Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 81-IV-11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 28.06.2011 - 5 U 1577/10
- VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 81-IV-11
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11
Zum unerlaubten Filesharing im Internet
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 81-IV-11
Eine willkürliche Auslegung oder Anwendung des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO kann zugleich eine den Anspruch auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verletzende Versperrung des Zugangs zur Revision begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 94-IV-00; BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 - juris Rn. 18). - VerfGH Sachsen, 12.07.2001 - 94-IV-00
Versagung der Zulassung zur Prüfung als Wirtschaftsprüfer; Anforderungen an die …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 81-IV-11
Eine willkürliche Auslegung oder Anwendung des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO kann zugleich eine den Anspruch auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verletzende Versperrung des Zugangs zur Revision begründen (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 94-IV-00; BVerfG…, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 - juris Rn. 18). - VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 5-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 81-IV-11
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 5-IV-10; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 24.09.2008 - 70-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.04.2012 - 81-IV-11
Die sich hieran anschließende Bewertung, die einfach-rechtlich zweifelhaft sein mag, überprüft der Verfassungsgerichtshof dagegen nur darauf, ob diese schlechthin unvertretbar, mithin willkürlich ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. September 2008 - Vf. 70-IV-08).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 43-IV-14
Nebenkosten des Sachverständigen
Eine Entziehung des gesetzlichen Richters liegt auch dann vor, wenn ein Gericht in willkürlicher Weise ein nur bei Zulassung statthaftes Rechtsmittel gegen seine Entscheidung versagt, sofern diese Versagung - wie nach § 544 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO bis 31. Dezember 2014 die Nichtzulassung der Revision in Zivilverfahren mit einem Beschwerdewert bis zu 20.000 EUR - nicht mit einem Rechtsbehelf angreifbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 94-IV-00; BVerfG…, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 - juris Rn. 18).Die sich hieran anschließende Bewertung, die einfach-rechtlich zweifelhaft sein mag, überprüft der Verfassungsgerichtshof dagegen nur darauf, ob diese schlechthin unvertretbar, mithin willkürlich ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 24. September 2008 - Vf. 70-IV-08).
- VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 82-IV-15 (1) Aus dem verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf in seiner Ausprägung als allgemeiner Justizgewährungsanspruch folgt, dass der durch den Gesetzgeber eröffnete Zugang zu den Instanzen nicht in einer unzumutbaren, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden darf (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 28. Oktober 2004 - Vf. 40-IV-04; st. Rspr.).
Die sich hieran anschließende Bewertung überprüft der Verfassungsgerichtshof dagegen selbst dann, wenn sie einfach-rechtlich zweifelhaft sein mag, nur darauf, ob diese schlechthin unvertretbar, mithin willkürlich ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 43-IV-14).
- VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 46-IV-13 Eine Entziehung des gesetzlichen Richters liegt dann vor, wenn ein Gericht in willkürlicher Weise ein nur bei Zulassung statthaftes Rechtsmittel gegen seine Entscheidung versagt, sofern diese Versagung - wie nach § 544 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 Satz 1 EGZPO bis 31. Dezember 2014 die Nichtzulassung der Revision in Zivilverfahren mit einem Beschwerdewert bis zu 20.000 EUR - nicht mit einem Rechtsbehelf angreifbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 94-IV-00; BVerfG…, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 - juris Rn. 18).
Die sich hieran anschließende Bewertung, die einfach-rechtlich zweifelhaft sein mag, überprüft der Verfassungsgerichtshof dagegen nur darauf, ob diese schlechthin unvertretbar, mithin willkürlich ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 24. September 2008 - Vf. 70-IV-08).
- VerfGH Sachsen, 19.01.2017 - 107-IV-16 Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf), wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14 [zu Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf]; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 24-IV-18
Begründen einer Verfassungsbeschwerde i.R.d. Frist durch Darlegen der Möglichkeit …
Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies auch gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf), wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14 [zu Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf]; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 3-IV-18 Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 38 Satz 1 Sächs- Verf), wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60-IV-14 [zu Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf]; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 60-IV-14 Eine Entziehung des gesetzlichen Richters liegt auch dann vor, wenn ein Gericht in willkürlicher Weise ein nur bei Zulassung statthaftes Rechtsmittel gegen seine Entscheidung versagt, sofern diese Versagung nicht mit einem Rechtsbehelf angreifbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 12. Juli 2001 - Vf. 94-IV-00; BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 - juris).
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 151-IV-15 Kommt ein Gericht der gesetzlich vorgesehenen Pflicht zur Zulassung eines Rechtsmittels nicht nach, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf), wenn die Entscheidung insoweit sachlich nicht zu rechtfertigen ist, sich damit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2012 - Vf. 81-IV-11; Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 60- IV-14 [zu Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf]; st. Rspr.).
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