willkürlicher Weise ein nur bei Zulassung statthaftes Rechtsmittel gegen seine Entscheidung versagt, sofern diese Versagung nicht mit einem Rechtsbehelf angreifbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 94-IV-00; BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 96-IV-19
    Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 24-IV-18; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16
    Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf), wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14 [zu Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf]; st. Rspr.).

    Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14).

  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18

    Begründen einer Verfassungsbeschwerde i.R.d. Frist durch Darlegen der Möglichkeit

    Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies auch gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf), wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14 [zu Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf]; st. Rspr.).

    Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14).

  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 138-IV-21

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine Abschleppmaßnahme; Verwerfung des

    Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 96-IV-19; Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 24-IV-18; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 3-IV-18
    Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 38 Satz 1 SächsVerf), wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14 [zu Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 151-IV-15
    Unterlässt das Fachgericht eine nachvollziehbare Begründung seiner Nichtzulassungsentscheidung, kommt eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof dann in Betracht, wenn die Zulassung des Rechtsmittels nahegelegen hätte (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14).
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